Situation:
- Eine Mutter ist Alleinerziehend und bekommt ALG II.
- Das Kind ist 2 Jahre alt.
- Der Vater ist selbstständig
- Verdient ca. 500€/Monat
- Beide Elternteile haben sich auf 50€ pro Monat privat geeinigt.
Frage:
Kann man sich privat ohne irgendein Amt einigen?
Wie sieht dann solch ein Unterhaltsnachweis aus, der von einem Elternteil -Bar- erbracht wird? Stellt derjenige eine Quittung aus?
hi juliette.
so wie du schreibst haben sich di beiden parteien doch schon privat vereinbart…wo kein kläger, da kein richter.
als nachweis dürfte überweisung girokonto mit entpsrechendem eintrag bei betreff wie zB „unterhalt 01-2009“ oder so ausreichen…falls bar, eine quittung ausstellen lassen.
gruss
frank
wo kein Kläger da kein Richter
wenn die Mutter staatl. Leistungen für sich und das Kind bezieht (ALG II) dann wird eine private Einigung vermutlich nicht einfach akzeptiert.
Die ARGE wird genau prüfen ob und wie weit der KV leistungsfähig ist um den Bedarf des Kindes zu decken und da die ersten 3 Jahre auch noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die KM besteht wird die ARGE auch hier die Leistungsfähigkeit des KV prüfen.
Außerdem hat der KV eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit um zumind. den Mindestunterhalt nach der DDT zu decken - notfalls durch einen Nebenjob oder eine *richtige* Stelle wenn seine Selbständigkeit eigentlich nicht einmal seinen eigenen Bedarf abdeckt (ich frag mich wovon der KV überhaupt lebt).
meint
Bröselchen