Unterhalt scheidung

Liebe/-r Experte/-in,vor fast einem Jahr hat meine Frau sich eine eigene Wohnung genommen.Wir haben aber in der Hoffnung,das die Ehe wieder wird,noch nicht das Trennungsjahr eingeleitet,obwohl das Einwohnermeldeamt das eigentlich durchsetzen wollte.Da in unserer Ehe die Rollen vertauscht waren,meine Frau verdiente gut und ich kümmerte mich um alles und versuchte mit Nebenjobs etwas dazuzuverdienen,unterstützte sie mich weiterhin finanziell.Ich machte sofort eine Ausbildung,habe aber im Moment nur eine halbe Stelle und bin auf ihre Unterstützung angewiesen bis ich eine volle Stelle bekomme.Gestern teilte meine Frau mir mit,das sie die Scheidung wolle und bereits beim Anwalt war.Sie wurde wohl dahingehend beraten,das das Trennungsjahr trotzdem erfüllt ist,das sie nicht verpflichtet ist mich finanziell zu unterstützen und das ich verpflichtet bin mir sofort irgendeine Arbeit zu suchen,egal welche und wo,ich hätte dies mit 20 schriftlichen Bewerbungen und den entsprechenden Ablehnungen pro Monat nachzuweisen.Ich bin 55 Jahre,habe jetzt noch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht und hoffe,das ich sobald eine ganze Stelle bei uns frei wird,auch übernommen werde.Es wäre schön wenn mir jemand mit Informationen helfen könnte.Erst mal vielen Dank,Peter P…

hallo,
ich glaube zu wissen,das deine frau im trennungsjahr unterhalt zahlen muss,wie das weiter geht weis ich nicht…viel glück

lisa

Vielen Dank und noch einen schönen Tag,Peter.

Hallo Peter,
es wäre für Sie günstiger, wenn Sie das Trennungsjahr so spät als möglich ansetzen würden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass derjenige, der durch eine Trennung schlechter gestellt ist - also in Ihrem Fall wären Sie der schlechter Gestellte - vom anderen partner einen Trennungsunterhalt bekommt. Maximal 2 Jahre lang hätten Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Wenn Sie die Unterstützung bereits seit der Trennung von Ihrer Ehegattin erhalten haben, können Sie nur noch für die Restdauer Anspruch geltend machen.
Alles Gute

Da dich deine frau in Sachen Geld unterstützt hat, dürfte das Trennungsjahr nicht zählen.Mein Rat nehme dir einen Anwalt.Keine Angst bei deinem Verdienst übernimmt das Finanz. der Staat.

Hallo Peter,

sofort und umgehend zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zum einen muß deine Frau bis zur Scheidung auf jeden Fall Trennungsunterhalt zahlen und evtl. auch noch nach der Scheidung Aufstockungsunterhalt -
abhängig natürlich davon wie lange die Ehezeit war.
Zumind. ein Aufstockungsunterhalt mit zeitlicher Beschränkung sollte möglich sein solange du keine Vollzeitstelle hast.

Seh die Scheidung als Beginn einer neuen Zukunft an, jung genug noch mal durchstarten gerade im privaten Bereich bist du noch.

lg
Bröselchen

Vielen Dank für die Hilfe und noch einen schönen Tag,Peter.

Hallo,

also im großen und ganzen, kann ich nur das bestätigen, was Dir gesagt wurde. Wenn es keine Kinder zu erziehen gilt, wird von Dir erwartet, dass Du Deinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaftest, egal wie; d. h. auch in berufsfremden Jobs.

Bezüglich des Trennungsjahr muss nur der Beweis erbracht werden, ab wann man von Bett und Kühlschrank getrennt war. Das ist dann mit der eigenen Wohnung sehr einfach. Auch hier stehen Deine Chancen mehr als schlecht.

Also: Haken dran und nur nach vorn schauen!

LG

Vielen Dank für die Antwort und noch einen schönen Tag,Peter.

ich denke, ganz so einfach ist es nicht, das sie nicht verpflichtet ist, dich zu unterstützen… aber genaueres würdest du über eine beratung erfahren.
ansonsten bin ich leider nicht so ganz schlau gewesen, hinsichtlich was, du noch fragen hast.
ich wünsch dir alles gute und viel glück

Ich danke Dir für Deine Antwort und wünsche Dir noch einen schönen Tag,Peter.

Hallo,
deine Frau versucht über Ihren Anwalt, dass das Trennungsjahr schon vorbei sei, obwohl ihr Eure Ehe nochmals retten wolltet.
Ich Rate dir einen Anwalt zu nehmen, sonst wird sie sich durchsetzen können, du hast gute Aussichten von ihr weiterhin unterstützt zu werden, aber nur mit Hilfe eines Anwaltes.
LG zutom

Vielen Dank für Deine Antwort,ich wünsche Dir noch einen schönen Tag,Peter.