Klaus ist wiederverheiratet mit Petra.
Beide sind unterhaltspflichtig. Klaus leistet Unterhalt bis zum Selbstbehalt, Mängelverwaltung.
Kann der Selbstbehalt von Klaus durch Petras Einkommen ausgehebelt werden, um die Mängelverwaltung zu beseitigen?
Hab ich jetzt nicht verstanden?
Klaus ist wiederverheiratet mit Petra.
Beide sind unterhaltspflichtig. Klaus leistet Unterhalt bis
zum Selbstbehalt, Mängelverwaltung.
Kann der Selbstbehalt von Klaus durch Petras Einkommen
ausgehebelt werden, um die Mängelverwaltung zu beseitigen?
Hallo Klaus und Petra, wie mein ihr das mit aushebeln?
ich steh glaub ich ein bisschen auf dem Schlauch,helft mir doch!
grüße
dragonkidd
mit aushebeln ist gemeint, ob das Gehalt von Petra zu dem von Klaus addiert wird, durch die 2. Heirat müsste dann Ehefrau 2 für die Kinder von Ehefrau 1 zahlen.
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