Unterhalt per Titel - Erhöhung?

Hallo,

hoffe, dass ich hier richtig bin.

„Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt“ wurde ausgestellt.

Elternteil verpflichtet sich 228 € in Form des Individual-Unterhalts monatlich zu zahlen.

Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle.

Nun wird das Kind 12 Jahre alt u es wird an das unterhaltspflichtige Elternteil vom unterhaltsempfangenen Elternteil verlangt nun 284 (??) € zu zahlen, da dies nun der Düsseldorfer Tabelle entsprechen würde.

Die bisher gezahlten 228 € werden in Zahlen in der Urkunde erwähnt.

Was muss gezahlt werden?

Danke für eure Antworten.

LG

Andrea

Hallo Andrea,

„Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt“ wurde
ausgestellt.

Elternteil verpflichtet sich 228 € in Form des
Individual-Unterhalts monatlich zu zahlen.

Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um den
Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle.

Nun wird das Kind 12 Jahre alt u es wird an das
unterhaltspflichtige Elternteil vom unterhaltsempfangenen
Elternteil verlangt nun 284 (??) € zu zahlen, da dies nun der
Düsseldorfer Tabelle entsprechen würde.

hm, ein paar Postings später lässt Du Dich über die schädlichen Auswirkungen aus, die Streitereien um den Umgang auf ein Scheidungskind haben. Meinst Du, dass Unterhaltsstreiteien weniger schädlich sind?

Die bisher gezahlten 228 € werden in Zahlen in der Urkunde
erwähnt.

Um hier eine vernünftige Auskunft geben zu können, müsste schon der genaue Text vorliegen. Im Unterhaltstitel für meine Tochter hieß es damals: „ist der Regelunterhalt, derzeit 140 DM für Kinder bis 6 Jahre, zu zahlen.“ Aufgrund dieser Regelung konnte dann die jeweilige altersgemäße Erhöhung gefordert werden.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

hier sind es 2 paar Schuhe.

Es geht auch nicht um mich.

Das Geld ist keine STreitigkeit, hier wird auch nix vor Gericht gezerrt, oder vor dem Kind ausgetragen.
der Kindesvater hat über Jahre hinweg weitere freiwillige Leistungen über diesen Unterhalt hinaus gezahlt.

bzgl. des Titels wird keinerlei Beschränkung auferlegt, dort steht nur der Betrag.

LG

Andrea