Hallo,
eine Psychologie-Studentin (mit 30% Schwerbehinderung) wird in Kürze 25. Somit fällt das Kindergeld weg und die Kosten der Krankenversicherung kommen auf sie zu. Sie erhält „lediglich“ Bafög.
Es handelt sich um ihr erstes Studium im 4. Semester. Zuvor hat sie 3 Jahre das Abitur über das Abendgymnasium nachgemacht und musste eine Ausbildung aufgrund der chronischen Erkrankung abbrechen.
Durch diese Erkrankung ist es ihr kaum möglich, nebenbei arbeiten zu gehen.
Zu dem Vater besteht kein Kontakt. Allerdings zahlt er 98,15 Euro monatlich zum Bafög dazu. Das sieht das Bafögamt so vor.
Nun stellt sich die Frage, ob der Vater der Tochter weiterhin „Unterhalt“ zahlen muss, bzw. ob sich dieser erhöhen müsste. Wie sollte man in diesem Falle am besten vorgehen?
Die Studentin denkt ebenfalls darüber nach, zu versuchen, weiterhin Kindergeld zu beziehen - aufgrund ihrer chronischen Erkrankung. Hat jemand damit Erfahrungen?
Vielen Dank und liebe Grüße