Unterhalt über 25 trotz Bafög im Studium?

Hallo,

eine Psychologie-Studentin (mit 30% Schwerbehinderung) wird in Kürze 25. Somit fällt das Kindergeld weg und die Kosten der Krankenversicherung kommen auf sie zu. Sie erhält „lediglich“ Bafög.
Es handelt sich um ihr erstes Studium im 4. Semester. Zuvor hat sie 3 Jahre das Abitur über das Abendgymnasium nachgemacht und musste eine Ausbildung aufgrund der chronischen Erkrankung abbrechen.
Durch diese Erkrankung ist es ihr kaum möglich, nebenbei arbeiten zu gehen.
Zu dem Vater besteht kein Kontakt. Allerdings zahlt er 98,15 Euro monatlich zum Bafög dazu. Das sieht das Bafögamt so vor.
Nun stellt sich die Frage, ob der Vater der Tochter weiterhin „Unterhalt“ zahlen muss, bzw. ob sich dieser erhöhen müsste. Wie sollte man in diesem Falle am besten vorgehen?
Die Studentin denkt ebenfalls darüber nach, zu versuchen, weiterhin Kindergeld zu beziehen - aufgrund ihrer chronischen Erkrankung. Hat jemand damit Erfahrungen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Hallo,

ein Unterhaltsanspruch ist generell nicht bis zum 25. Geburtstag begrenzt.

Wenn die Ausbildung - wie es ja hier vermutlich wegen der Krankheit der Fall ist - nicht fahrlässig oder gar absichtlich in die Länge gezogen wurde hat sie weiterhin Anspruch gegen BEIDE Eltern (also nicht nur dem Vater) auf Ausbildungsunterhalt.

Wegen dem Kindergeld gibt http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld… die Auskunft, dass es eine Bezugsverlängerung wegen Krankheit nicht gibt. Das Merkblatt vom Familienministerium http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/pu… habe ich jetzt aber nicht durchgelesen.

Gruß
Ingrid