Unterhalt, Steuer

Ich erhalte für meine 29-jährige Tochter kein Kindergeld mehr.Sie wohnt noch bei uns im Haus und hat einen 400 Euro Job. Wie kann ich meine Aufwendungen steuerlich geltend machen? Darf ich in der Anlage Untrhalt den Höchstbetrag in Höhe von 8004 Euro eintragen und muss ich Ihre Einkünfte auch eingrage oder einfach von 8004 abziehen.?

hallo,
sorry,da kann ich nicht helfen.

lisa

Hallo,

Steuerrecht ist nicht so mein Ding. Wenn die Tochter aber keinen wichtigen Grund hat, warum sie nur einen 400 Euro-Job ausübt, denke ich, dass man nix abziehen kann. Sicherheitshalber beim Finanzamt nachfragen.

Einfacher ist es, die Tochter richtig zum Arbeiten zu schicken (außer sie ist behindert oder ähnliches). Sie will ja mal irgendwann von ihrer Rente leben und die spart sie mit einem Geringverdienereinkommen nicht an.

Gruß

Hallo N.,

Den Unterhalt für Deine erwachsene Tochter kannst Du nur als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das hat gar nicht mit der Anlage „Unterhalt“ zu tun.

Gruß
A.

das werden Sie wohl leider gar nicht können.
Kindesunterhalt ist eh nicht steuerlich absetzbar, aber für eine 29 jährige wird auch kein Unterhalt mehr bezahlt werden müssen.
Das geht meine ich bis 25, oder 27 Jahren, danach haben die selber für sich zu sorgen.
Zumindest wird man das nicht absetzen können, die werden eher Ihnen Miete anrechnen, die sie ja bezahlen müsste. das rechnen die einfach als Ihr Einkommen an, ob Sie das bekommen oder nicht spielt dabei keine Rolle. Die sagen einfach,sie könnten ja vermieten.
Gruss
Agnes

erstmal danke für Ihre Antwort und wo da (welche Zeile) und welchen Betrag?

Verstehe ich nicht, was für Aufwendungen und wieso Unterhalt?

Hallo
Steuererklärung können sie nur für sich machen. Ihre einnahmen und Ausgaben berechnen . Die von ihrer Tochter werden extra berechnet für ihre Tochter. Sie können nicht die einnahmen oder Ausgaben ihrer Tochter auf ihre Steuerkarte übernehmen. Wenn sie eine Steuererklährung machen dann nehmen sie die Steuerkarte ihrer Tochter mit und lassen alles berechnen.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Gruss
Feivel

Hallo,

Ist ihre Tochter noch Studentin?
oder hat Sie einen Behindertengrad?

Ansonsten können Sie Null absetzen,denn ihre Tochter wäre dann Arbeitsfähig und müsste einen Vollzeitjob suchen.
Der Staat sagt ihnen, die Tochter sollte sich eine eigene Wohnung suchen,dann bekommt Sie Wohnungszuschuss.
Bleibt Sie zuhause und ihnen reicht das Geld nicht,dann müssen Sie ihre Tochter auffordern etwas von den 400.-€ abzugeben.

Gruß monika61

Hallo,

unterhalt an nahe Angehörige ist grundsätzlich steuerlich absetzbar (Anlage Unterhalt) . Jedoch werden die Einnnahmen der Tochter sozusagen dagegengerechnet.

Sorry keine Ahnung!! Gehe aber davon aus das sie nichts absetzen können.Die Tochter kann aber Wohngeld beantragen.

Hi,
a) Sie sollte mal langsam ausziehen…oder?
b) Mietvertrag/Untermieter und sie beantragt Wohngeld, da hast du ein zu versteuerndes Einkommen (es sei denn, du bleibst unter 120 oder 160 Euro, was als Zugewinn nicht versteuert werden muss-mach dich da schlau)
c) Versuch deine Variante (8004)und schau was zurück kommt. Schlimmstenfalls bekommst du ein NEIN oder eine Aufforderung Belege zu bringen.

Wenn a) nicht greift, kombinier vielleicht b & C.

Die 8.004 € sind einzutragen und die eigenen Einkünfte der unterstützten Person sind ebenfalls einzutragen.

Hallo

bin kein Steuerexperte aber, du wirst garnichts absetzen können.

Die Anlage U gilt für unterhaltsbedürftige Personen. Wichtig ist das Wort bedürftig. Das andere Problem ist das Kindesunterhalt in Deutschland nicht absetzbar ist.

Im Zweifel einen Steuerexperten fragen.

Gruss

Hallo,
einem Steuerberater nachfragen (ich kenne mich nicht aus).

Hallo,
nach § 33 a EStG können für den Unterhalt der Tochter Aufwendungen bis 8.004 € zzgl. Basis-Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden.
Die mtl. 400 € mindern diesen Betrag. Die Jahresbezüge sind um 624 € zu verringern.
Das Wort „Aufwendungen“ bedeutet jedoch, dass die Aufwendungen nachgewiesen werden müssen. Entweder über Zahlungsnachweisen oder auch dadurch, dass die Tochter in der Wohnung versorgt und untergebracht ist.
Gruß

Hallo sergej,

nach dem 25-zigsten Geburtstag des Kindes (früher 27) ist mit den kinderbedingten Steuergeschenken Schluß.

Das einzige was du meiner Meinung nach machen kannst ist die Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ ansetzen.

In der Einkommensteuererklärung müssen immer alle Kosten und alle Erstattungen von Dritten angegeben werden - und in diesem Fall alle Einkünfte und Bezüge des Bedürftigen.
Nicht vergessen alle steuerlich relevanten Ausgaben der Tochter angeben, wie z.B. Basis-Kranken- u. Pflegeversicherung, Kosten der Arbeits-/Ausbildungsplatz-Suche, Fortbildungs-/Schulungs-Kosten, Fahrtkosten, usw…