Unterhalt - Rechtsfrage

Hallo,

wie bei allen Artikeln in diesem Brett, nehmen wir einmal an, dass wir zwei geschiedene und von einander getrennt lebende Elternteile & einen Jugendlichen haben.

Der Jugendliche wohnt bei seiner leiblichen Mutter. Die Mutter fordert Unterhaltszahlungen von dem Vater. Es wird festgestellt, dass der Vater über Einkommen verfügt, so dass er monatlich X Euro Unterhalt zahlen muss.

So weit - So gut. Der Vater weigert sich strikt, das Geld an die Mutter des noch nicht volljährigen Sohnes zu zahlen, da er sagt, dass der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Sohn und nicht gegenüber der Mutter besteht. Nebenbei; der Vater hat Sorgen, dass sein Geld, welches für den Sohn bestimmt ist, für anderweitige Dinge ausgegeben wird.

Wie sieht es in diesem Fall aus?

Ich bin auf ehrliche Antworten, vielleicht von Leuten, die Erfahrungen in Unterhaltsfällen haben, sehr gespannt.

Gerne auch juristisch begründet, doch bitte keine Pseudo-juristischen Fehleinschätzungen.

Vielen Dank.

Sorry anonyme girlygirl-lol,

kann leider nur pseudojuristische Einschätzung bieten. Das Unterhaltsgeld ist zum Unterhalt da und damit sollte es schon dem Erziehungsberechtigten zukommen. Wie sonst, sollte es benutzt werden?

Die Ritterburg gibt es dann zu Weihnachten extra!

Gruß!

Horst

Hallo girlygirl,
damit nehmen wie erst mal ein bischen Deine anonymität weg und wissen, das Du die Mutter des noch nicht volljährigen Sohnes bist.

Hallo,

wie bei allen Artikeln in diesem Brett, nehmen wir einmal an,
dass wir zwei geschiedene und von einander getrennt lebende
Elternteile & einen Jugendlichen haben.

Der Jugendliche wohnt bei seiner leiblichen Mutter. Die Mutter
fordert Unterhaltszahlungen von dem Vater. Es wird
festgestellt, dass der Vater über Einkommen verfügt, so dass
er monatlich X Euro Unterhalt zahlen muss.

So weit - So gut. Der Vater weigert sich strikt, das Geld an
die Mutter des noch nicht volljährigen Sohnes zu zahlen, da er
sagt, dass der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Sohn und nicht
gegenüber der Mutter besteht. Nebenbei; der Vater hat Sorgen,
dass sein Geld, welches für den Sohn bestimmt ist, für
anderweitige Dinge ausgegeben wird.

Wie sieht es in diesem Fall aus?

Ich bin auf ehrliche Antworten, vielleicht von Leuten, die
Erfahrungen in Unterhaltsfällen haben, sehr gespannt.

Das habe ich als Mann auch schon durchstehen müssen, deshalb kommen von mir bestimmt keine „Halbweisheiten“
Der Unterhalt ist für minderjährige IMMER an den/die Erziehungsberechtigte/n zu zahlen. Danach (nach dem vollendeten 18. Geburtstag) muß ein neuer Titel erstritten werden, und dann gehen alle Zahlungen direkt auf das Konto des Kindes, bzw. wenn es noch keines hat weiter auf das Konto der Mutter in diesem Fall. Wo ist denn hier Dein Problem? Das ein minderjähriges Kind kein Girokonto haben kann ist doch hier nicht die Frage?

Gerne auch juristisch begründet, doch bitte keine
Pseudo-juristischen Fehleinschätzungen.

Vielen Dank.

Hallo girlygirl,
damit nehmen wie erst mal ein bischen Deine anonymität weg und
wissen, das Du die Mutter des noch nicht volljährigen Sohnes
bist.

Falsch, die E-Mail-Adresse habe ich mir nur abgelegt, da meine private E-Mail-Adresse nicht öffentlich in diesem Forum auftauchen soll. Ich bin auch nicht der Vater, wer dann noch über bleibt, kannst du dir sicher denken.

Hallo,

wie bei allen Artikeln in diesem Brett, nehmen wir einmal an,
dass wir zwei geschiedene und von einander getrennt lebende
Elternteile & einen Jugendlichen haben.

Der Jugendliche wohnt bei seiner leiblichen Mutter. Die Mutter
fordert Unterhaltszahlungen von dem Vater. Es wird
festgestellt, dass der Vater über Einkommen verfügt, so dass
er monatlich X Euro Unterhalt zahlen muss.

So weit - So gut. Der Vater weigert sich strikt, das Geld an
die Mutter des noch nicht volljährigen Sohnes zu zahlen, da er
sagt, dass der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Sohn und nicht
gegenüber der Mutter besteht. Nebenbei; der Vater hat Sorgen,
dass sein Geld, welches für den Sohn bestimmt ist, für
anderweitige Dinge ausgegeben wird.

Wie sieht es in diesem Fall aus?

Ich bin auf ehrliche Antworten, vielleicht von Leuten, die
Erfahrungen in Unterhaltsfällen haben, sehr gespannt.

Das habe ich als Mann auch schon durchstehen müssen, deshalb
kommen von mir bestimmt keine „Halbweisheiten“
Der Unterhalt ist für minderjährige IMMER an den/die
Erziehungsberechtigte/n zu zahlen. Danach (nach dem
vollendeten 18. Geburtstag) muß ein neuer Titel erstritten
werden, und dann gehen alle Zahlungen direkt auf das Konto des
Kindes, bzw. wenn es noch keines hat weiter auf das Konto der
Mutter in diesem Fall. Wo ist denn hier Dein Problem? Das ein
minderjähriges Kind kein Girokonto haben kann ist doch hier
nicht die Frage?

Eben doch, der Sohn besitzt ein Girokonto, auf das monatlich Taschengeldzahlungen etc. erfolgen. (Wie gesagt, Girekonto kein Sparkonto)

Gerne auch juristisch begründet, doch bitte keine
Pseudo-juristischen Fehleinschätzungen.

Vielen Dank.

Hallo

Hallo girlygirl,
damit nehmen wie erst mal ein bischen Deine anonymität weg und
wissen, das Du die Mutter des noch nicht volljährigen Sohnes
bist.

Solche Hinweise lässt Du zukünftig bessser bleiben, da hier keine konkreten Rechtsfragen beantwortet werden dürfen siehe bitte dazu FAQ:1129
Konkrete Fragen würden dementsprechend gelöscht werden müssen.

Man bestätigt, sich an die Regeln zu halten übrigens jedes Mal bevor man einen Post absenden kann.

Gruß
Maja

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Hallo,

ist so, dass der Unterhalt zwar der Anspruch des minderjährigen Kindes ist, dass er aber an die betreuende Person ausbezahlt werden muss. Lebt das minderjährige Kind nicht bei einem Elternteil, weil es z. B. eine Ausbildung in einem anderen Ort macht, dann kann die Situtation anders aussehen.

Unterhalt bei getrenntlebenden Eltern setzt sich aus Barunterhalt und Betreuungsunterhalt zusammen. Es wird ausgerechnet was der Barunterhaltspflichtige nach seinem Einkommen zu zahlen hat und dann wird angenommen dass der Betreuende durch seine Leistung die gleiche Summe für das Kind erbringt.

Der betreuende Elternteil kann mit dem, auf seinen Konto eingehenden Kindesunterhalt, machen was er will. Nirgendwo im Gesetz und in der Rechtsprechung gibt es eine Vorschrift, dass er sozusagen belegen muss, für was er das Geld ausgibt.

Wird das Geld z. B. nachweislich für einen regelmässigen Besuch des Schönheitssalons der Mutter ausgegeben, gibt es trotzdem keine Handhabe dagegen.

Ein Jugendlicher, der mit der Handlungsweise des betreuenden Elternteiles nicht einverstanden ist, hat allerdings durchaus eine Möglichkeit: er wechselt zum bisher barunterhaltspflichtigen Elternteil. Ab etwa 14 Jahren haben Richter selten etwas gegen den Wechsel, wenn er vernünftig begründet ist. Nicht vernünftig wäre eine Begründung in der Richtung, dort darf ich länger ausgehen, fersehschauen was ich will, muss keine Hausaufgaben machen und darf rauchen…

Nach dem Wechsel ist alles dann anders rum. Der bisher barunterhaltspflichtige Elternteil betreut und muss kein Geld mehr bezahlen. Dafür zahlt der andere Elternteil jetzt Unterhalt. Sollte dieser andere Elternteil bisher nicht berufstätig gewesen sein, wird er zur Arbeitsaufnahme und Unterhaltszahlung verpflichtet, da (barunterhaltspflichtige) Eltern einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegen. Wird diese Barunterhaltspflicht absichtlich verletzt ist das sogar eine Straftat (§ 170 StGB)

So krass muss es aber nicht kommen. Jugendliche haben z . B. einen Anspruch auf Taschengeld. Das können sie, unter Umständen mit Hilfe des Jugendamtes, durchsetzen. Auch auf ordentliche Kleidung (nicht unbedingt Markenware), Schulausflüge usw. haben sie einen Anspruch, wenn die Unterhaltshöhe das hergibt. Manchmal wirkt da ein Besuch beim Jugendamt mit der Bitte um Hilfe direkt Wunder.

Auch andere Vereine wie Kinderschutzbund, Vätervereine (z. B. Väteraufbruch für Kinder) würden vielleicht dem Jugendlichen helfen und vermitteln, dass das Geld tatsächlich bei ihm ankommt. Übrigens sollte der Jugendliche berücksichtigen, dass auch sein Mietanteil, Essen, Waschen, Strom usw. was er verbraucht Geld kostet. Nicht die ganze Unterhaltssumme muss für Klamotten, Taschengeld u. ä. draufgehen.

Gruß
Ingrid

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