Unterhalt rückwirkend?

Hallo zusammen,

ein geschiedener Vater zahlt seit der Trennung Unterhalt für seine beiden Kids (seit 2005). Das hat bis dato immer alles gut geklappt, er ist immer von einem Prozentsatz von 128% ausgegangen. Jetzt fordert die Kindesmutter rückwirkend eine Nachzahlung von ca. 800,- Euro mit der Begründung, der Vater habe zu wenig gezahlt. Der Vater ist gerne bereit, ab sofort mehr zu zahlen - den rückwirkend geforderten Unterhalt will er nicht zahlen.

Was ist rechtens???

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten - ein schönes Wochenende wünscht

Micha

Hallo Michaela,

wenn im Titel (Urteil oder Unterschrift vor dem Jugendamt/Notar) 128 % tituliert wurden, dann muss er diese nach der (damals) aktuellen DüTa bezahlen.

Allerdings wurden die Prozentsätze zum 01.01.2008 neu geordnet. 128 % ist seither ein geringerer Prozentsatz (so ohne nachsehen etwas unter 100 %).

Wurde ein dynamischer Titel geschaffen, hätte er evtl. Lohnsteigerungen automatisch anpassen müssen und auch evtl. Erhöhungen in der DüTa und wenn das Kind in eine höhere Altersklasse kommt.

Nur wenn er das nicht gemacht hat, kann rückwirkende Unterhaltsnachzahlung verlangt werden.

Die Frage ist, da zu wenig genaue Informationen vorliegen, also nicht korrekt zu beantworten. Es fehlen z. B. Infos, ob es einen Titel gibt und wie dieser beschaffen ist und ob es seither Einkommenssteigerungen gibt.

Gruß
Ingrid