Unterhalt titel

hallo!
sagt mal, wie läuft das eigentlich mit einem titel für den unterhalt? wenn dieser vor 6 jahren unterschrieben wurde, muss der nicht irgendwann seine gültigkeit verlieren. z.b. bei der volljährigkeit des kindes? theoretisch müsste doch die altersstufe geändert werden nach der tabelle…

Hallo,

kommt drauf an, was in dem Titel steht.

ist der Unterhalt als „XXX von Hundert der JEWEILIGEN Altersstufe“ betitelt, ändert der Titel sich automatisch immer nach der gerade aktuellen Altersstufe.
Ist nur ein Betrag (Beispiel:„ab dem 01.01.2000 100 € monatlich“) Bleibt dieser Betrag fest, egal wie alt das Kind ist.

Ist keine Endedatum drinnen, ist mit 18 auch nicht Schluß sondern erst mit Beendigung der ersten Ausbildung.

Das Kind hat einen Anspruch auf Neuberechung der Unterhaltsverpflichtung alle 2 Jahre, im Gegenzug hat der zum Unterhalt verpflichtete einen Anspruch auf Abänderung, wenn sich sein Einkommen ab 10 % nach oben oder unten verändert hat.

grüße
dragonkidd

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