Ist es möglich jemanden ohne Scheidung, bei aufrechter Ehe Jahrzehntelang, zu einer Zahlung von Ehegattenunterhalt in vollem Unfang zu verdonnern?
Hallo,
verstehe ich
Ist es möglich jemanden ohne Scheidung, bei aufrechter Ehe
Jahrzehntelang, zu einer Zahlung von Ehegattenunterhalt in
vollem Unfang zu verdonnern?
richtig? Das Ehepaar lebt zusammen und ein Partner will vom anderen Unterhalt? Kein Taschengeld, sondern Unterhalt?
Gruß
Ingrid
Ja.
Hi,
wenn es um Unterhalt bei getrennt lebenden Partnern geht.
GvC
Das Ehepaar lebt zusammen und ein Partner will vom
anderen Unterhalt? Kein Taschengeld, sondern Unterhalt?
taschengeld ist dogmatisch gesehen eine art des unterhalts während der ehe.
gundgedanke des trennungs- und scheidungsunterhaltes, die du vllt. vor augen hast, ist, dass eine eheliche beziehung besteht bzw. bestand.
daher ist in §§ 1360f. bgb der familienunterhalt geregelt, http://dejure.org/gesetze/BGB/1360.html
§ 1360:
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.
sollten im fall also die voraussetzungen des unterhalts vorliegen, kann er verlangt bzw. gerichtlich durchgesetzt werden…
Nein, das Ehepaar X+Y lebt zusammen, dann kommt einer vorübergehend ins Pflegeheim und der andere will das Pflegeheim plus Taschengeld zahlen, aber das Gericht setzt stattdessen Unterhalt fest.
Die Ehe ist nach wie vor aufrecht und falls der Partner wieder eine niederigere Pflegestufe erreicht wollen beide Partner wieder zusammen leben, eventuell wird der 2. Partner auch ins selbe Seniorenheim falls es weiterhin nix wird mit zurückkommen.
Die Differenz zwischen Unterhalt und Pflegeheim+Taschengeld wird von einem vom Gericht bestellten Sachwalter ausgegeben und der Zahlende Partner bekommt noch nicht mal Einblick in dei Finanziellen gebaren, ist das so möglich?
Begrundüng des Gerichts, der Partner sein selbst Pflegebedürftig und gebrechlich.
Hallo,
irgendwie riecht das nach richterlicher Willkür. Vor langer Zeit ist mir mal ein Urteil (vermutlich eines Bundesgerichtes) über den Weg gelaufen, wo darin festgeschrieben ist, dass ein Ehepaar selber entscheidet, ob es die Unterbringung im Pflegeheim als getrenntlebend oder nicht wertet.
Hatten denn die Ehepartner einen kompettenten Anwalt? Wenn der nicht pflegebedürftige Ehepartner nicht entmündigt bzw. unter Pflegschaft gestellt ist, noch fit im Geiste ist, kann doch kein Gericht entscheiden, dass die finanzielle Angelegenheit des pflegebedürftigen Partners eine fremde Person ausübt.
Auch wenn der nicht im Heim lebende Partner gebrechlich ist, kann er seine und die seines Ehepartners finanziellen Notwendigkeiten erledigen (dafür muss er ja keine Steine schleppen).
Wie lange ist die gerichtliche Entscheidung schon her? Vielleicht sollte jemand aus der Familie den „Außer-Heim-Lebenden“ unterstützen, damit er mit einem guten Anwalt in die nächste Instanz geht.
So eine Entmündigung der alten Leutchen darf es nicht geben. Sie haben ein Recht auf ihre Menschenwürde und ihre Selbständigkeit bzw. eigenverantwortlich ihr Leben und ihre Finanzen zu gestalten.
Gruß
Ingrid