Hallo,
Herr X ist im Mai 2009 von A nach B umgezogen. Seine Lebensgefährtin Frau Y hat vorher in C gewohnt und ist ebenfalls in die Wohnung in B mit eingezogen - jedoch erst im Juli 2009. Frau Y hat sich jedoch erst Anfang August 2009 beim Einwohnermeldeamt ummelden lassen. Außerdem bezog sie vorher Hartz IV, welches ab August 2009 komplett weggefallen ist.
Nun macht Herr X eine Steuererklärung und gibt die Daten so an wie dargestellt.
Das FA ist nun der Meinung dass Unterhaltsaufwendungen erst ab August 2009 anfallen, er ist der Meinung dass diese Aufwendungen bereits seit Juli 2009 (abzüglich dem noch erhaltenen Hartz IV) zustehen.
Wer hat recht?
LG Tobi@s