Unterhalt über 18

Hallo, ich hätte da mal eine Frage, über die wir uns beim letzten Kegelabend die Köpfe heiß diskutiert haben:

wenn ein Unterhaltsberechtigter über 18 ist, ausser Haus wohnt (aber noch zu Hause gemeldet ist, das hat private Gründe) und dank Ausbildung ein regelmäßiges Einkommen hat, steht ihm ein tabellenmäßig errechneter Unterhalt von, sagen wir mal, EUR 500,-- zu. Wenn sich aber Unterhaltsberechtigter und -pflichtiger EINVERNEHMLICH auf, sagen wir mal, EUR 400,-- einigen („Vater, musst nicht mehr zahlen, das reicht mir auch so ganz gut!“), MUSS der Pflichtige dann von Rechts und Staats wegen doch die 500,-- zahlen? Also, bekommt der Berchtigte quasi 100,-- mehr aufs Auge gedrückt?

Danke schon mal für jede erhellende Antwort!

Hallo,

wenn der Sohn eine Ausbildung macht, bekommt er eine Ausbildungsvergütung. Das wird beim Unterhalt angerechnet und abgezogen.

Google doch mal" Ausbildung und Unterhalt"

lisa

Hallo

warum wohl heißt der Unterhaltsberechtigte Unterhalts berechtigter? Weil er das Recht auf Unterhalt hat, nicht aber die Pflicht, dieses Recht auch wahrzunehmen. So lange er keinem anderen (z. B. dem Staat) auf der Tasche liegt, kann er in Absprache mit seinem Vater so bescheiden leben, wie er möchte. Der Staat hat da garnix dreinzureden.

Gruß
smalbop

Hallo,

wenn ein Unterhaltsberechtigter über 18 ist, ausser Haus wohnt

Dann verstößt der Unterhaltsberechtigte erst mal gegen Meldevorschriften.

(aber noch zu Hause gemeldet ist, das hat private Gründe)
und
dank Ausbildung ein regelmäßiges Einkommen hat, steht ihm ein
tabellenmäßig errechneter Unterhalt von, sagen wir mal, EUR
500,-- zu.

Wie soll so ein hoher Unterhaltsbetrag zusammenkommen? Der höchste Unterhaltsbetrag für ein volljähriges nichtprivilegiertes Kind ist 640 Euro abzüglich das GANZE Kindergeld. Auch ohne Taschenrechner kommen da bei mir 476 Euro raus.

Davon wird dann noch das eigene Einkommen des Kindes abzüglich 90 Euro nichtanrechenbaren Einkommen abgezogen.

Wenn wir mal von fiktiven 400 Euro Kindeseinkommen ausgehen, werden von den vorher verbliebenen 476 Euro 310 Euro abgezogen.

Die Mutter muss davon auch ihren Anteil bezahlen, wenn sie Einkommen über 1.100 Euro hat.

Wenn sich aber Unterhaltsberechtigter und
-pflichtiger EINVERNEHMLICH auf, sagen wir mal, EUR 400,–
einigen („Vater, musst nicht mehr zahlen, das reicht mir auch
so ganz gut!“), MUSS der Pflichtige dann von Rechts und Staats
wegen doch die 500,-- zahlen? Also, bekommt der Berchtigte
quasi 100,-- mehr aufs Auge gedrückt?

Wenn der Unterhaltsberechtigte staatliche Mittel - z. B. Hartz IV - benötigt, wird er gezwungen werden die volle Unterhaltssumme von BEIDEN Eltern einzuklagen.
Der Steuerzahler soll nicht auf Kosten der Eltern belastet werden.

Aber mit den genannten Unterhaltszahlen geht eh nix. Die Eltern müssen schon sehr reich sein, um einen höheren Betrag als 640 Euro angerechnet zu bekommen.

Gruß
Ingrid