Unterhalt NACHTRÄGLICH einklagen?

Nabend die Damen und Herren,
Ich bin 24 Jahre alt und meine Mutter ist vor 10 Jahren gestorben - Meinen Varer kenne ich persönlich nicht und hatte nur einmal kurzen Kontakt (während der Gerichtsverhandlung zum Sorgerecht). Mit 14 kam ich zu meinem Bruder und dies bis zu meinem 21. Lebensjahr.
Mein Vater hat ab meinem 12. Lebensjahr KEINEN Unterhalt mehr gezahlt (mein aktueller Stand). Die Unterlagen meiner Mutter sind momentan noch bei meinem Bruder der recht weit weg wohnt, daher kann ich diese erst in meinem baldigen Urlaub einsehen. Meine Mutter hat bereits 2 - 3 mal geklagt aber ist damit nicht durchgekommen (da er zu diesem Zeitpunkt Arbeitslos war).

Nun die Frage, kann den nicht bezahlten Unterhalt einklagen?

Danke für eure Hilfe!

Hallo,
ja das können Sie. Ist aber auch noch nicht lange dieses Gesetz. Sie können sämtlichen Unterhalt rückwirkend ein-
klagen.
Dieses macht auch Sin, denn viele Väter sind18 Jahre arbeitslos und haben dann plötzlich wieder Arbeit.
Suchen Sie sich einen geeigneten Anwalt mit Familienrecht, der muss Ihnen schon mal sagen können, dass Sie das Geld fordern können.
Ich wünsche Ihnen viel Glück

L.G.

Hallo,
leider kenn ich mich da nicht wirklich aus.
Alles Gute

Hallo,

Unterhalt muss „angefordert“ werden, d.h. man muss ihn einfordern. Wurde kein Unterhalt eingefordert, muss auch kein Unterhalt bezahlt werden. Rückwirkend ist da leider nichts machbar. Eigentlich ist Unterhalt ja „Pflege und Erziehung“ des Kindes (§1606 Abs. 3 Satz 2 BGB), was man ja auch nicht rückwirkend geltend machen kann.

L G D e n n i s .

Hallo,
„wo nichts ist, kann man auch nichts holen“. Ich denke, Sie müssen die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen und dieser versucht dann die Auslagen beim Unterhaltsverpflichtenden einzuholen. Alles Gute

Wenn ein Unterhaltsanspruch angemeldet wurde ist dieser bei Leistungsfähigkeit einklagbar (meines Wissens bis 3 Jahre zurück). Ich stelle mir die Frage, wenn Prozess, warum ist dann das Jugenamt nicht in Vorleistung (bei einem 12jährigen) gegangen ? Formal scheint mir da einiges daneben gegangen zu sein, denn wenn der Vater nicht leistungsfähig ist springt sonst das Amt ein und holt es sich zu passender Möglichkeit vom Unterhaltsschuldner zurück.

Hallo,
wenn deine Mutter geklagt hat, hat es ein Urteil gegeben.
Dieses Urteil ist maßgebend.
Nur wegen Arbeitslosigkeit besteht nicht der Grund, ein Urteil zu Gunsten des Unterhaltszahler auszusprechen.
Was sein kann, ist das der dir zustehende Unterhalt wegen der Arbeitslosigkeit zurückgestellt wurde.
Wenn er immer noch Hartz 4 bezieht, wirst du keinen Unterhalt bekommen.
Der Selbstbehalt für Arbeitslose beträgt 770€, für Arbeitnehmer mind. 1000€.
Liebe Grüße

ich glaube, das geht ab dem zeitpunkt, wo man das das erste mal offiziell, belegbar geltend macht (gericht, jugendamt…)
bin nicht ganz sicher
vg

ja,auch rückwirkend,aber er muss nen job haben und genug verdienen

guten tag,
so weit ich weiss steht dir der unterhalt auch nach dem 18ten geb.zu sofern du studierst oder sonstiges. die frage ist ob eine urkunde existiert, eine die deine mutter mit hilfe des jugendamtes hat machen lassen, d.h. eine urkunde zur zahlungsverpflichtung, wenn dann muss das ja in deiner akte das original davon haben. so waere die forderung am schnellsten durchzusetzen, da in dieser urkunde steht das er sich zur sofortiger zahlung verpfllichtet und wenn nicht kann er sogar sofort gepfaendet werden und in den bau wandern, so einen antrag kann man bei zustaendigen amtsgericht stellen, sofern man so ein schriftstueck hat. ansonsten ist er zu zahlung verpflichtet und du kannst das dann versuchen gerichtlich durchzusetzten,…weiss ja nicht was dein bruder mit dem ja verblieben ist, was hat deine mutter mit dem ja ausgemacht, und warum dein bruder all die jahre sich nicht um das geld gek[mmmert hat , hat er vielleicht Direkt was mit deinem vater ausgemacht, usw. hier ist viele offen, viele fragen, bevor du ne orientierung hast. kannst ja beim ja vorbeigehen , termin machen, odder so und dann siehst was alle in deiner akte ist, bevor du in dieser richtung weitermachst.
so viel von mir. alles gute.

Hallo,

ich denke das man Unterhalt nicht nachfordern kann, und schon gar nicht für sein solch lange Zeit, aber ich würde mich da mal fachmännisch beraten lassen.

Gruß und viel erfolg !

Hallo

geht nur wenn ein Unterhaltstitel vorliegt. Ab dem 18 Lebensjahr wärst du dafür selber verantwortlich.

LIegt ein Titel kann daraus gepfändert bzw. geklagt werden. Ich würde mal mit einem Anwalt die Sache durchgehen und dann die Chancen bewerten.

Gruss

Einklagen kann mann ihn weiss aber nicht ob der Staat für den Unterhalt eingesprungen ist

Hallo,

rückwirkend kann man keinen Unterhalt einklagen.

Gruß

Hallo,

sorry zunächst für die späte Antwort!
Wenn gegen deinen Vater ein Titel erwirkt wurde auf Grund der Klage deiner Mutter,ist es möglich den Unterhalt einzuklagen.
Anders ist es wenn das nicht der Fall ist…dann wird es etwas schwiriger!
Geh zum Anwalt!

Entschuldigung, dazu kann ich keine definitive Aussage machen. Wünsche viel Glück.

Gruß