Unterhalt trotz gemeinsamer Wohnung?

Wenn die Noch-Ehefrau während der Trennungsphase noch im Haus des Noch-Ehemannes wohnt, hat sie dann trotzdem Anspruch auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt?

gerade in der Trennugsphase hat sie Abspruch. Nach der Scheidung steht der Frau keinen Unterhalt mehr zu, wenn die Kinder über 3 Jahre sind.
Kindesunterhalt muss allerdings immer gezahlt werden, zumindest bis die Kids selber Geld verdienen.
Über die Miete (oder ist es ein Eigenheim?) muss man sich verständigen, ´notfalls mit einem Anwalt.

Gruss

Hallo,

während der Trennungsphase ist es zwingend notwendig, (sonst wird das Trennungsjahr nicht anerkannt) dass man auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt lebt.

Jeder kocht für sich alleine, wäscht selber seine Socken und geht selber einkaufen usw. Kann man mit „getrennt von Tisch und Bett“ bezeichnen.

Somit ist der ärmere Ehepartner auf Unterhalt - abzüglich den Mietanteil - angewiesen.

Gruß

Wenn die Noch-Ehefrau während der Trennungsphase noch im Haus
des Noch-Ehemannes wohnt, hat sie dann trotzdem Anspruch auf
Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt steht ihr zu Ehegattenunterhalt nicht außer es ist eine Ehe über 15 Jahre.Das Haus gehört nur dem mann

Hört sich wie Ausbeute an. Trennt die Finanzen

Wenn die Noch-Ehefrau während der Trennungsphase noch im Haus
des Noch-Ehemannes wohnt, hat sie dann trotzdem Anspruch auf
Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt?