1999 wurde kurz vor der Hochzeit Ehegattenunterhalt im Falle der Trennung im Ehevertrag ausgeschlossen (beidseitig). Mann verdient ca. 50.000 Euro brutto im Jahr, Frau nur 410 Euro. Kann die Klausel gekappt werden? Wenn ja, wieviel Unterhalt gibt es für die Frau?
Hallo kleinedesiree,
war beim Abschluss des Ehevertrages ein höheres Einkommen für die Ehefrau vorhanden? Wenn ja, dann könnte man bestenfalls die Vertragsklausel des Auschlusses von Ehegattenunterhalt versuchen als sittenwidrig erklären lassen. Wird aber nicht einfach fürchte ich.
Alles Gute
Hallo
Nach Vereinbarung wohl keinen Unterhalt … aber es müsste einen Anteil aus der Zugewinngemeinschaft geben.
Ist aber ne verzwickte Juristensache …
Gruß
batman217
Hallo kleinedesiree,
ja also zwei Dinge:
Wenn im Ehevertrag die Verzichtserklärung beidseitig drin ist und dies notariell beglaubigt, dann ist das Rechtens.
Wo würden wir hinkommen, wenn die Vereinbarungen, die durch Notar erstellt sind, gekippt werden könnten. (stehen ja konform zu Gesetzen)
Aber die neueste Info für Dich:
Seit 01.01.2008 gibt es prinzipiell keinen Unterhalt mehr zu Eheleuten, weil es ja nicht sein kann, dass man Single ist und dann aber Geld von jemanden bekommt.
Der Gleichheitsgrundsatz kam da zum Tragen bei allen Menschen, die alleine leben, die müssen auch alleine klar kommen. Logisch oder? Jemand der nicht verheiratet war muss auch seine Miete bezahlen vom arbeitenden Geld…
usw.
Wie gesagt Unterhalt an Ehegatten gibt es seit 01.01.2008 nicht mehr! Nur noch Kindesunterhalt - Logisch!
Also Sorry!
Andreas
Ein Ehevertrag ist dann nicht gültig, wenn er sittenwidrig ist. Vielleicht könnte das hier der Fall sein. Denn hier wird wahrscheinlich eine Seite ersichtlich klar benachteiligt.
Ich würde unbedingt einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht vereinbaren und den Vertrag prüfen lassen. Da das eigene Einkommen sehr gering ist, wird es hier wohl Beratungshilfe geben, um die Anwaltskosten nicht selbst tragen zu müssen.
Im Internet gibt es Vordrucke für „Antrag auf Beratungshilfe“. Diesen Vordruck muss man ausgefüllt mit den Einkommensunterlagen beim Gericht einreichen. Im Antrag sollte der Grund „Beratungshilfe aufgrund Scheidung“ stehen.
Wird der Antrag bewilligt, bekommt man einen Berechtigungsschein zur Beratung nach Hause geschickt. Diesen dann mit zum Beratungstermin beim Anwalt nehmen. Dieser kann dann höchstens 10,00 Euro verlangen. Die Kosten für den Beratungstermin werden von der Gerichtskasse übernommen.
Ganz viel Glück!
Hallo kleindesiree,
hier vielleicht noch ein hilfreicher Link:
http://recht-finanzen.kioskea.net/contents/familienr…
Liebe Grüße
hallo,
ich würde mir eine RA nehmen und nachfragen…die frau muss erstmal hartz 4 beantragen und das amt schreibt dann sowieso den mann an,wegen unterhalt…bei den einkommen vom mann bekommt die frau auch unterhalt…wieviel kann ich nicht sagen,aber 3/7 glaub ich steht ihr zu,vom netto
lisa
lisa
keine ahnung.
ich denke, da kann dir ein ra genaue auskunft geben. alles andere sind eh nur vage vermutungen.
alles gute
Hallo,
Vertrag ist Vertrag, warum sollte er nicht mehr zählen!!
LG zutom
Hallo
Ich kann ihnen leider nicht sagen wieviel sie bekommen werden. Zum Ausrechnen müssen einige ausgaben und einnahmen berechnet werden, sowie Ehezeit und ob es Kinder gibt.
Soweit ich weiss steht ihnen kein Ehegattenunterhalt zu wenn sie dies im Ehevertrag so eingetragen haben.
Falls sie aber Kinder hätten die sie versorgen müssen und die Kinder bekommen Unterhalt dann könnten sie auch Unterhalt bekommen. Sowas hängt immer vom Richter ab .
Ich empfehle ihnen hier einen Anwalt zu nehmen um sich Rat zu holen.
MFG
Feivel
Hallo Kleinedesiree,
ich bin kein Rechtsexperte hier (bestenfalls betroffener).
Ich würde mit einem Anwalt oder Notar prüfen, ob die Klausel im Ehevertrag gültig ist.
Falls ja, gibt es keinen Ehegattenunterhalt.
Falls nein, gilt wohl die Düsseldorfer Tabelle
(unter diesem Stichwort kannst Du es finden).
Viele Grüße
Thomas
Hallo,
das ist schon heftig, was ihr da vereinbart habt.
Ich würde dir raten, geh zum Amtsgericht und lass dich beraten und zwar welche Möglichkeiten du hast, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das müsste bei dir klappen. Ansonsten würde ich zumindest eine anwaltliche Beratung in Kauf nehmen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und wäre für eine positive Bewertung dankbar.
Alles Gute und lieben Gruß
Bernd