Hallo,
Zuerst einmal die Fakten zu meiner Frage:
Ich bin mit 16 Jahren von meiner Mam zu meinem Dad gezogen. Nun bin ich 20 und werde nächsten Monat meine kaufmännische Ausbildung abschließen. Im Juli werde ich dann ein Jahr nach Amerika gehen und anschließend möchte ich meine Fachhochschulreife in einem Jahr nachholen.
Mein Dad hat mir neulich eröffnet, dass ich nach meinem Auslandsaufenthalt nicht mehr bei ihm wohnen werde, da er mit seiner Freundin und deren Tochter zusammen ziehen möchte. Und da ich bereits eine abgeschloßene Ausbildung haben werde, ist er nicht Unterhaltspflichtig!
Nun meine Frage: Stimmt das? Oder habe ich trotzdem einen Anspruch auf Unterhalt?? Bafög würde ich wahrscheinlich nicht bekommen, da er zu viel verdient. Ich bin 22 Jahre, wenn ich aus den Staaten zurück kommen werde.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Hallo,
da hat Ihr Vater Recht. Sie sind alt genug und haben eine Ausbildung und sind darum auch selber für Ihren Unterhalt zuständig.
Die Eltern sind nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Auch schon in der Ausbildung hätten Sie alles Geld bis auf 90 Euro abgeben müssen, selbst wenn Sie noch nicht volljährig gewesen wären.
Gruss
Nach Ende deiner ersten Ausbildung (Juli) ist er nicht unterhaltspflichtig. In Amerika also auch nicht.
Grüße,
Andi
Da hat dein Vater Recht Du hast eine Ausbildung Beruf. Damit musst und kannst dich selber Versorgen.
Hallo
wenn das Studium fachlich zur Ausbildung passt, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet, also auch deine Mutter. Wichtig ist der zeitliche und fachliche Zusammenhang.
Das Studium wird in der Praxis mit zur Erstausbildung gezaehlt und daher werden beide Elternteile auch fuer die Dauer des Studiums unterhaltspflichtig sein.
Past das Studium fachlich nicht zur Ausbildung, wirst du es schwer haben Unterhalt zu bekommen.
Generell ist das immer eine sehr heikles Thema mit vielen verschiedenen Urteilen.
Spreche mal mit beiden Eltern bevor du eventuell anwaltlich Unterhalt forderst.
Ansonsten muss du mal ueberlegen, ob du nebenbei arbeiten gehst und deine Eltern dich ein bisschen unterstuetzen. Rede da aus Erfahrung.
Gruss
hallo,
tut mir leid, aber da kenn ich mich auch nicht mit aus!
alles gute für dich!
hallo,
der dad hat leider recht,beide eltern sind vom 18 geburtstag bis zur ersten ausbildung barunterhaltspflichtig, dann nicht mehr.
lisa
Hallo Lina-90,
die Eltern sind Ihren Kinder bis zur Vollendung der 1 Ausbildung Unterhaltspflichtig. Nur wenn dein Studium direkt und im zusammenhang deiner Ausbildung zu tun haben müsste deine Eltern dir weiterhin Unterhalt bezahlen. Solltst du eine Auszeit in den Staaten machen sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Gruß
zutom
Hallo Lina-90,
Wenn du deine Fachhochschulreife nachholen möchtest, wirst du einige Jahre die FOS besuchen und kein eigenes Einkommen haben. Ich fürchte, dass ich dir da nichts genaues zu deinem Unterhaltsanspruch sagen kann. Normalerweise erhält man solange Unterhalt, solange man Ausbildung(en) macht, die aufeinander basieren. In deinem Fall müsstest du beim Jugendamt nachfragen, die können dir genaueres dazu sagen.
LG und alles Gute
Hallo,
auf den ersten Blick erlischt hier die Unterhaltspflicht des Vaters. Auch wenn er viel Geld verdient, hat man u. U. Anspruch auf BAFöG, da er ja keine Unterhaltspflicht hat. Auch gibt es in vielen Fällen elternunabhängiges BAFöG oder ähnliche Fördermittel.
Übrigens: auch die Mutter muss Unterhalt bezahlen.
Gruß
Weiß ich nicht genau aber ich denke das es kein Anspruch für Unterhalt gibt