Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, wer wem Unterhalt zahlt und wer BAFöG erhalten soll.
Grundsätzlich sind HIV-Empfänger nicht zum Bezug von BAFöG-Leistungen berechtigt, weil es sich bei beiden Leistungsarten um eine Sicherung des Grundbedarfs handelt.
Wenn Frau A Hartz IV bezieht, muss sie keine Unterhaltsleistungen erbringen.
Wie ist die Frage?
Der exmann bekommt Hartz 4,der sohn (17) lebt bei ihm.Die mutter bezahlt 300 € unterhalt.die mutter bekommt 400 €.
danke für deine antwort und nachfrage
ich habe mich aber schon schlau gemacht.
bei bafög zählt nur das einkommen der mutter ,nicht unterhalt und kein hartz 4.
das bafög wird dem unterhalt angerechnet