Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich hier jemand mit dem Thema Unterhalt aus
Nach Scheidung musste mein jetziger Mann Unterhalt für seinen da noch Minderjährigen Sohn bezahlen. Da mein Mann nicht zum 1. sondern zum 15. eines Monats sein Gehalt bekommt und somit Unterhalt zwei Wochen später bezahlt wurde, hat die Exfrau einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durchgesetzt. So weit so gut.
Im Beschluss ist folgendes angekreuzt: 334€ mtl. Unterhalt von der Vollendung des zwölften Lebensjahres bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.
Der Sohn meines Mannes ist mittlerweile 22 Jahre alt und die Firma überweist das immer noch aufgrund des Überweisungsbeschlusses zur Kindsmutter. Begründung: keine Aufhebungsbescheid.
- Gibt es hierfür ein Aufhebungsbescheid oder hätte der Arbeitgeber mit Vollendung des 18. Lebensjahres die direkte Zahlung (unabhängig vom Unterhaltsanspruch) einstellen müssen?
Der Pfändungsbeschluss wurde 1,5 Monate vor seinem 18 Geburtstag eingereicht. Läuft also mittlerweile seit vier Jahren.
Im Januar baten wir um die Kontodaten des Sohnes, damit der Unterhalt direkt zu ihm geht. Grund auswärtige Berufseingliederung mit anschließender Ausbildung im anderen Bundesland (Wohnheim) Lehnt die Kindsmutter kategorisch ab mit Begründung des Pfändungsbeschlusses. Ihr würde es zustehen.
Was müssen wir tun?