Unterhalt nicht angegeben

Hallöchen,

ich habe momentan folgendes Problem und weiß nicht so recht wie ich vorgehen soll.

Ich habe eine Reha-Ausbildung, die vom Arbeitsamt finanziert wird, gemacht. Bin nun fertig und muss leider Arbeitslosengeld beantragen. Da ich eine eigene Wohnung habe, bleibt mir nichts anderes übrig auch noch Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ergänzend zu beantragen.

Nun das Problem: Meine Eltern haben mir ein bisschen Geld die letzte Zeit überwiesen, was ich nicht angegeben habe. Nun muss ich ja beim Hartz 4 Antrag, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate nachweisen, wo natürlich die Überweisungen meiner Eltern drauf sind. Weiß jemand was nun auf mich zukommen kann?
Sollte ich das von mir aus ansprechen oder erstmal abwarten?

(Ich wollte das meine Eltern das anfang des Jahres einstellen, haben sie leider nicht :frowning: … Warum es seinem Kind auch mal leicht machen, grummel)

Vielen dank schon mal im Vorraus für eure Antworten :smile:

was vor der antragstellung H4 eingegangen ist spielt keine rolle, außer du hast ein riesenvermögen.

wenn die zahlungen während des h4-bezuges eingehen, wird das angerechnet.

die sollen es dir lieber in bar geben.

Hallo,

was ist ein bißchen Geld, also ich meine wieviel Geld hast Du nun insgesamt?

Für einen Hartz IV - Empfänger stellt sich das Freivermögen wie folgt dar (im übrigen auch in der Broschüre vom Arbeitsamt dargestellt):

Lebensjahre * 150 Euro + 750 Euro (für unvorhergesehene Ereignisse) = freies Vermögen

d. h. z. B. bei einem 30 jährigen:

30 Jahre * 150 Euro + 750 Euro = 5250 Euro

Sofern Dein Gesamtvermögen (Konten, Sparbücher, Finanzanlagen) die Summe nach o. g. Formel im Zusammenhang mit Deinen Lebensjahren nicht übersteigt, sollte auch nichts angerechnet werden.

Sofern die Summe überschritten wird, wird es auf Dein Hartz IV angerechnet. Das heißt, das Amt bittet Dich das Vermögen zu verbrauchen, bevor die Dir Gelder genehmigen.

Ansprechen würde ich beim Amt erstmal nichts, d. h. Du gibst die Kontoauszüge ERST WENN DIESE VERLANGT werden in Kopieform dem Amt und wartest ab, wie die reagieren. Weiterhin bittest Du Deine Eltern zukünftig (sofern die Dir finanziell weiterhelfen wollen) das Geld BAR zu geben, statt zu überweisen.

Was mich noch interessieren würde, wie kannst Du ALG 1 UND ALG 2 bekommen? Soweit ich weiß bekommt man doch nur unterstützend zum geringverdienenden Einkommen Leistungen von der ARGE. Weiterhin gibt es bei ALG 1 unterstützend nach Beantragung Wohngeld vom Wohnungsamt?

Hallo,

immer allerschlimmsten Fall bekommstdu eine Odnungswidrigkeit an den Hals auf Grund der Verschweigung von tatsachen. Weiterhin kann es passieren das du eine Sanktion bekommst. Wie hochdiese sein wird keine Ahnung. Wenn du Glück hast wird es einfach nur verrechnet aber das glaub ich weniger das dies eintretten wird.

Selber ansprechen ist immer das beste, wenn die ARGE kommt ist es nur schlimmer. Eine Anhörung bekommst du so oder so. Müsstest halt im besten Fall erklären das du das Geld bis dato zurückzahlen musst. Anzuraten ist das du mit deinen Eltern einen Leihvertrag schreibst. Über die Summe die deine Eltern dir gegeben haben. Wichtig dabei ist, dass Ihr eine Rückzahlfrist mit notiert und diesen Vertrag in die Vergangenheit ausschreibt (also noch vor der 1. Überweisung).

LG Stere0

Ich weiß nicht, ob bei Alg1 das angegeben werden muß.

Bei Alg 2 auf jeden Fall-aber Ihre Eltern können doch die Zahlung einstellen o. als Darlehen erklären!!

re: Unterhalt nicht angegeben
Ich habe jeden Monat insgesamt 200 € erhalten. Also ich habe auch kein Vermögen angehäuft. Nur ich habe es halt nicht angegeben das ich dieses Geld monatlich noch zusätzlich erhalten habe. Meine Ausbildung wurde ja vom Arbeitsamt finanziert.

Also, ich habe ganz normal das Arbeitslosengeld I beantragt und die Dame meinte zu mir, ich sollte ergänzende Leistungen beantragen, da Arbeitslosengeld ja 67 % des letzten Einkommens sind, damit kann ich nicht überleben (habe 559 Euro in der Ausbildung bekommen). Und daraufhin meinte die, das wäre dan Arbeitslosengeld II. Habe diesen Fall ja auch schon mindestens 5 mal beim Arbeitsamt hervorgebracht. Ich hoffe also mal, das sich diese Leute nicht alle getäuscht haben und ich hier irgendwas falsches beantrage.

Am liebsten wäre mir aber ein Job ohne diesen ganzen Kram :frowning:

Die Zahlungen werden jetzt auch eingestellt. Nur ich weiß nicht was das Arbeitsamt aus den Zahlungen vor diesem Antrag macht. Denn in allen Anträgen steht ja, bekommen Sie Unterhalt oder haben Sie irgendwelche Einkünfte.

Naja, schwierig zu sagen. Ich meine, wenn man im Antrag irgendwas mit „Bekommen Sie zusätzliche Einkünfte“ verneint, obwohl man diese erhält sieht das das Amt auch nicht gerne. Soweit ich weiß, ist man verpflichtet auch finanzielle Unterstützungen aus der eigenen Familie mit anzugeben. Kommt eben darauf an, was im Antrag stand.

Wie in meiner letzten Antwort würde ich erstmal die „Füße stillhalten“ auf Verlangen die Auszüge vorzeigen und warten was passiert. Weiterhin mit den Eltern abklären, wie ihr nun zukünftig finanziell verbleibt, da bei der alleinigen finanziellen Unterstützung durch die ARGE unter Wegfall der Leistungen von ALG 1 die regelmäßigen Bezüge aus der Familie mit angerechnet werden.

Hm, wieder was dazu gelernt, ich meine mit den unterstützenden Leistungen aus ALG 1 + ALG 2. Naja, beim Amt ist die Wahrscheinlichkeit schon sehr groß, dass „die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tut“. Sofern Dir aber die eine Dame den Tipp mit der Beantragung gegeben hat bzw. auch alles bewilligt wurde ist doch alles bestens. Mehr kannst Du nicht machen, als 5 mal Deinen Sachverhalt schildern und warten was man Dir für Anträge aushändigen bzw. finanzielle Hilfen zusichern kann.

Wünsche Dir viel Erfolg bei der Jobsuche, damit Du auch ohne diesen Kram auskommen kannst.

Die Zahlungen werden jetzt auch eingestellt. Nur ich weiß
nicht was das Arbeitsamt aus den Zahlungen vor diesem Antrag
macht. Denn in allen Anträgen steht ja, bekommen Sie Unterhalt
oder haben Sie irgendwelche Einkünfte.

Verstehe ich richtig, daß Sie bereits diese Einkunft in einem Antrag verschwiegen(obwohl dort erfragt) und aufgrund eines weiteren Antrages mit den Auszügen als Anlage, Probleme sehen, was den ersten und nachfolgenden Antrag betrifft? Wenn dem so ist, wäre es sinnvoll, diese Angaben bzgl. des ersten Antrages, nachzureichen-weil diese Art von „Selbstanzeige“ nicht die Konsequenzen, vermutlich, hat, als wenn Sie erwischt werden, sozusagen. Das „Darlehen“ zahlten Sie natürlich in der Zwischenzeit retour.
Falls Sie es doch nicht wissen-fast überlall gibt es Beratung, in welcher Qualität auch immer und es gibt einige Foren, wo solche Fragen gestellt werden. Literatur sowieso.

Wen Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen haben interessiert das kein Schwein was Sie bekommen haben. Haben Sie in der Zeit wo Sie Arbeitslosengeld 2 bekommen haben Einnahmen von den Eltern bekommen die Sie nicht erwähnt haben gibt es mehrere Möglichkeiten.

Es ist so gering das es scheinbar unbeachtet durchgewinkt wird. Oder je nach Höhe sind Sie ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen und müssen mit einer Anzeige rechnen das ein Bußgeld nach sich ziehen wird.

Diese erwähnten Anträge, waren aber keine Anträge für Arbeitslosengeld, sondern für Anträge zur Teilhabe am Arbeitsleben. Also Sachen die schon vor 2 Jahren waren.

Vielen Dank :wink:

Ich denke ich werde auch erstmal abwarten. Bislang habe ich noch keinen Antrag abgeben können. Da man selbst dafür ja heutzutage schon Termine brauch. Mir geht es um erster Linie darum, was mit Sachen vor den Anträgen war. In den neuen würde ich es vermutlich angeben. :smile:

Bislang habe ich weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II bekommen. Dieses werde ich in den nächsten Tagen beantragen. Bislang habe ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen.

Problem ist oder war oder wie auch immer:
Für die Beantragung des ALG II wollen Sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate, auf denen auch die Zahlungen meiner Eltern sind. Da ich bei dem Antrag von vor 2 Jahren nichts angegeben habe (meine damals hatte ich die Zahlungen nichtmal, aber man muss Veränderungen ja auch mitteilen), war einfach mein Problem ob die Zahlungen mich in Schwierigkeiten bringen können.

Hallo,
keine Ahnung davon.

Nö!

Das ist doch ganz einfach , du hast deine Eltern das Geld geliehen was sie jetzt wieder zurück bezahlen.
Mach dir keine Gedanken man kann doch mal was vergessen anzugeben , warte ab sag auf dem Amt nichts wenn sie die Auszüge sehen und es fällt denen auf sagst du das das von deinen Eltern gelihenes Geld ist.

Hallo funsunix,
das Geld, das du für die Reha bekommen hast ist ja ein Festbetrag, bei dem es keine Abzüge gibt, wenn du zusätzlich finanziell unterstützt wirst. (Soweit mein Wissensstand aber zur Sicherheit noch andere Leute hier fragen bitte!)
Wenn diese drei Monate, die du ansprichst in diesen Zeitraum fallen, macht das gar nichts!
Aber - hast du schon ALG 1 und2 erhalten, dann hast du ein Problem.
Da bleibt dir nur, einen auf doof zu machen (Sorry, so musst du tun!) "Wie , was? Das habe ich nicht gewusst, Vielemals Entschuldigung und von dir aus dann gleich anbieten, dass du das in Raten zurückzahlst. was für dich errechnet wird.
Ich gehe davon aus, dass da gar nichts passieren wird.
Aber wenn, dann sprich es bitte selber an! Wenn die dir drauf kommen und sie Recht hätten mit einer Rückforderung werden die dann nämlich sonst sauer und reagieren auch so!
ABer wie gesagt, gehe ich davon aus, dass du in der Zeit deiner Reha - ist ja auch ein anderer Träger als die Afa - Einnahmen haben konntest, wie du wolltest.
Bitte hole dir noch weiteren Rat ein!
Viel Glück!
zaubermaus

Diese erwähnten Anträge, waren aber keine Anträge für
Arbeitslosengeld, sondern für Anträge zur Teilhabe am
Arbeitsleben. Also Sachen die schon vor 2 Jahren waren.

Hier fragt sich, ob Ihre Einkünfte überhaupt erheblich f. o. g. Anträge, d. h. hätten sie Zahlungen des Staates gemindert oder vermieden? Wenn nein, dann hätte die Frage nicht gestellt werden dürfen und Sie brauchten sie nicht beantworten-wenn die Fragen unzulässig sind. Wenn Sie sie falsch beantworteten, fragt sich, ob dies Folgen nach sich zieht.

Hallo,

in der ARGE / Jobcenter kann der Unterhalt angerechnet werden. Ob und inwieweit das Folgen wegen der vorherigen Reha haben kann, weiß ich nicht. Das sind ja Leistungen der Bundesagentur, da kenn ich mich nicht aus.

Ich hoffe das reichtaus, denn leider weiß ich es wirklich nicht.

Hallo, erst einmal zurück,

Ich würde erst mal gar nichts sagen. Manchmal schauen die gar nicht in die Aüszüge und wenn sie etwas sagen sollten, dann sagen es sind Geschenke. Denn wenn etwas geschenkt wird, dürfen die das nicht mit anrechnen.

Gruß Manja