Hallo
ich habe mal eine Frage???
Also Ex und geschiedene haben aus einer Zwangsversteigerung den Überschussbetrag bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt, beide sind zu 50% im Grundbuch eingetragen gewesen.
Leider können sie sich nicht auf die Auszahlungssumme einigen.
Nun hat er aber Unterhaltsrückstände für seine zwei Söhne und er zahlt zu wenig jeden Monat. Da die Geschiedene aber den gerichtlichen Unterhaltstitel hat, möchte sie nun auf seine Häfte den Rückständigen Unterhalt und den laufenden Unterhalt pfänden lassen???
Ist so etwas möglich???
Irgendwie bin ich mir unschlüssig!
Danke schon mal für eure Antworten.
Diekurze
Erstmal herzlichen Glückwunsch, dass bei einer ZVG ein Überschussbetrag übrig geblieben ist - selten genug.
Dieser Betrag ist soweit auch pfändbar (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Möglichkeit 1: zum Anwalt gehen.
Möglichkeit 2: zum zust. Amtsgericht gehen, ZV Abteilung, dort Antrag stellen auf Erlass des PfüB. Aktuelle Forderungsaufstellung (Kosten, Zinsen, Hauptforderung) nicht vergessen und den Unterhaltstitel in Ausfertigung, 15,00 EUR, Nachweise der bisherigen Kosten der ZV…
…oder doch besser gleich zum Anwalt gehen…
ml
Hallo mileslucis,
danke für deine Antwort, na dann mal drauf los!
lg Diekurze