meine Freundin bekommt Unterhalt von ihrem Ex Freund gezahlt. Dieser wurde gerichtlich vereinbart.
Wenn ich jetzt mit meiner Freundin zusammenziehe, fällt dieser Unterhalt dann weg oder nur nach Heirat? Oder gibt es dann diese 3 Jahres Regelung (eheähnliche Lebensgemeinschaft)wenn wir 3 Jahre zusammen wohnen.
Und wie können wir das evtl umgehen, außer das wir dann nicht zusammenziehen
danke für dieschnelle Antwort.
Die beiden waren 6 Jahre zusammen und haben eine
5 jährige Tochter zusammen.
Er ist sehr wohlhabend und es wurde dann ein gerichtlicher
kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und ein Unterhalt für die Partnerin über 400 €
festgesetzt
meine Freundin bekommt Unterhalt von ihrem Ex Freund gezahlt.
Dieser wurde gerichtlich vereinbart.
Wenn ich jetzt mit meiner Freundin zusammenziehe, fällt dieser
Unterhalt dann weg oder nur nach Heirat? Oder gibt es dann
diese 3 Jahres Regelung (eheähnliche Lebensgemeinschaft)wenn
wir 3 Jahre zusammen wohnen.
Der Unterhalt wird neu berechnet,Von dir werden 15 Prozent von deinem Gehalt eingerechnet.Das kommt dadurch weil ihr in der Miete und Verpflegung zusammen spart.
wenn ihr zusammen zieht wird auch davon ausgegangen das ihr eine verfestigte Partnerschaft hat, das heißt dann auch das Deiner Freundin teilweise oder sogar ganz keine Unterhalt mehr vom EXmann zusteht.
kann ich nur sagen, bei mir wurde sofort der Unterhalt nicht mehr bezahlt und ich konnte es auch nicht mehr durch setzen. Wenn der Unterhalt nicht weiter bezahlt wird muss man vors Gericht. Wie der Richter urteilt… wer weiss das vorher. Sicher kann man da nicht sein. Eine Gesetz gibt es da glaube ich nicht mehr, sonst hätte ich noch lange Geld bekommen müssen, ist aber sogar vom Gericht zurück gewiesen worden.
Gruss
Agnes
ih geh mal davon aus, dass es nicht der Ex-Freund, sondern der Ex-Mann ist.
Wenn dies so ist, dann gilt das Vorgehen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Nein! Kein Richter der Welt tituliert für das Zusammensein mit einem Freund einen Unterhalt! Der Unterhalt wird im BGB geregelt. Da steht eindeutig drin, wer wem unterhaltspflichtig ist!
Schau einfach mal hier: http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrech…
was für einen Unterhalt? Aus einer Ehe oder wegen einem Kind?
Grundsätzlich ist es wichtig, die Gemeinschaft so zu gestalten, dass es wie eine WG aussieht.
Das bedeutet, getrennte Konten, am besten eine Whg mit mehreren Zimmern usw.
In jedem Fall wird aber eventuell ein fiktives Einkommen fällig, da ja durch das zusammenwohnen ein Wohnvorteil entsteht.
Eine weitere Möglichkeit ist kreatives anmelden……
meine Freundin bekommt Unterhalt von ihrem Ex Freund gezahlt.
Dieser wurde gerichtlich vereinbart.
Wenn ich jetzt mit meiner Freundin zusammenziehe, fällt dieser
Unterhalt dann weg oder nur nach Heirat? Oder gibt es dann
diese 3 Jahres Regelung (eheähnliche Lebensgemeinschaft)wenn
wir 3 Jahre zusammen wohnen.
Und wie können wir das evtl umgehen, außer das wir dann nicht
zusammenziehen
Hallo,
so tief bin ich da nicht drin, ich weiß nur das der Unterhalt wegfällt wenn es zu einer eheähnlich Lebensgemeinschaft kommt, ab wann diese besteht weiß ich nicht genau.
der unterhalt fällt nach der heirat weg. es kommt aber auch darauf an, wieviel du und sie verdienen und was für ein unterhalt das ist. kannst du das näher definieren?
meine Freundin bekommt Unterhalt von ihrem Ex Freund gezahlt.
Dieser wurde gerichtlich vereinbart.
hat sie ein kind mit ihm? wenn nicht,verstehe ich das nicht.
Wenn ich jetzt mit meiner Freundin zusammenziehe, fällt dieser
Unterhalt dann weg oder nur nach Heirat? Oder gibt es dann
diese 3 Jahres Regelung (eheähnliche Lebensgemeinschaft)wenn
wir 3 Jahre zusammen wohnen.
Und wie können wir das evtl umgehen, außer das wir dann nicht
zusammenziehen
Vielen Dank!
hallo,
sobald ihr heiratet bekommt nur das kind weiter unterhalt…wie das ist beim zusammenziehen,weiss ich nicht