Unterhalt selbst bestimmen?

Hallo, ich bin seit 3 Monaten alleinerziehende Mutter von einem fast 6-jährigen Sohn. Der Kindsvater zahlt den Unterhalt, so wie er möchte/kann. Leider bin ich aber abhängig von den Zahlungen, da ich meinem Mann die Steuerklasse 3 überlassen habe und selber in er 5 bin.

Ich wollte eigentlich nicht zum Jugendamt, sondern die Unterhaltszahlungen intern klären, aber weil das alles nicht so klappte (wurde natürlich auch beeinflusst) ging ich doch hin. Habe eine Beistandschaft und den Titel erwirkt. Das macht mir mein Mann nun zum Vorwurf.

Er sagt, wenn ich das Geld so haben will, wie er zahlen müsste, dann würde er eben Privatinsolvenz anmelden, seinen Job einfach aufgeben oder sich einen Strick nehmen. Er hat im Monat so viele finanzielle Verpflichtungen, das er einfach nicht den Betrag zahlen kann, den er eigentlich zahlen müsste.

Damit aber der Unterhalt gewährleistet wird, haben wir uns auf einen gewissen Betrag geeinigt. Nun will er das aber schriftlich haben, damit er nicht in ein paar Jahren, wenn es mir in den Kopf kommen sollte, einen ganzen Batzen auf einmal zahlen muss. Ich kann schon verstehen, dass er sich absichern will, aber kann ich das einfach so tun trotz des erwirkten Titels? Und wenn, kann ich den Zeitraum bestimmen? Veilleicht kann mir jemand von euch hierbei weiterhelfen!

Mit dem Alter wachsen ja auch die Unkosten für ein Kind. Er will sich allem, alles was das Kind betrifft (Elternabende usw.)entziehen, evtl. wegziehen. Da kann ich ja gleich das alleinige Sorgerecht beantragen, sagte ich ihm. Von ihm kam keine Reaktion.

Als wir uns trennten, haben wir gesagt, das wir im Guten auseinander gehen wollen, aber wenn ich die jetzige Situation betrachte, scheint es einfach nicht zu funktionieren…

Gruß sumisum

hallo,

NIX unterschreiben,zum Jugendamt gehen,die helfen weiter…dort gibt es auch unterhaltsvorschuss,wenn der kindsvater nicht zahlt

viel glück

lisa

Hallo
Das tut mir sehr leid für sie. Ich selbst steckte genau in dieser Position und ich sage aus Erfahrung, bitte unterscheiben sie nichts mit ihm Privat wegen Unterhalt.
Sie können beim Jugendamt die Situation schildern und ein Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt holt sich dann von ihrem Expartnber das Geld wieder ein. Sollte er nicht zahlen können wird ihm dies angerechnet und er zahlt es in Raten ab. Er ist Unterhaltsvepflichtet auch wenn er arbeitslos wird oder in die Privatinsolvenz geht. Unterhalt muss er zahlen auch wenn er dann aufgefordert wird 2 Jobs anzunehmen. Sollte er aber wegen Schulden zahlungsunfähig sein und dies alles wird nachgeprüft dann kann er in kleinen Raten abzahlen. Sie kriegen aber den vollen Betrag monatlich vom Jugenadamt bezahlt. Aus erfahrung kann ich das nur raten. Die Drohungen von ihm sollten sie nicht ernst nehmen denn wenn er möchte das es dem Kind gut geht dann zahlt er auch und macht nicht solche Drohungen.
Nach ihren Schilderungen macht er sich nicht viel draus also wäre ich da auch vorsichtig mit privaten Verhandlungen was den Unterhalt angeht. Nichts unterschreiben denn sowas kann später böse enden . Das Geld braucht das Kind und daran sollte man denken.
Leider ist es meist so das es nicht klappt im Guten auseinander zu gehen jedoch sollte dies kein Grund sein den Unterhalt nicht zu zahlen.
Mein Tipp wäre ein Unterhaltsvorschuss zu beantragen auch wenn ihr Expartner sauer reagieren würde. Aber die haben jeden Monat pünktlich das Geld . Auf ihn wird dabei auch Rücksicht genommen deswegen denke ich wäre dies der beste weg für die beide.
Bei weiteren Fragen können sie mich gern anschreiben
Gruss
Feivel

Bei Geld hört leider meist die Freundschaft dann doch auf. ich würde mich auf keinen Handel einlassen, schon gar nicht wenn er ans Wegziehen denkt.lass das Jugendamt(JA) das regeln. Wenn er Insolvenz anmelden will, soll er, dann kannst du durchs JA Unterhaltsvorschuss beantragen, die holen sich es von ihm wieder. Bei einer privatinsolvenz darf er 10 Jahre lang keine selbstständige Arbeit beginnen und sein Gehalt wird zu deinen Gunsten direkt gepfändet. Orientier dich an der „Düsseldorfer Tabelle“, tut das JA auch. Lass dich nicht (emotional) erpressen. Ich wünsche euch alles Gute, Andi

Hallo sumisum75,
den Unterhalt bezahlt der Kindesvater nicht für dich sondern für dein Kind. Es war richtig das du zum JA gegangen bist. Du solltest dich da auf nichts einlassen, denn das JA berücksichtigt auch seine schulden, und die Düsseldorfer Tabelle ändert sich, und so auch der Unterhalt. Er will dich erbressen, und Droht, geh da nicht ein, denn Unterhalt geht immer vor schulden, und sollte er aufhören zu Arbeiten, dann wird ein Figtives Einkommen zum Unterhalt genommen.
Gruß
zutom

js, das ist leider in fast allen Fällen so.
Der Vater ist verpflichtet den vollen Unterhalt zu zahlen, der Titel zählt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Sie dürfen gar nichts anderes ausmachen. Wenn Sie nicht mit dem Geld auskommen muss ihr Mann immer zahlen, egal was Sie ausmachen.
Seine Schulden interessieren keinen, er hat erst den Unerhalt zu zahlen. Wie er seine Schulden zahlt ist nicht Ihre Sache, Unterhalt geht vor allem.
Lassen Sie ihn pfänden, dann weiss er das sie nicht mit sich spielen lassen.
Gruss

Hallo,
bitte lassen Sie sich nicht erpressen. Es geht um das Kindeswohl und nicht um das Wohl ihres getrennt lebenden Mannes. Die Lohnsteuerklasse spielt im Trennungsjahr keine Rolle, da Sie beide (sofern Sie sich in 2011 getrennt haben) noch gemeinsam veranlagt werden. Das heisst Sie bekommen aufgrund der ungünstigeren Steuerklasse bei der Einkommensteuererklärung zuviel entrichtete Steuern vom Finanzamt zurückerstattet, von der Rückerstattung steht Ihnen die Hälfte zu.
Im Folgejahr ist es wichtig, dass Sie die Lohnsteuerklasse beim Finanzamt ändern lassen und 0,5 Kinder eintragen lassen, sofern Ihr Nochehemann Unterhalt zahlt.
Bitte nehmen Sie die volle Höhe des Ihnen zustehenden Unterhalts für Ihr gemeinsames Kind in Anspruch. Das mit den rückwirkenden Unterhaltszahlungen klappt nämlich erfahrungsgemäß nicht.Das Kind kostet nämlich auch zunehmend mehr, wie Sie selbst schon richtig erkannt haben. Sie tragen auch in erster Linie die Verantwortung für das Wohl Ihres gemeinsamen Kindes, da es bei Ihnen wohnt.
Bitte geben Sie Ihrem Nochehemann nichts schriftliches an die Hand, denn die Lebenssituation kann sich sehr häufig und schnell ändern und es kommen weitere Kosten auf Sie zu, mit denen Sie im Moment noch gar nicht rechnen können. (Privatschule, Schulausflüge, Zahnspange etc.)
Der Kindesunterhalt kann alle zwei Jahre neu berechnet werden (beim Jugendamt oder Anwalt) mit einer schriftlichen Erklärung würden Sie sich weitere Unterhaltserhöhungen verbauen.
Denken Sie vorausschauend und bitte halten Sie sich an die Empfehlungen des Jugendamtes.
Liebe Grüße

Hallo, ich bin seit 3 Monaten alleinerziehende Mutter von
einem fast 6-jährigen Sohn. Der Kindsvater zahlt den
Unterhalt, so wie er möchte/kann. Leider bin ich aber abhängig
von den Zahlungen, da ich meinem Mann die Steuerklasse 3
überlassen habe und selber in er 5 bin.

Ich wollte eigentlich nicht zum Jugendamt, sondern die
Unterhaltszahlungen intern klären, aber weil das alles nicht
so klappte (wurde natürlich auch beeinflusst) ging ich doch
hin. Habe eine Beistandschaft und den Titel erwirkt. Das macht
mir mein Mann nun zum Vorwurf.

Er sagt, wenn ich das Geld so haben will, wie er zahlen
müsste, dann würde er eben Privatinsolvenz anmelden, seinen
Job einfach aufgeben oder sich einen Strick nehmen. Er hat im
Monat so viele finanzielle Verpflichtungen, das er einfach
nicht den Betrag zahlen kann, den er eigentlich zahlen müsste.

Damit aber der Unterhalt gewährleistet wird, haben wir uns auf
einen gewissen Betrag geeinigt.

Mache das nicht er hat zu zahlen.Wenn er seinen Job auf gibt gibt es Knast. Nachzahlen muss er dann doch.Eine gute Trennung gibt es nicht habe es selber durch. Und ich bin der Mann und die Frau muss jetzt zahlen für ihren Sohn.

Hallo sumisum75,

bitte lassen Sie sich nicht darauf ein.
Das ist Erpressung.

Und wenn doch, dann können Sie alles, was Sie wollen, schriftlich
vereinbaren, auch zeitlich befristet. - Das ist Privatrecht.
Bitte bedenken Sie aber, daß es um das Geld geht, das Ihrem Sohn
zusteht.

Ohne sicher zu sein, denke ich doch, daß, wenn es um ehrliche
Schulden geht, die Ihr geschiedener Mann hat, und nicht um
Schulden aus dubiosen Geschäften, er diese beim Jugendamt,
oder wo auch immer, offenlegen kann, und diese Stelle dann den
Unterhalt in einer Höhe berechnet, daß ihm der nötige Betrag
zum Leben bleibt (Selbstbehalt).
Oder er kann sich in einer Schuldnerberatung Rat holen, wie er
seine Schulden tilgen kann, ohne seine Pflichten zu vernachlässigen.

Bei aller Freundschaft und dem ehrlichen Willen, im Guten aus-
einandergehen zu wollen, denken Sie immer an das Kind.
Der Mann hat sich ohnehin schin aus Ihrer beider Leben verab-
schiedet, wieso und worauf wollen Sie jetzt noch freundschaftliche
Rücksicht nehmen?!
=> Holen Sie sich Hilfe beim Jugendamt, die machen das, da müssen
Sie sich nicht selbst aufreiben.

Kopf hoch, viel Erfolg, und schreiben Sie mal, was draus
geworden ist…

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,

das Einfachste dürfte sein, wenn man jeden Monat den nichterhaltenen Betrag als erhalten quittiert. Damit kann man - falls es finanzielle doch zu knapp wird - für die Zukunft die Vereinbarung kippen und der Mann ist gesichert, dass es keine gesamte rückständige Forderung gibt.

Gruß

Ich würde das nicht machen wie schon gesagt um so älter das Kind wird um so mehr Kosten kommen

hallo,
nur zur deiner beruhigung, meistens bringt einen die zeit etwas weiter…
das alleinige sorgerecht kann in dem fall, das er sich tatsächlich nicht kümmern möchte und wegziehen will, schon ein sehr wichtiger aspekt sein! allein schon, wenn du eine entscheidung treffen musst, für die bd sorgeberechtigten einstehen müssen und er in dem fall nicht verfügbar ist. (das kann in einem krankheitsfall schon enorm wichtig sein - natürlich auch in anderen dingen)
vom geld her, bringt es dich allerdings nicht wirklich weiter.

bei der geschichte mit dem erwirkten titel , kenn ich mich auch nicht wirklich aus. … ich denke (wohlgemerkt, das ist nur ein gefühltes denken) das, wenn es für dich akzeptabel ist, kannst du den titel gegen ihn känzeln. und den rest könntest du im vertrauen auf ihn mit ihm regeln.(aber denk daran, man kann JEDEM nur bis VOR den kopf gucken)
alles gute