Unterhalt Partnerschaft

Hallo,

Herr X ist im Mai 2009 von A nach B umgezogen. Seine Lebensgefährtin Frau Y hat vorher in C gewohnt und ist ebenfalls in die Wohnung in B mit eingezogen - jedoch erst im Juli 2009. Frau Y hat sich jedoch erst Anfang August 2009 beim Einwohnermeldeamt ummelden lassen. Außerdem bezog sie vorher Hartz IV, welches ab August 2009 komplett weggefallen ist.

Nun macht Herr X eine Steuererklärung und gibt die Daten so an wie dargestellt.
Das FA ist nun der Meinung dass Unterhaltsaufwendungen erst ab August 2009 anfallen, er ist der Meinung dass diese Aufwendungen bereits seit Juli 2009 (abzüglich dem noch erhaltenen Hartz IV) zustehen.

Wer hat recht?

LG Tobi@s

Der Herr X wird halt beweisen müssen, dass die Dame schon ab Juli bei ihm gewohnt hat…was mangels Ummeldung schwierig werden kann.
Ausserdem sollte der Herr X damit rechnen, dass das FA weitermeldet, dass Frau Y schon ab Juli nicht mehr HartzIV-Berechtigt gewesen ist…

Hallo Clematis,

alles klar. So schwierig würde es nicht werden da Frau Y ja für ihre alte Wohnung ein Übergabeprotokoll hat und seit dem dort nicht mehr gewohnt haben kann.
Und dass das FA sowas weiterleitet - davon hab ich noch nie gehört. Zumindest nahm ich immer an dass das FA an der Stelle einfach den Unterhalt um das Hartz IV kürzt. Und ob das FA wegen ein paar Tagen (Frau Y wohnte ja nicht bereits seit 01.07. in der neuen Wohnung sondern erst seit ca. 20.07.) etwas unternehmen würde … naja, lassen wir es nicht drauf an kommen :smile:

LG

Und dass das FA sowas weiterleitet - davon hab ich noch nie
gehört.

Ich schon…zurecht.
Das Leben ist kein Wunschkonzert, bei dem man sich überall die Rosinen raus picken kann.
HartzIV kassieren + Unterhalt stl ansetzen ist nicht die feine Englische…mag ich so gar nicht, mit meinen Steuergeldern!

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