Unterhalt - Sorgerecht

Hallo,

mal angenommen, ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter
und streite mich schon etwas länger mit dem Vater wegen Unterhalt,
bis heute keine Zahlung.
Nun streite ich mich mit meiner Tochter und diese, da schon 16 Jahre
zieht zu ihrem Vater, der kein Sorgerecht hat.
Nun fordert dieser von mir Unterhalt und stellt Antrag auf Änderung Sorgerecht und bekommt sogar Kindergeld, da er nachweisen kann,
das Tochter schon 2 Monate bei ihm lebt, gegen meinen Willen.
Ich muss schon erhaltenes Kindergeld zurückzahlen.

Ist das korrekt ?

Gruß

Jaclyn

Hi
hast nicht Du das Aufenthaltortsbestimmungsrecht BIS es dir auf irgendeine Weise aberkannt wird (sei es deine Tochter geht zum JuAmt und dies entscheidet in diesem Sinne) wird? Wobei dann aber jemand anders zum Vormund bestimmt würde was bei unklarer Situation erstmal das JuAmt wäre. Oder existiert da schon so eine Amtsvormundschaft? Ohne dass da irgendeine Entscheidung getroffen wird (über seinen Antrag) hat dein Kindsvater irgendwie keine weitergehenden Rechte. Geh zum JuAmt und lass abklären, den verantwortlich bist du noch für sie.

IANAL - das ist nur ne subjektive HH-Einschätzung

HH

Das Jugendamt hat keine Entscheidungsrechte in diesem Fall. Das Kind ist 16. Wenn Vater und Tochter zum Gericht gehen und einen Antrag auf Änderung des Sorgerechts stellen, wird das in 99,99 % der Fälle (sehr schnell und unkompliziert) geschehen.

Die eine Tochter meines Mannes ist auch gewechselt. Die Mutter musste mit Gerichtsbeschluss, sie wollte es ja nicht glauben, das Kindergeld (nachträglich) an meinen Mann herausgeben, hat den Unterhaltsprozess verloren und weil sie nicht arbeiten wollte - wurde sie fiktiv gestellt. Gleichzeitig hat mein Mann per einstweiliger Anordnung, sofort nach dem Wechsel, die Unterhaltstitel die die Mutter hatte, stoppen lassen, obwohl er damals weder das Sorgerecht noch das ABR hatte.

Also besser vorsichtig und kooperativ zusammen mit Kind und Vater eine Lösung suchen. Ein fremder Vormund wird für das Kind nicht eingesetzt, wenn es in diesem Alter den Vater als Sorgeberechtigten haben will. Da in unserem Fall die Mutter unkooperativ war, hat der Richter per einstweiliger Anordnung sehr schnell das Sorgerecht übertragen.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

mal angenommen, ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter
und streite mich schon etwas länger mit dem Vater wegen Unterhalt,
bis heute keine Zahlung. Nun streite ich mich mit meiner Tochter und
diese, da schon 16 Jahre zieht zu ihrem Vater, der kein Sorgerecht
hat. Nun fordert dieser von mir Unterhalt und stellt Antrag auf
Änderung Sorgerecht und bekommt sogar Kindergeld, da er nachweisen
kann, das Tochter schon 2 Monate bei ihm lebt, gegen meinen Willen.
Ich muss schon erhaltenes Kindergeld zurückzahlen.
Ist das korrekt?

Wie lautet denn Deine konkrete Frage? Willst Du wissen, ob die Rückforderung des Kindergeldes berechtigt ist?
Geht es Dir um die Frage, ob Du unterhaltspflichtig sein könntest?
Geht es um die Frage, ob Du Deine Tochter zurückholen kannst?
Nicht dass ich mich sonderlich gut auskenne, aber es würde eine Beantwortung sicher erleichtern.
Greetz, Bommel

Hi

Das Jugendamt hat keine Entscheidungsrechte in diesem Fall.

ist das auch so, wenn eine Amtsvormundschaft besteht (was bei vielen alleinertogenen der Fall ist)?

Das Kind ist 16. Wenn Vater und Tochter zum Gericht gehen und
einen Antrag auf Änderung des Sorgerechts stellen, wird das in
99,99 % der Fälle (sehr schnell und unkompliziert) geschehen.

Ja, aber doch erst NACH der Verhandlung, und mit einer Begründung die mehr wiegt als „meine Mutti kommandiert mich immer rum und bei Papi darf ich alles“ - oder sind diese Familiengerichte so beeinflussbar das man da so einfach durchkommt…?

Die eine Tochter meines Mannes ist auch gewechselt. Die Mutter
musste mit Gerichtsbeschluss, sie wollte es ja nicht glauben,
das Kindergeld (nachträglich) an meinen Mann herausgeben, hat
den Unterhaltsprozess verloren und weil sie nicht arbeiten
wollte - wurde sie fiktiv gestellt. Gleichzeitig hat mein Mann
per einstweiliger Anordnung, sofort nach dem Wechsel, die
Unterhaltstitel die die Mutter hatte, stoppen lassen, obwohl
er damals weder das Sorgerecht noch das ABR hatte.

seltsame Rechtsprechung :smile:

Also besser vorsichtig und kooperativ zusammen mit Kind und
Vater eine Lösung suchen. Ein fremder Vormund wird für das
Kind nicht eingesetzt, wenn es in diesem Alter den Vater als
Sorgeberechtigten haben will.

Ich meinte auch dass der ev. bereits besteht - meine Kids hatten einen Amtsvormund, weil wir das damals nicht unrichtig fanden.

Da in unserem Fall die Mutter
unkooperativ war, hat der Richter per einstweiliger Anordnung
sehr schnell das Sorgerecht übertragen.

Nun - aber muss da nicht ein massiver Grund vorliegen um einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen? es kann doch nicht angehn dass ein zickiger eingeschnappter Teenager weil er mehr Taschengeld oder andere Freiheiten will mit Hilfe der Gerichte die Eltern gegeneinander ausspielt um Vorteile zu erzocken?

HH

Hallo Jaclyn,

jetzt laß mich das mal stellenweise versuchen zusammenzufassen…

Du hast das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame 16jährige Tochter - der Unterhalt war an und für sich geklärt, Du hast nur bislang keine Zahlung erhalten (Titel?). Die Tochter zieht es jetzt vor beim Kindesvater zu wohnen und der möchte nun nahtlos das komplette Kindergeld? Inklusive der beiden „aufgelaufenen“ Monate.

Wie das mit dem Nachzahlen ist, kann ich Dir sicher nicht sagen. Aber schau doch mal in Deinem Unterhaltsurteil nach, ob das hälftige Kindergeld vom Unterhalt bei Zahlung des Unterhalts einbehalten werden kann…
Weil, wenn Ihr es je hälftig bekommt, besteht vielleicht die Möglichkeit, da Du ja keinen Unterhalt bekommen hast, es aber u.U. automatisch vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen worden ist, das Kindergeld vom ausstehenden Unterhalt seinerseits abzuziehen. (Uiii das hört sich fies an…(-:wink:

Bei einer 16jährigen sehe ich nicht viele Möglichkeiten - mal von grobem Schaden für’s Kindeswohl vom Kindesvater ausgehend abgesehen - das Mädchen zu zwingen bei Dir zu leben. Damit ist er aus dem aktuellen Unterhalt, für’s Kind, bei Dir raus…(muß aber auch geregelt werden…(?))

Ich fürchte, daß das Ganze grundsätzlich neu geregelt werden muß.

Geh zum Anwalt!

Viele Grüße

Uschi

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Hi
hast nicht Du das Aufenthaltortsbestimmungsrecht BIS es dir
auf irgendeine Weise aberkannt wird (sei es deine Tochter geht
zum JuAmt und dies entscheidet in diesem Sinne) wird? Wobei
dann aber jemand anders zum Vormund bestimmt würde was bei
unklarer Situation erstmal das JuAmt wäre. Oder existiert da
schon so eine Amtsvormundschaft? Ohne dass da irgendeine
Entscheidung getroffen wird (über seinen Antrag) hat dein
Kindsvater irgendwie keine weitergehenden Rechte.

Es besteht keine Amtsvormundschaft.
Meine Tochter war aber mit dem Vater schon beim Jugendamt und hat dort die wildesten Geschichten erzählt.
Sie hat z.Zt. scheinbar ein Problem mit mir und den von mir gesetzten Grenzen.
z.B. nicht im Zimmer rauchen, ab 22.00 Uhr keine Telefonate,
während der Woche 21.00 Uhr zu Hause sein (Schule)
Nachhilfe usw.
Beim Vater gibt es keine Grenzen.
Beim JA hat sie ienfach erzählt. Ich würde sie einsperren, schlagen usw.
War fassungslos als ich dies hörte.

Geh zum

JuAmt und lass abklären, den verantwortlich bist du noch für
sie.

Bin zum JA, dort wurde mir mitgeteilt, da ist nicht viel zu machen, da es ja der Wille des Kindes sei, beim Vater zu leben. Das wars.

IANAL - das ist nur ne subjektive HH-Einschätzung

HH

und bekommt sogar Kindergeld, da er
nachweisen kann,
das Tochter schon 2 Monate bei ihm lebt, gegen meinen Willen.
Ich muss schon erhaltenes Kindergeld zurückzahlen.

Ist das korrekt ?

Hi,

Kindergeld steht dem Elternteil zu, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf
Auch die Rückforderung ist m.E. korrekt.

Gruß
Nelly

Hallo Helge,

ein Amtsvormund wird heutzutage lediglich eingesetzt, wenn beide erziehenden Eltern keine Konsenz finden können (und evtl. dadurch) oder wenn sie erziehungsunfähig sind.

Was kann ein Amtsvormund schon machen, wenn ein Teenager eben sagt, lass ich ihn halt reden, ich mache was Papa oder Mama will?

Ich finde, die Eltern sind erwachsen und sollten nicht am Kind zerren, sondern sich zusammenreißen und zum Wohle des Kindes handeln. Dann kann ein pupertierender Teeni sie auch nicht gegeneinander ausspielen. Wie kann ein Jugendlicher auf dem Weg zum Erwachsenen ein Vorbild in den Eltern haben, wenn sie sich benehmen wie im Kindergarten, wo ein Kind dem Anderen den Lolli weggenommen hat?

Nur wenn es wie im Fall meines Mannes geht, geht es halt nur mit Übertragung des Sorgerechts auf den Vater. Mein Mann hatte der Mutter das gemeinsame Sorgerecht angeboten - sie wollte alles oder nix. Was wieder nicht für die Erziehungsfähigkeit spricht. Sah dann der Richter auch so.

Mein erster Vorschlag, miteinander reden und gemeinsame Lösungen für und mit dem Kind finden ist eigentlich das Selbstverständlichste für erwachsene Menschen. Wenn einer blockiert, ist es wohl ein Zeichen von unreife und erziehungsunfähigkeit.

Das Kind steht doch im Vordergrund und nicht irgendwelche Rachegefühle von einem Elternteil gegen den anderen Elternteil. Da darf dann keine Rolle spielen, dass man dann auf Unterhalt/Kindergeld verzichten müsste oder dass man Unterhalt bezahlen müsste.

Jugendliche wissen meist ganz genau, dass sie im Alltag auch bei Papi rumkommantiert werden und bestimmt nicht Klamotten ohne Ende bekommen. Er ist dann nicht mehr der Fun-Umgangswochenende-Papa. Wenn die Mama früher die Umgänge nicht behindert hat und dadurch das Kind den Vater in vielen Alltagssituationen erlebt hat, weiß es das Kind schon vorher.

So können sich halt dann die Fehler der Vergangenheit rächen. Alle zwei drei Wochen einige Stunden (wenn’s hoch kommt mal ein Wochenende) bei Papa - da macht jeder Papa was Töchterchen will, weil er die wenigen Stunden genießen und dem Töchterchen viel Freude bereiten will. Hat der Papa die kleine Plage öfters am Hals hat er ihr auch Grenzen gesetzt - muss er ja um selber überleben zu können.

Übrigens hatte meine Stieftochter ihren Vater über fünf Jahre nicht sehen dürfen. Zwei Umgänge von nur einigen Stunden - ohne Fun - haben das von der Mutter eingepflanzte Bild über den Vater gründlich bereinigt. Dazu braucht es kein gegeneinander ausspielen und kein mehr Taschengeld. Hier dauerte die Verhandlung 5 Minuten und das Kind sagte nur, dass es seinen Vater als Vater lieben will und das ohne schlechtes Gewissen gegen die Mutter.

Die Ursachen warum ein Kind wechseln will, sind nicht immer mehr Freiheiten und mehr Taschengeld. Oft auch, dass sie der haßgeladenen Atmosphäre entkommen wollen. Das ist doch wohl einem Kind zuzugestehen. Die Jugend auch heute - ist besser als viele Erwachsene sie sehen wollen.

Übrigens, was ist seltsam daran, dass das Gericht die Unterhaltstitel, die die Mutter gegen den Vater in den Händen hält, stoppt, wenn das Kind nicht mehr bei der Mutter lebt? Für wen war der Unterhalt? Doch für das Kind.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

manno, das ist ja wirklich eine schwere Situation. Ich habe keinen Rat für Dich (außer Dich mit Deiner Tochter zusammenzusetzen und alles nochmal richtig durchzusprechen…), wünsche Dir aber alles Gute und starke Nerven in dieser Lage. Halt die Ohren steif…!!

Viele liebe Grüße
Sophia