Unterhalt Schülerin über 18

Hallo Liebe Community!

Ich bin 18 Jahre alt. Vor gut einem halben Jahr bin ich bei meiner Mutter aus- und mit meinem Freund zusammengezogen. Von meiner Mutter bekomme ich „nur“ das Kindergeld, da Sie ergänzendes ALG II bekommt.

Das war zunächst auch nicht wirklich das Problem. Nur wird es alles momentan finanziell etwas eng. Schülbücher, Busfahrten, Essen, Trinken…

Habe ich eine Möglichkeit Bafög oder ähnliches zu bekommen? Mein Freund geht ganz normal arbeiten.

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Rieke

hallo,

  1. ab den 18. sind beide elternteile zum unterhalt verpflichet…bis ende einer ausbildung
  2. was machst du denn…schule…ausbildung?
  3. vom amt bekommst du nix,weil du bis zum 25. zu hause wohnen könntest,es sei denn…krach zu hause…zu eng o.ä.
  4. du must also für deinen lebensunterhalt selber aufkommen,wenn du meinst zu hause ausziehen zu müssen…

lisa

Von deiner Mutter ist sicher nichts zu holen. Was ist mit deinem Vater?
Du kannst ALG2 beantragen. Ihr solltet eure Wohnung so einrichten, dass es aussieht als ob du selbstzahlender Untermieter bist, dann macht ihr einen Mietvertrag. damit gehst du zum Wohngeldamt und zur ArGe.

Hallo

das hängt von der Ausbildung, also am besten einfach mal beim Bafögamt nachfragen.

Wenn du berechtigt bist, werden aber beide Elternteile grundsätzlich vorrangig zahlen müssen, wenn sie können.

Versuche Wohngeld zu bekommen.Geht aber nur wenn du dem Jugendamt klar machst das es mit deiner Mutter in einer Wohnung nicht ging!!!

In deinem Fall müsstest du Bafög beantragen. Das Einkommen deines Freundes wird dabei berücksichtigt und auch das Einkommen der Mutter wegen etwaiger Unterhaltsansprüche die du geltend machen könntest. Da aber deine Mutter bereits ergänzendes ALG II bekommt wird hier wohl kein Einkommen zugrunde gelegt. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert Bafög zu beantragen.
Alles Gute

Hallo,

BAFöG ist nicht mein Spezialgebiet. Aber soweit ich weiß, gibt es auch „elternunabhängiges“ BAFöG. Welche Voraussetzungen man dafür mitbringen muss, weiß ich natürlich nicht.

Eventuell wird dort, wie beim Hartz IV auch, angenommen, dass die „Unterhaltsbedürftige“ mit dem Lebensgefährten zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenn dieser normal arbeiten geht und ausreichendes Einkommen hat, könnte es sein (bin aber nicht sicher), dass die Bedürftigkeit von BAFöG nicht gegeben ist.

Gruß

Hallo
Solange sie eine schulische Ausbildung haben, steht ihnen Unterhalt der Eltern zu. Beider Eltern. Der betrag wird beim Jugendamt errechnet. Sie sollten sich dort Informieren. Sie können auch Bafög beantragen oder Alg II zum aufstocken. Jedoch werden diese ihnen einen Unterhalt dazu berechnen den sie von den Eltern kriegen müssten und somit wird die Chance gering das sie etwas bekommen. Wenden sie sich and as Jugendamt wegen Unterhalt.
Gruss
Feivel

Hallo und SORRY für die Verspätung! Dafür kommen hier die ultimativen Infos rund ums Bafög:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Auch sehr empfehlenswert sind die Infos aus der rechten Leiste (Schüler-Bafög?).

Viel Erfolg

Vita

da Sie mit Ihem Freund zusammen leben, muss er auc ganz normal für Sie aufkommen.
Er muss die Sachen bezahlen.
Sollte er nicht genug verdienen, so können Sie Harz4 beantragen.

Gruss

Nein, glaube ich nicht. Schülerbafög erhält man nur, wenn man nach einer Ausbildung z. B. sein Fach- Vollabi nachmachen möchte. Normales erhält man nur als Student und dann auch nur, wenn die Eltern nix verdienen… . Viel Erfolg