Unterhalt nach welchem Recht ?

Hallo lieber wer-weis-was Leser !

Wer kann mir evtl. einen Hinweis zu meiner verzwickten Lage geben? Ich versuche es kurz zu halten.

Ich habe mit meiner Frau und den zwei gemeinsamen Kindern in Ungarn (Budapest) zusammen gelebt.
Aufgrund unüberwindbarer Schwierigkeiten habe ich die Scheidung vor dem ungarischen Gericht beantragt.
So weit, so gut.

Als ich zweieinhalb Wochen beruflich abwesend war, hat sie die Ladung zum Gericht erhalten und darauf hin die Wohnung leer geräumt, die Kinder und das Auto genommen und ist untergetaucht.
Meine Versuche, sie ausfindig zu machen, schlugen fehl.

Erst zwei Monate später fand ich heraus, dass sie nach Deutschland verzogen ist. Sie lebte dort seit zwei Wochen. Nach dem Auszug aus der Ehewohnung hatte sie bei ihren Eltern in Budapest gelebt, um den Umzug vorzubereiten.

Später stellte sich heraus, dass sie das alleinige Sorgerecht, Ehegatten- und Kindesunterhalt in Deutschland beantragt hat.

Das Sorgerecht wurde mir inzwischen wieder zuerkannt, da das Verbringen der Kinder nach Deutschland gegen mein Wissen und ohne meine Zustimmung geschah.

Und hier meine Frage?
Kann eine Klage auf Sorgerecht, Ehegatten und Kindesunterhalt in Deutschland eingebracht werden, wenn die Scheidung in Ungarn rechtshängig ist?

Meiner Ansicht nach sind Unterhaltsansprüche, wenn überhaupt, hier in Ungarn entstanden und können nicht durch umziehen und Kindesentführung in ein anderes Land verschleppt werden um evtl. eine günstigere rechtliche Situation herbeizuführen.

Wie seht ihr das? Kann mir jemand helfen?

Hallo,

deine Lage ist wirklich verzwickt, frage hier am besten einen Anwalt, der kennt sich am besten aus.

LG und viel Glück