Guten Tag,
bin neu aber leider nicht problemfrei. Es gibt einen Unterhaltstitel den ich beim Jugendamt unterschrieben habe. Dort war er bis September 2010 auch hinterlegt. Meine Ex-Frau hat in diesem Monat die Beistandschaft aufkündigt.
Nun will sie für Sept. 2009 bis Sept. 2010 Unterhalt nachfordern (ich war arbeitslos und konnte nicht zahlen. Dass man einen Titel runterklagen muss, wusste ich bisher nicht), obwohl mir das Jugendamt bescheinigt hat, dass in diesem Zeitraum keine Rückstände aufgelaufen sind.
Da sie nun den Titel wieder in ihren Händen hält, versucht sie nun per Anwältin Geld bei mir für diesen Zeitraum zu holen. Übrigens hat das Amt, als sie meiner Ex den Titel ausgehändigt haben, ebenfalls ein Schreiben gegeben, in dem steht dass es keinerlei Rückstand gibt.
Kann Sie überhaupt etwas nachfordern? Hätte nicht das Jugendamt die Nachforderung stellen müssen, wenn sie der Meinung gewesen wären, dass ich trotz fehlendem Einkommen hätte zahlen sollen?
Wäre echt super, wenn Ihr mir Rat geben könntet.
Adriano