Hallo,
wo kann ich gezielt Informationen dazu finden, zu welchen Bedingungen man als Kind verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen für Eltern. (nach SGB III). Sprich: Welche finanziellen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Kann auch ein Ehepartner zur Zahlung verpflichtet werden?
Kann das Sozialamt auch Unterhalt verlangen, wenn die Beziehung zu den Eltern zerrüttet ist und der Kontakt nachweislich vor Jahrzehnten abgebrochen worden ist?
Danke für eure konstruktiven Hinweise und Quellen.
Elisabeth
wo kann ich gezielt Informationen dazu finden, zu welchen
Bedingungen man als Kind verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen
für Eltern. (nach SGB III). Sprich: Welche finanziellen
Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Kann auch ein Ehepartner zur Zahlung verpflichtet werden?
wieso sgb iii ?
steht alles im bgb: §§ 1601ff. bgb. dazu noch ein kommentar, der in fast jeder bib rumsteht, und du hast eine beschäftigung für den winter…
Hallo,
wo kann ich gezielt Informationen dazu finden, zu welchen
Bedingungen man als Kind verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen
für Eltern. (nach SGB III).
Ist das das richtige Buch?
Sprich: Welche finanziellen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Genügend Einkommen und/oder Vermögen.
Kann auch ein Ehepartner zur Zahlung verpflichtet werden?
Indirekt ist sowas möglich.
Kann das Sozialamt auch Unterhalt verlangen, wenn die Beziehung zu den Eltern zerrüttet ist und der Kontakt nachweislich vor Jahrzehnten abgebrochen worden ist?
Ja. So ein Fall ging doch erst letztens durch die Medien.
Leider gibt es keine Quellen, die nun für den konkreten Einzefall herangezogen werden könnte. Insofern dürfte es hier schwierig werden, Genaueres erfahren zu können.
Eine erste Orientierung könnte diese Seite sein: http://www.elternunterhalt.org/
Grüße
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Elte…
http://www.123recht.net/article.asp?a=9408&ccheck=1
Hi, in beiden Links wird das gut erklärt.
Inwieweit überhaupt keine Unterhaltspflicht wegen der zerrütteden Familienverhältnisse stattfinden kann, liesse sich nur an Hand der genauen Schilderung über die Ursachen der Zerrüttung feststellen.
Dies könnte ein Fachanwalt sicher rechtsverbindlich tun.
MfG ramses90
Herzlichen Dank - genau so etwas habe ich gesucht, um die Lektüre zum BGB zu erweitern.
Danke!
Danke - das ist ein guter Tipp!