Hallo Chris,
sorry, daß ich so spät antworte, aber meine blaue Antwortschaltfläche war
kaputt, hat einfach nicht reagiert … - jetzt geht sie wieder …
Um da eine fundierte Antwort zu schreiben, braucht es mehr Informationen.
In den anderen Antworten klang das ja schon an.
Deine Fragestellung hört sich so an, als ob es keinen Unterhaltstitel (eine
vollstreckbare Urkunde vom Gericht oder Jugendamt) gibt, sondern daß
alles auf privaten schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen der Eltern
beruht …
Nach meinem Wissen und meiner eigenen Erfahrung ist Unterhalt rückwir-
kend nicht einforderbar. Unterhalt soll dazu dienen, das Leben zu unterhalten,
also (einigermaßen) durchzukommen. Und das hast Du ja wohl auch ohne
eine Unterhaltszahlung durch Deine Mutter geschafft.
Zur Frage: Ja, die Mutter ist unterhaltspflichtig. Genauso wie der Vater.
Du kannst Unterhalt einfordern. Die Ausbildungsvergütung wird dabei
angerechnet. Der Bedarfssatz für einen unterhaltsberechtigten Jugend-
lichen liegt (abhängig vom Bundesland) bei zwischen 640 - 670 EUR.
Und wenn ich höre und lese, daß Du netto „unter 600 EUR“ Einkommen
hattest, kämst Du mit Kindergeld, was die Eltern i.d.R. an die Kinder weiter-
geben, locker auf/über diesen Betrag, hast also keine Chance auf Unterhalts-
zahlung.
Wenn doch, dann ist, wer wie und wieviel Unterhalt zahlen muß, abhängig von
den Lebensbedingungen des Jugendlichen. (Z.B. eigener Haushalt oder nicht.)
Dazu mal bitte einfach googlen nach „Unterhalt volljährig“ oder so. Da gibt
es genug Hinweise (die aber nach meiner Enschätzung bei Dir nicht zutreffen.)
Außerdem: Für 3 Monate, die die Ausbildung noch dauert (wenn Du keine
weiterführende Ausbildung anfängst), lohnt es sich nicht, sich mit der Mutter
zu vertreiten …
Liebe Grüße, viel Erfolg (und Einsicht)
Andreas