Unterhalt / Selbstbehalt

Hallo Zusammen,

mein Unterhalt wurde neu berechnet und ich habe dazu einige Fragen.

Ich habe ein Nettoeinkommen von 1100,00 € monatlich und zahle 420,00 € im monat Warmmiete.
Meines Wissens nach beträgt der Selbstbehalt in den alten Bundesländer 900,00 € monatlich bei minderjährigen Kindern.
Das Amt fordert mich nun auf, dass ich monatlich 241,00 € Zahlen soll.
Mir erscheint das zu hoch. Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG

ich glaube der Selbstbehalt ist höher, wenn man arbeitet.

Hallo

die Angaben sind etwas unprazise, aber die Angaben sind soweit korrekt. Grundsatzlich, es gibt aber auch Abweichungen. Das gilt z.B. wenn du einen Wohnvorteil hast. Denn in den 900 Euro ist anteilig die Warmmiete entahlten. Wohnst du kostenfrei oder mit einem Partner zusammen, der Einkommen hat, wird das berucksichtigt.

Dann kann anteilig von den 900 Euro abgewichen werden.

Auf der anderen Seite hast du eventuell mehr Nettoeinkommen als 1100 Euro. Anteiliges Urlaubgseld, Weihnachtsgeld Spesen usw.

Sind auch Abzuge wie Werbunngskosten dabei?

Ich rate daher dringend Einspruch einzulegen und dir die Berechnung zukommen zu lassen. Das JA muss seine Berechnung offenlegen. JA neigen dazu, zu Ungunsten des Zahlers zu rechnen.

Ware nicht die erste falsche Berechnung. Ein Anwalt kann fur eine Pauschale von (ca. 80 Euro) deinen Unterhalt ausrechnen lassen.

Gruss

Hallo
ich glaube das ist der mindestsatz !!!
Bei 1100 Euro ist das vertretbar da Dir auch die hälfte des Kindergeldes angerechnet wird !!!
LG Sandy

der Selbsterhalt errechnet sich nach dem Verdienst. Der Unterhalt auch, aber 100% muss man bezahlen. Wenn der Lohn nicht reicht sollte man eine günstigere Wohnung nehmen, oder nebenbei Arbeite annehmen. So ist das hier Gesetz.
Wenn man arbeitslos ist, muss man nachweisen, dass man wenigstens 20 Bewerbungen gemacht hat. Ist auch nicht gerade wenig Arbeit und macht keinen guten Eindruck bei den Firmen.
Wenn einer wirklich mal nicht zahlen kann, bekommt die Mutter Vorschuss, aber der Vater muss dieses zurück bezahlen. Da kommt er selbst mit einer Insolvenz nicht raus.
Gruss

hallo,

einfach mal bei google…Unterhaltsrechner…eingeben

lisa

Hallo Zusammen,

mein Unterhalt wurde neu berechnet und ich habe dazu einige
Fragen.

Ich habe ein Nettoeinkommen von 1100,00 € monatlich und zahle
420,00 € im monat Warmmiete.
Meines Wissens nach beträgt der Selbstbehalt in den alten
Bundesländer 900,00 € monatlich bei minderjährigen Kindern.
Das Amt fordert mich nun auf, dass ich monatlich 241,00 €
Zahlen soll.
Mir erscheint das zu hoch. Kann mir da jemand weiterhelf

Warmmiede interesiert keinen.Dein Selbstbehalt liegt bei 980€. Damit kannst du die 241€ gar nicht zahlen

hallo,

da bin ich überfragt… du hast doch bestimmt einen anwalt…?!
gruß papsch

Warmmiete interessiert nicht. Kaltmiete und Heizung wird angerechnet. Schau in die Düsseldorfer Tabelle. Da sind die „Berrechnungsgrenzen“ gelistet.

Das Kind ist von dir. Es sollte ihm an nichts fehlen. Die Mutter hat es schwer genug, Alleinerziehende machen 4 x Spagat, essen weniger, haben Sorgen wegen jeder kleinsten Rotznase, bevor sie sich selber etwas gönnen.
Gruß,
Andi

Hallo Andi,
danke für deinen sachlichen hinweis, dies beantwortet jedoch meine frage nicht.
Das dem kleinen an nichts fehlen soll und wird ist mir vollkommend klar und so soll es auch nicht sein.
Dies ist nur nicht gegenstand meiner frage und ich benötige solch, in meinen augen, unqualifizierten Antworten nicht.

Vielen dank

Hallo,

kann es sein, dass sich das monatliche Durchschnittsgehalt durch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuererstattungen, Provisionen und sonstige Zahlungen erhöht?

Solche - oft im Jahr nur einmalige - Einkommen, werden auf das Monat umgelegt.

Wenn das schon bei den 1.100 Euro Nettoeinkommen berücksichtigt ist, eben nur den Betrag unterschreiben, der bis zum Selbstbehalt zur Verfügung steht.

Achtung: ab Januar 2011 erhöht sich der Selbstbehalt auf 950 Euro.

Gruß

Das Problem kenne ich zu gut da kannst du leider nur zum Anwalt gehn

Hallo,

ja der Selbsterhalt liegt bei 1100,00 €, hier bitte sofort einen Wiederspruch einlegen.

Mfg
Angela06