Unterhalt spesen

Hallo,
Jemand den, ich kenne, muss Unterhalt zahlen für sein Kind. Er hat wieder geheiratet und hat ein andere Kind mit der Frau. Nun soll der Unterhalt neu berechnet werden, da nach dem Abzug des Selbsbehalts nicht genug für den Unterhalt des beiden Kinders ubrig bleibt. Der Mann ist Lkw-Fahrer d.h er bekommt Spesen, die jenachdem wo er hinfährt immer unterschiedlich sind. Meine Frage dürfen die komplette Spesen als Gehalt berechnet werden oder nur ein Teil? er braucht dieses Geld für Essen etc unterwegs
Danke

Hallo, ich meine zu wissen, dass Reisekosten - dann wohl auch Spesen, nicht zum Gehalt gerechnet werden.

Aaber: Genau kann ich das nicht sagen.

Sorry

Hallo,

also ich würde mal sagen, dass es davon abgehängt, wie die Spesen ausgezahlt werden. Denn den Spesen gegenüber stehen ja auch Kosten bzw. ein entsprechender Aufwand, den man dann bei der Steuererklärung über die Werbungskosten wieder geltend machen kann.

Ich habe mal im Netz geschaut und fand folgenden interessanten Beitrag:

wenn steuerpfl. :

die spesen musst du konkret benennen und als werbungskosten geltend machen (bsp. fahrtkosten, verpflegungsmehraufwand etc.). dadurch solltest du etwas steuern wieder bekommen.

bsp. brutto 30.000, steuerpfl. spesen 3.000
–> bruttoeinnahmen 33.000 - werbungskosten 3.000 = 30.000 einkünfte.

wenn steuerfrei:

die werbungskosten (geltendmachung w.o.) werden durch steuerfreie erstattungen des arbeitgebers wieder „genullt“.

bsp. brutto 30.000, steuerfreie erstattungen 3.000
–> brutto 30.000 - werbungskosten (3.000 kosten - 3.000 erstatt. = 0,-) - wobei der arbeitnehmerpauschbetrag von 1.044 EUR (bis 03) oder 920 EUR (ab 04) dann in ansatz kommt. einkünfte also 28.956 / 29.080 EUR.

Leider ist es so, dass grundsätzlich das gesamte Einkommen - auch Spesen (abzgl. des Aufwands), Steuererstattungen etc. als Grundlage zur Unterhaltsberechnung dienen. Das Beste ist, die Steuererklärung vom letzten Jahr vorzulegen, da steht alles drin und was nicht drin steht, dürfte auch kein Thema werden.

Viel Glück!

Hallöchen,

sorry mein spätes Melden.
Ihr müßt doch die Einnahmen bein Jugendamt eh angeben die werden euch sagen ob ihr Anteilmäßig Unterhalt zahlen müßt…ich denke das wir so sein.Oder am Ende des Jahres werden die Spesen zusammengezogen und der muß eine Quersumme zahlen.
Meines Wissens,gehören Spesen nicht zum Verdienst!!
Außerdem hat er ja noch ein Kind…
Ich hoffe ich konnte helfen…
Ansprechpartner sind auch hier das Jugendamt und die Unterhalltsvorschußkasse…
LG Janine

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es tut mir leid aber hier kann ich nicht weiter helfen.
meiner meinung wird dann nur das grundgehalt gewertet da die spesen ja immer unterschiedlich sind bzw. ein allgemeiner staz wird festgesetzt vom lohn.

zu 100% bin ich mir da auch nicht sicher. also lieber nochmal nen fachmann fragen

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Hallo.
Wenn der Unterhalt neu berechnet wird,dann muss er ja seine Abrechnungen(der letzten 12 Monate)offenlegen.Wenn die Spesen mit auf der Abrechnung stehen,werden sie auch in den Untehalt einfließen.Das ist genau so wie bei unregelmäßigen bezahlten Überstunden.Am besten einigt man sich Aussergerichtlich mit der Gegenpartei.Ist sicherlich nicht immer leicht,aber versuchen muss man es.