Unterhalt nach Trenunng

Hallo zusammen,

angenommen XX und XY, die keine gemeinsamen Kinder haben, möchten sich trennen.
XX ist zu XY in seiner Wohnung gezogen ohne, dass der ursprüngliche Mietvertrag von XY geändert wurde.
Wie sieht die Unterhaltsfrage aus, wenn XY ein regelmäßiges Einkommen hätte von sagen wir 1800,- und XX z. B. als Studentin gelegentlich jobbt.

Mit was muss XY im schlimmsten Falle rechnen?

Viele Grüße
Richard

Hallo,

XY muss mit nichts rechnen, wenn es keine Hochzeit in der Zeit des Zusammenlebens gab.

Gruß
Ingrid

XX und XY sind nicht verheiratet :smile:

Hallo,

hier eine kleine Übersichtstabelle:
http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html

TM