Unterhalt, neue Steuerklasse durch Scheidung

Hallo, bin seit 2010 geschieden, also somit wieder in die Steuerklasse 1 gekommen. Nun habe ich beim Jugendamt um eine Neuberechnung gebeten da ja mein Einkommen weniger ist. Die stellen sich stur, ich solle mir dafür die Einverständnis der Mutter holen. Hallo, wer kann mir das erklären oder mir einen Tip geben wie ich zu einer Neuberechnung komm, ohne Anwalt.
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten.

Hallo,

will man den einmal festgesetzten Kindesunterhalt (Jugendamtsurkunde oder Titel) ändern, bedarf es einer Abänderungsklage. Diese hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein erheblicher Unterschied zur Zeit der Festsetzung besteht. Sollte das in Deinem Fall so sein, kannst Du eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen. Dort wird dann der Kindesunterhalt den tatsächlichen Umständen angepasst.
LG

Vielen Dank für die Antwort, also brauche ich doch einen Anwalt oder geht das auch ohne?

Hallo,

nein - dafür braucht man einen Anwalt. Wenn Dein Gehalt entsprechend niedrig ist, hast Du Anspruch auf einen Beratungshilfeberechtigungsschein, den Du bei Deinem Amtsgericht beantragen kannst! Dann zahlst Du max. 10 EUR für die Beratung! Desweiteren gibt es die Möglichkeit des PKH-Antrages! Auch Einkommensabhängig. Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, solltest Du noch einmal abwägen, ob diese Klage Aussicht auf Erfolg haben kann; also der Unterhaltsanspruch wirklich erheblich! niedriger wird.
LG

Hallo,
Sie haben die Urkunde beim Jugendamt unterschrieben?
Dann kann auch mit einem Anwalt nichts machen. Das Verfahren dauert ewig und kostet enorm.
Was verdienen Sie jetzt und wie alt sind die unterhaltsberechtigten Kinder, dann kann ich mal nachschauen, was der Unterschied ist. Bei einem Verfahren müssen Sie die Kosten selber tragen. So ist halt das Jugendamt, alles zum Wohle der Kinder…!!!
Wenn die Eltern sich derbe streiten ist das alles zum Wohle der Kinder, aber das ist ein leidiges Thema.
Kürzen SIe auf keinem Fall den Unterhalt, die Mutter kann ohne Vorwarnung direkt eine Pfändung einleiten. Ich weiss ja nicht wie Sie zur Mutter stehen, aber es liegt wirklich an ihr. Senden Sie mir mal die Daten.
Gruss

Hallo

Jugendaemter sind diesbezueglich nutzlose Institutionenn die nur fuer die Mutter arbeiten. Erwarte da nichts.

Erste Frage: Gibt es einen Titel? Wenn ja, geht das nur mit einer Abaenderungsklage. Gehe zum Anwalt, mache eine Neuberechnung und reiche die Aendrung ein. Je frueher dest besser.

Natuerlich wird sich dein Einkommen verringern, es kann aber auch sein, dass der Unterhalt nur die Differenz zwischen 2 Stufen ist (D Tabelle, sprich 20-30 EUR.

Gruss

Schau mal in die „Düsseldorfer Tabelle“. Achte auch drauf, dass du 0,5 in der Lohnsteuerkarte hast für Kinderfreibetrag
Grüße, Andi

Vielen Dank schon mal für die Antwort, ja die Urkunde ist unterschrieben. Mein Verdienst etwa 1200€ die Kinder sind 15 und 5 Jahre. Zu der Mutter gibt es überhaupt keinen Kontakt auch nicht zu den Kindern

das tut mir leid, ich würd dort ganz einfach erneut und hartnäckig nachfragen!
aber eine andere idee hab ich leider auch nicht!

ja, so ist das Jugendamt. Immer zum Wohle des Kindes!!??
Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, da können Sie selber lesen, wie das Jugendamt arbeitet. Wir haben es am eigenem Leibe erfahren müssen. Auch wir dürfen nur zahlen, aber es besteht kein Kontakt.
Für das 15 jährige ist der Mindesunterhalt 334 Euro und für das 5 jährige 225 Euro, zusammen also 559 Euro. Sie haben allerdings einen Selbsterhalt von 950 Euro. Ein kompletter Unterhalt ist also gar nicht möglich. Lesen Sie in Ruhe den Link durch, dann verstehen Sie auch warum man Sie so unter Druck setzt. Das Jugendamt müsste einen Unterhaltsvorschuss zahlen, was diese natürlich auch gerne machen würden???
Allerdings wäre das eh nur ein Darlehen, welches Sie zurück zahlen müssten, was ja nicht immer gewährleistet ist. Viel Spass bei Lesen und nicht so eine Wut bekommen wie wir es haben! Ich wünsche Ihnen jedenfalls von ganzem Herzen ehrlich viel Erfolg und Glück!
L.G.

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Sehr interessante Seite, da kann man ja nur sauer werden

Hallo,
selbstverständlich musst du deine Exfrau Informieren, aber sie kann nicht wiedersprechen, da du weniger verdienst, du solltst Ihr mitteilen, dass durch die Steuerklassenumstellung dein Nettoverdienst um x Euro auf y Euro runder gegangen ist, und laut Düsseldorfer Tabelle ab Datum nur noch diesen Unterhalt bekommt. Du kannst zum Jugendamt gehen und dir neue Urkunden ausstellen lassen, sollte dies verweigert werden, zum Anwalt gehen.
Das Jugendamt rechnet für dich nichts aus, da sie zum Wohl des Kindes handelt, und somit eine Kürzung herauszieht.
Seit wann hast du die Steuerklasse 1, hast du Jugendamtsurkunden Ausstellen lassen?
Für wieviel Personen bezahlst du Unterhalt, hast du einen Anwalt?

Gruß
Thomas

Die Exfrau willigt einer Neuberechnung nicht zu, ich zahle für ein 15 und 5 jährigen Unterhalt, ja es gibt Urkunde

Hallo,

normalerweise kommt man im Kalenderjahr nach der Trennung in die Steuerklasse 1. Also wenn die Trennung im Laufe des Jahres 2009 war, ist man ab 01.01.2010 in Steuerklasse 1.

Der Steuerklassenwechsel hat nichts mit der Scheidung, sondern mit der Trennung zu tun.

Berechnungen machen tun die Jugendämter tatsächlich nur für das minderjährige Kind und nicht für den Unterhaltspflichtigen.

Ich als Unterhaltspflichtiger wäre auch vorsichtig, wenn ein Jugendamt für mich die Berechnung macht. Mir sind schon viele Fälle untergekommen, bei denen sich das Jugendamt zu Lasten des Vaters „verrechnet“ hat. So gesehen, können die Kosten für einen Anwalt billiger kommen, als eine falsche (viel zu hohe) Berechnung des Jugendamtes, die ja für Jahre festliegt.

Die Berechnung alleine ist auch kein Kriterium, ob und inwieweit der Unterhalt reduziert werden kann. Wenn es einen Titel (Gerichtsurteil oder Jugendamtsurkunde) gibt, muss vermutlich sogar eine gerichtliche Abänderungsklage von Dir gemacht werden.

Je nachdem wieviel Einkommen Du derzeit noch hast, hast Du vielleicht Anspruch auf einen Beratungsschein. Mit diesem Beratungsschein und 10 Euro bekommst Du dann eine recht kostengünstige Beratung bei einem Anwalt.

Näheres erfährst Du, wenn Du das für Dich zuständige Amtsgericht anrufst.

Gruß

Hallo,

das ist Unsinn,du brauchst das Einverstädnis der Mutter nicht,um neu berechnen zu lassen.
Es wird in jedem Fall weniger sein,was du zu zahlen hast,schau erst mal laut Düsseldorfer Tabelle.
Wenn das alles nichts bringt,du auch das Einverständnis deiner Exfrau nicht bekommst,dann halt den Unterhalt zurück,zahl den angegebenen Mindestunterhalt und dann wird das Jugendamt selbst auf dich zukommen,so kannst du sie zwingen,richte ein Anschreiben ans Jugendamt,weise darauf hin,das du den Unterhalt bis zum Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle kürzt,teile das auch der Exfrau mit,- und das du dann den Rest zahlst wenn das Jugendamt neu berechnet hat,so kann dir keiner was,denn du hast alle ja vorgewarnt…ich hoffe ich konnte helfen und es wäre schöne wenn du mir mitteilst was aus der Sache geworden ist!!
LG und alles Gute

Hallo, bin seit 2010 geschieden, also somit wieder in die
Steuerklasse 1 gekommen. Nun habe ich beim Jugendamt um eine
Neuberechnung gebeten da ja mein Einkommen weniger ist.

ok…

Die

stellen sich stur, ich solle mir dafür die Einverständnis der
Mutter holen.

Die hat damit doch nix zu tun

Hallo, wer kann mir das erklären oder mir einen

Tip geben wie ich zu einer Neuberechnung komm, ohne Anwalt.
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten.

hallo,
sorry,war im Urlaub
versuch es mal unter"Unterhaltsrechner"

lisa