Unterhalt trotz hoher ausbildungsvergütung?

Angenommen eine volljährige Person beginnt eine Ausbildung (Ort der Ausbildung weit entfernt–>eigene Wohnung benötigt)
Er/sie verdient zu viel um noch Kindergeld zu erhalten (Grenze von 7680 € überschritten), BAB würde laut Arbeitsagentur nicht gezahlt (Status: Beamter auf Widerruf).

–> steht der Person überhaupt Unterhalt von den Eltern zu?
Oder verdient die Person zu viel, um Unterhalt zu erhalten?

Hallo,

einem volljährigem Kind in Ausbildung mit eigener Wohnung steht HÖCHSTENS ein Unterhalt in Höhe von 640 Euro zu. Ausbildungsbedingter Mehrbedarf kann unter Umtständen (aber eher selten) zusätzlich zu bezahlen sein.

640 Euro INCL. Kindergeld würde das Kind bekommen, wenn es keine Ausbildungsvergütung bekommt.

Jedes eigene Einkommen wird von diesem Unterhaltsbedarf von 640 Euro abgezogen.

Beispiel: 640 Euro würde das Kind - wegen der Höhe des elterlichen Einkommens - Anspruch haben. Davon wird dann das GANZE Kindergeld abgezogen und davon noch die Ausbildungsvergütung (oder sonstige Einkünfte wie Miet- und Zinseinnahmen usw.).

Hat das Kind eigenes Einkommen in Höhe von 300 Euro sähe die Rechnung so aus:

640 Euro Unterhaltsbedarf
164 Euro Kindergeld abziehen
300 Euro Eigeneinkünfte abziehen

Somit hätte das Kind von den Eltern noch 176 Euro Unterhalt zu bekommen.

Das Kind ist verpflichtet Auskunft (mit Belegen) über seine Einkünfte zu geben.

Gruß
Ingrid