Unterhalt nachzahlen für volljährigen....ab wann?

hallo,

eine mutter, in 2 ter ehe verh., bezahlt Unterhalt für ihren volljährigen sohn,der beim vater lebt,bis zu dem zeitpunkt(volljährigkeit) hat sie 300€ bezahlt. Dann bekommt sie eine mail vom sohn,warum die 300€ nicht mehr überwiesen werden.
Die Mutter mailte ihm, das er jetzt 18 ist,und somit beide elternteile barunterhaltspflichtig sind, er muss sich ab jetzt selber kümmern.
Tage später schreibt der sohn,das er alles zum anwalt überbracht hat.Das ist jetzt schon wochen her.

Ab welchen Zeitpunkt kann eine Rückvorderung geltent gemacht werden??

danke

lisa

Hallo,

es ist richtig, dass bei einem volljährigem Kind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet sind.

Aaaabbeerr man kann einen bestehenden Titel (der mal vor dem Jugendamt oder Notar oder als Gerichtsurteil gemacht wurde) nicht einfach durch Nichtzahlen beenden und sagen, jetzt muss sich das „Kind“ darum kümmern.

Ausnahme wäre, wenn der Titel (den es ja vermutlich gibt) bis zur Volljährigkeit befristet wäre.

Wenn es diesen Titel gibt, hätte eine Abänderungsklage bei Gericht gemacht werden müssen, falls das Kind (oder dessen Rechtsanwalt) nach Aufforderung nicht schriftlich bereit ist, die veränderte Zahlpflicht (auch das Kindergeld wird anders berechnet) zu akzeptieren. Auch eigene Einkünfte (Ausbildungsvergütung z. B.) werden jetzt auf die Unterhaltsverpflichtung anders als während der Minderjährigenzeit gerechnet.

Was macht das volljährige Kind? Geht es zur Schule? Macht es eine Ausbildung oder nichts? Alles hat für den Barunterhalt Bedeutung.

Wenn es einen Titel gibt, gilt der erst mal weiter, bis das Kind oder das Gericht ihn geändert hat.

Gruß
Ingrid