Nehmen wir an, lagen im Jahr 2009 folgende Sachverhalte vor:
Person A hat eine einmalige Unterhaltszahlung an seiner in Ausland lebenden Großmutter geleistet.
Person A fährt einmal über Weihnachten um ihr das Bargeld persönlich abzugeben. Zum diesen Zeitpunkt, Person A sammelt alle erforderliche Unterlagen um die Unterhaltsaufwendung als außergewöhnliche Belastung später in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Insbesondere die Unterhaltserklärungsformular (siehe Link unten), wo die Großmutter ihre Einnahmen und Ausgaben für 2009 erklärt hat.
Können die Unterhaltsaufwendungen bereits in die Einkommensteuererklärung 2009 gelten gemacht werden?