Unterhalt trotz minijob von mir

Hallo…

Ich bin 18 und noch Schüler. Ich bekomme von meinem Vater Monatlich eine bestimmte Summe an Unterhalt, da meine Eltern geschieden sind. Nun möchte ich mir aber auch neben der Schule was dazu verdienen, weil ich irgendwoher auch mein Auto finanzieren muss. Ich würde bei diesem Minijob monatlich 360€ bekommen.

Meine Frage ist darf ich weiterhin das komplette Geld meines Vaters beziehen ohne irgendwelche Kürzungen oder wird das wegen meinem Einkommen gekürzt?

es wird der ganze Lohn und natürlich auch 184 Euro Kindergeld vom Unterhalt abgezogen.
650 Euro stehen Ihnen zu, wenn Sie eine eigene Wohnung haben. 650-184-360= 106 Euro würden Ihnen zustehen. Allerdings dürfen Sie nicht nur das Geld vom Vater fordern, die Mutter ist ab 18 auch mit verpflichtet den Unterhalt mit zu zahlen.
Das wird Einkommens abhängig gerechnet, aber mehr wie 53 Euro braucht Ihr Vater nicht bezahlen.

Gruss

Hallo,
normalerweise schmälert ein Einkommen in dieser Höhe den Unterhaltsanspruch nicht, da ja auch Sonderausgaben auf Sie zukommen. (Fahrtkosten, Auto etc.)
genau ausrechnen kann dies das Jugendamt.
Alles Gute

hallo,
jedes Einkommen von dir mußt du deinem Vater mitteilen, wird dann mit dem Unterhalt verrechnet. Machst du das nicht, und kommt dein Vater das raus, mußt du damit rechnen, das du das Geld zurück zahlen mußt. Du kannst aber auch mit deinem Vater reden, das du ein Auto hast und die Unkosten selber tragen willst…

viel glück

lisa

jedes Einkommen wird gegen gerechnet

Sprich mit deiner Familie, also auch Vater darüber. Fleiß wird meistens belohnt

Hallo

jegliches Einkommen von dir mindert deine Unterhaltssumme von deinem Vater. Rede mit deinem Vater ob ihr euch einigen könnt.

Gruss

Hallo,

auch die Mutter ist ab Volljährigkeit zu Unterhalt verpflichtet!!!

Eigene Einkommen werden meist angerechnet, wenn sie regelmäßig stattfinden. Wenn man z. B. jeden Tag die Zeitung austrägt, wird das Einkommen abzügl. 90 Euro angerechnet.

Arbeitet man ab und zu mal (völlig unregelmäßig) wird es meist nicht angerechnet.

Achtung: Einkommen nicht verschweigen, der Unterhalt kann zurückgefordert werden, da er auf Grund von Unredlichkeit bezahlt wurde. Evtl. verwirkt man damit für die Zukunft jeden Unterhaltsanspruch

Gruß