Halo, weiss jemand was ist wenn der Sohn nach seiner Schule 11 Monate freiwillg zum Bund geht und danach laut Mutter angeblich auf eine Schule? Muss man nach dem Bund eine Schulzeit weiter bezahlen? Danke für eine Antwort!
Halo, wenn der Sohn nach dem Bund kontinuierlich eine Ausbildung macht dann ist er unterhaltspflichtig solange diese Ausbildung zielstrebig aufbauend geschieht! Es könnte also durchaus so sein dass er nach dem Bund auf dem Abendgymnasium oder sonstwo Abitur macht und dann noch 6 - 7 Jahre studiert… Alles unterhaltspflichtig seitens der Eltern … wenn er bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat dann ist unter Umständen des Einzelfalls nur Unterhalt zu zahlen wenn die weitere Ausbildung deutlich auf der ersten aufbaut…
Halo, weiss jemand was ist wenn der Sohn nach seiner Schule 11
Monate freiwillg zum Bund geht und danach laut Mutter
angeblich auf eine Schule? Muss man nach dem Bund eine
Schulzeit weiter bezahlen? Danke für eine Antwort!