Hallo zusammen.
weiß jemand Rat bei folgendem Fallbeispiel?
Der Kindsvater eines unehelichen Kindes befindet sich in Ausbildung (der 2., die Erste wurde abgebrochen) und verfügt über ein Einkommen, daß unter dem Mindestbehalt von 840,- liegt. Er besitzt eine Immobilie im Ausland, EU. (Wert unter 50T EUR)
Der Unterhalt ist nicht tituliert, es wird von der Düsseldorfer Tabelle ausgegangen.
Fall A:
Der KV stellt die Zahlung des Unterhalts mit Verweis auf sein unter dem Mindestbehalt liegenden Einkommens ein und teilt dies der Kindsmutter sowie dem Jugendamt mit. => Unterhaltsvorschußkasse
Fall B:
Der KV stellt die Zahlung des Unterhalts ohne Mitteilung an KM und JA ein.
Fragen:
1.
Hat die „Nicht-Mitteilung“ eine rechtlich verwertbare Relevanz?
falls ja:
2.
Welche rechtlichen Konsequenzen / Möglichkeiten ergeben sich aus der „Nicht-Mitteilung“ für den KV und welche für die KM?
Welche Möglichkeiten kann die Kindsmutter zivilrechtlich gegen den KV ergreifen?
dabei:
3.1
Welche Relevanz hat der Besitz der Immobilie?
Bei allen 3 Fragen noch zusätzlich diese:
Welche Maßnahmen kann bzw. darf das JA ergreifen?
So, das war es soweit. Für mich besonders wichtig ist die Betrachtung der Frage nach der Immobilie. Ich habe leider nichts wirklich Verwertbares gefunden, wäre also für entsprechende Hinweise (Literatur?) dankbar!
Danke im voraus,
Rainer