Hallo liebe Experten!
Da ich immer wieder Schülerinnen habe, die schwanger sind und daraufhin von ihrem Freund verlassen werden, habe ich mal eine Frage: Eine Kollegin behauptet, dass ein Unterhaltsanspruch für das Kind nur besteht, wenn beide noch liiert sind. Trennt sich der Junge und behauptet nicht der Vater zu sein, dann könne man von ihm keinen Unterhalt bekommen.
Stimmt das wirklich so???
Wann kann ein Vaterschaftstest gemacht werden und wer muss den zahlen?
Würde mich über konkrete Antworten sehr freuen, hab schon gegooglet, aber sich da die richtigen Informationen rausfiltern ist sehr aufwändig. Vielleicht kann es jemand kurz und knapp beantworten.
Vielen Dank dafür!
LiebeGrüßeFlaschenpost
Hi, da erzählt Dir d. Freundin ganz einfach Quatsch!
Wenn d. Vater d. Vaterschaft anerkennt, ist er unterhaltspflichtig! Und es ist wurscht ob d. Unterhald von Kiel nach München auf ein Konto d. Mutter oder im selben Ort auf ein gemeinsames Konto der Eltern d. Kindes geht.
Erkennt er d. Vaterschaft nicht an, wird er einem Vaterschaftstest unterzogen werden. Wenn sich dann seine Vaterschaft als erwiesen herausstellt ist er, wie oben schon beschrieben, ebenfalls unterhaltspflichtig.
MfG ramses90
Hi Ramses!
Das dachte ich mir! Alles andere hätte mich auch gewundert. Wo sind wir denn hier? *g*
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
LiebeGrüßeFlaschenpost
Hallo!
Und wenn der Vater nicht ermittelt werden kann, bzw angegeben wird „Vater unbekannt“, dann zahlt das Jugendamt bis zum 12. Lebensjahr sogenannten Unterhaltsvorschuß. Es sei denn, die Mutter heiratet bevor das Kind 12 ist, dann gibts keinen Vorschuß mehr für´s Kind.
Gruß
finnie