Unterhalt trotz neue Ehe und entzogenem Sorgerecht?

Hallo liebe Community, folgendes Aliegen:

Frau Mustermann und Herr Mustermann haben ein Eherliches Kind, liessen sich jedoch scheiden. Das Kind bleibt bei der Mutter. Eine Zeit nach der Scheidung verläuft alles „normal“, Vater holt das Kind jedes zweite Wochenende ab, alles gut. Bis die Mutter irgendwann jeden Monat einen anderen Mann nach Hause bringt.
Herr Mustermann bekommt das mit und zieht die Frau (noch Mustermann) zum Gespräch, sich ein wenig im Griff zu halten, da sich in jener Wohnung das gemeinsame Kind befindet. Dadurch dreht die Frau Mustermann durch und verbitet dem Mustermann das Kind zu sehen.
Der Mustermann wendet sich an das Jugendamt und bekommt recht, was die Frau noch mehr auf die Palme bringt, sie versucht mit allen Mitteln es zu unterbinden.
Nach einiger Zeit hat Sie einen, so dachte Sie „festen Partner“ und redet (eine auf normal) dem Mustermann das Kind nicht mehr zu besuchen (Mustermann inzwischen 250km weiter lebend und arbeitend) Besuche verinngerten sich dadurch um ca. 1 mal im Monat, da Sie jetzt eine Familie gründen, Mustermann würde das Kind nur noch traumatisieren. Schweres Herzens entscheidet sich Mustermann für das Einreden und sieht das Kind 2 Jahre lang nicht.
bis irgendwann der Tag kommt wo sich die Mutter des Kindes meldet (inzwischen wieder Single) und das Sehen mit dem Kind anbietet, worauf sich der Mustermann natürlich sofort einlässt.
Mustermann ist wieder in der Heimat und holt das Kind 3 Jahre lang Regelmässig ab, hilft der Frau ab und an Finanziell (bar auf die Hand) 100 - 150 Euro im Monat.

Frau Mustermann heiratet wieder ändert den Nachnamen und bietet Mustermann um erlaubniss den Nachnamen für das Kind zu ändern, damit es einfacher wird und das Kind auch nicht womöglich unangenehme Fragen gestellt bekommt. Der Mustermann glaubt immer noch an das gute und Unterschreibt dies, darauf hin folgt ein schreiben vom Jugendamt (den Inhalt nicht mehr bekannt), in etwa die Frau Schmustermann ist verheiratet, das Kind trägt den Familienname der neugegründeten Familie an Herrn Mustermann sind keine Forderungen mehr aktuell. Sache gegessen!!!

Nach einer Zeit fing das grausame an, mal darf man das KInd holen, mal nicht. Geldfragen kamen immer öffter , fast jede Woche 50-100€. Irgenwann ist der Mustermann knapp bei Kasse und kann den nächst geforderten Betrag nicht rausrücken. Die Schmustermann wird bei abholung des Kindes agressiv , schreit auch das Kind beim anziehen an das soll sich beeilen etc. ruft den Mustermann nach jedem wiederbringen des Kindes an wenn er heim fährt, macht ihn zur Sau, weil eine Socke verkehrt rum in der Tasche lag oder Puli verschwunden angeblich, wurde danach von ihr selbst im Schrank gefunden, laut des Kindes. Bis Sie die Familie Mustermanns erreicht und macht sogar seine Mutter für irgendwelche sachen verantwortlich, weil das Kind wohl beim Mustermann bis ca. 11 uhr am WE wach bleiben durfte und weitere dergleichen Sachen. Bis Mustermann wieder die dramatische Entscheidung treffen muss, um so glaubt er, nicht noch mehr Schaden einzurichten mittlerweile einer Menge Leute, das Kind nicht mehr zu holen und den Kontakt sein lassen, bis das Kind selbst entscheiden kann, wann und in wiefern. Darauf hin folgt ein Schreiben vom Gericht über Antrag auf alleiniges sorgerecht für Mutter. Nach Gespräch mit Schmustermann argumentierte Sie es als vereinfachung mancher Dinger, z.B. Unterschriften, was Sie dann ohne Mustermann erledigen könnte.

Jetzt der Punkt: nach mittlerweile 2 Jahren ohne das Kind zu sehen, schickt die Mutter des Mustermanns ein Weihnachtsgeschenk an das Enkelkind (ohne dass Mustermann davon weiß), worauf die Schmustermann total ausrastet. Die Mutter des Mustermanns beschimpft und zum JA läuft.
Resultat: Mustermann soll plötlich Unterhalt bezahlen nach Düsseldörfer Tabelle. Knappe 400€

Frage: Darf Sie es überhaupt machen? Da Sie bereits verheiratet ist und beide Berufstätig sind, Sie allerdings auf Basis. Der ehmalige Brief vom Jugendamt über Aufhebung von Forderungen??? Entziehung vom Sorgerecht???
Mustermann will sich keinesfalls davon drücken, jedoch macht ihn der Betrag und vor allem das ganze durcheinander stutzig.??((

Wenn man zahlen soll, muss man doch wohl wissen wofür. Dann kann man doch wohl das Kind auch sehen dürfen!? oder ist der Mann in unserer Gesellschaft tatsächlich nur ein Pferd?
Mustermann hat einen 12-15 Stündigen Arbeitstag und Einkommen von ca. bis 1900€, dabei ist die Miete fast 500€ hoch, weitere laufende kosten sind natürlich auch noch vorhanden, sodass dem Mustermann monatlich 600-700€ hängen bleiben. Man glaubt schon fast, es lohnt sich nicht mehr arbeiten zu gehen, bzw. etwas einfacheres zu finden, wo der Verdienst entsprechend niedriger ausfahlen könnte. ((
Sollte man den vom JA angeforderten Betrag überhaupt sofort überweisen oder doch besser erst zum Anwalt, wodurch natürlich auch zusätzliche Kosten entstehen, was weh tun könnte?!?!?!?

Für jeden Rat ist der Mustermann Dankbar!!!

Hallo,

Kindesunterhalt ist grundsätzlich ein Anspruch des Kindes und nicht des Elternteils, bei dem das Kind lebt. Deswegen spielen dabei auch die Einkommensverhältnisse des Elternteils, bei dem das Kind lebt, grundsätzlich keine Rolle. Und der neue Partner ist dem Kind gegenüber zu gar nichts verpflichtet.

Mustermann hätte allerdings schon längst mal fachanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen sollen, um die ganzen Rahmenbedingungen wie zB das Umgangsrecht zu klären. Bei dieser Gelegenheit kann Mustermann auch prüfen lassen, ob die höhe der Unterhaltsforderung berechtigt ist.

&Tschüß
Wolfgang

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Danke fürs Antworten!

Hallo!
Wichtig ist hier Klarheit!
Viel zu oft werden hier Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben:
Unterhalt:
Du bist immer verpflichtet Unterhalt für dein Kind zu zahlen, solange, bis es erwachsen ist und eine Ausbildung abgeschlossen hat. Davon gibt es keine Ausnahme - außer du hast kein Geld.
Sorgerecht:
Wer das Sorgerecht hat, trifft alle Entscheidungen, die das Kind angehen.
Umgangsrecht:
Das regelt, ob und wann du das Kind sehen kannst- unabhängig vom Unterhalt und vom Sorgerecht.
Persönlichkeitsrecht:
Jeder Ehepartner darf nach
der Scheidung leben, wie er will, Lieben, wen er will und darf sein Kind mit zu dem neuen Partner bringen.
Keiner der Elternteile darf dem Kindeswohl Schaden.

Das sind 5 ganz klare Regeln, die auch deine Geschichte vereinfachen können.
Wenn deine Exfrau sich daran nicht hält lohnt es sich durchaus, mal das Geld nicht in wöchentlichen Beträgen an sie zu geben, sondern an deinen Anwalt.

Gruß, Diva

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Es besteht derzeit kein Kontakt mit der Familie. Es ist wie beschrieben ein Fall, den es nicht noch ein mal gibt wahrscheinlich. Sie meinte ja man soll sie bitte los lassen und die neues Leben allein leben lassen, vom Mustermann wollte Sie nichts mehr sowohl hören, als auch haben, da ihr neuer wohl auch eifersüchtig wäre und es bei denen jedes mal Streß gebe diesbezüglich. Das Finanzielle würde Sie auch nicht interessieren. Bis zum besagten Tag X als das Enkelkind das Weihnachtsgeschenk von der Oma bekam.
Kam auch die Grüße vom JA.
Frage ist nur aus diesem Chaos, soll man das einfach hin nehmen und den Betrag Monatlich überweisen oder was tun???
Der Frau wünscht man kein Zuckersüßes Leben finanzieren, dafür hat Sie zu viel Schaden eingerichtet, ist jedoch eine andere Geschichte!!!

Ich: würde mir einen Termin beim JA geben lassen und die Sache vor Ort in aller Ruhe besprechen.
Die Fakten aufzählen, die Situationen benennen und sich erst einmal anhören, was alles gefordert wird und warum.
Eventuell kann sich dort schon viel klären- die sind ja nicht generell contra Vater eingestellt sondern froh, wenn sich Umstände friedlich klären lassen.

Sollten danach noch Unstimmigkeiten, Unklarheiten vorliegen- würde ich zu einem Anwalt für Familienrecht gehen.
Ob das Geld weh tun wird? Vermutlich, aber noch mehr tut es weh, wenn man ständig das Gefühl hat, man wird abgezogen, ist handlungsunfähig und nur der/die Blöde!

Ich würde in so einem Fall ebenso anraten, psychologische Unterstützung zu suchen.
Es spricht für wenig Selbstwertgefühl, wenn trotz aller abwertenden Handlungen, immer noch die Bereitschaft vorliegt, Geld monatlich zusätzlich zu geben- sowas wie den Namen des Kindes „herzugeben“ (ich kenne die Variante, dass die Frau den Namen behält und dann einen Doppelnamen anniimmt), usw.

Ein wenig mehr „Kraft“ und Vertrauen in das eigene Dasein und die Vater- Rolle, darf durchaus aufkommen :wink:

Nochmal, obwohl dir das schon geschrieben wurde: es ist KINDESunterhalt und hat mit dem Neuen der Ex und seinem Einkommen NULL zu tun.

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Ja ja, sollen wir alle glauben!

Na dann halt nicht …

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Man sieht halt allein schon an der Bekleidung, wenn das Kind schon fast vom sekendhand angezogen ist und die Frau mit teueren Marken rum läuft, wo ein Teil mind. Einen 100er kostet, bildet sich das Bild des Umgangs mit dem Geld von alleine. Und dafür muss der Mann mit Sicherheit nicht arbeiten gehen, damit sich eine „Fremde“ sich was tolles leistet.

Erstens ist sie keine Fremde, sondern die Mutter deines Kindes, und nochmal: du zahlst FÜR DAS KIND Unterhalt, nicht für die Mutter. Das Kind braucht auch nicht nur Klamotten, und Kinderkleidung ist nicht gerade billig, insofern spricht nichts dagegen, auch second hand einzukaufen.

Und nochmal: ja, sie darf. Und auch wenn ihr Neuer Millionär wäre, wärest du trotzdem verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.

Im übrigen: dass sie das alleinige SORGErecht hat, heißt nicht, dass du kein UMGANGSrecht hast.

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