Unterhalt trotz Auslandsaufenthalt

Hallo Leute,

nun kommt bisschen spät mit dem Gedanken ehrlich gesagt…
Kurz zur Situation. X ist 2 Monaten in Mexico City an einer Universitat und belegt meinen Sprachkurs in spanisch-mexikanisch. Im April wird X 20 Jahre.
Mutter ist ca. 2004 (vorher hat X immer bei ihr gelebt und danach erst zum Vater gezogen) ins Ausland gegangen und hat neu geheiratet und 2 Kinder. Jedoch arbeitet sie nicht.
Seit einem Jahr wohnt sie in Mexico und hat X angeboten den Flug und den Sprachkurs zu bezahlen und bei ihr in der Wohnung ein Zimmer zu geben.
Okay, Vater was absolut nicht begeistert, aber jetzt ist X hier.
Mutter war seit 2004 NICHT unterhaltspflichtig, alles wurde mit Jugendamt abgeklärt…

Die Frage, X bekam bis jetzt immer 100Euro Taschengeld von der Lebensgefährten des Vaters.
Wurde aber jetzt eingestellt.
Ist es nicht so, dass X vonm Vater Unterhalt bekommen sollte???
X muss ja schließlich auch in der Uni zu essen holen und von der Mutter bekommt X kein Geld. Sie meint, sie hätte ja alles andere bezahlt. Und sowieso machen sie nicht viel zusammen, X hat hier nur ein Zimmer wofür X nicht bezahlen braucht. Aber hat bis jetzt immer 50Euro in die Haushaltskasse dazu getan.
(Hatte vor der Abreise viel gearbeitet u gespart, aber sollte eigentlich für das Studium sein)

Um schnelle und hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar,
saludos.
jinju

p.s. X ist für ein halbes jahr in mexico und wird Februar zurück nach DE gehen

Hallo,

X hat Anspruch auf Unterhalt wenn dieser Sprachkurs ABSOLUT NÖTIG z. B für ein Studium ist (ohne z. B. keine Zulassung zur Abschlußprüfung)

UND wenn dieses Studium die erste Ausbildung ist, die X macht.

Sollte beides zutreffen, hat X Anspruch auf Unterhalt in Höhe des ortsüblichen also in Höhe des mexikanischen Mindestunterhalts.

Ansonsten ist der Vater derzeit nicht unterhaltspflichtig.
Und die neue Lebensgefährtin des Vaters schon gar nicht.

Grüße
miamei

okay, JA es ist absolut nötig dieses Spanisch Sprachkurs zu belgen, da die Universität in DE, auf die X gehen möchte, ein Ranking erstellt und umso mehr Auslanderfahrungen man hat, bekommt einen Platz von den 150. Auf den anderen Unis sind es grade mal 50 …

Also spielt es auch keine Rolle, wenn X bei ihrer Mutter ein Zimmer hat?
Es wäre möglich, dass der Vater sich darauf zurück beruft und deswegen kein Unterhalt zahlen möchte?

Hi,

NEIN, im geschilderten Fall ist der Sprachkurs nicht nötig.

X kann auch auf eine andere Uni gehen, es ist keine unbedingte Zulassungsvoraussetzung für den gewünschten Studiengang sondern nur für die gewünschte Uni.

Grüße
miamei

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