Unterhalt und Auskunftsrecht

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe ein Kind für das ich Unterhalt zahle. Da ich bei der Bundeswehr beschäftigt bin steht mir deshalb ein Familienzuschlag zu, infern die Mutter ihn nicht schon bekommen wenn weil sie auch im öffentlichen Dienst tätig ist/war.

Nun habe ich das Problem, das die Mutter ‚irgentwo‘ wohnt und das Kind bei Pflegeeltern untergebracht ist. Für den Nachweis dass die Mutter nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, brauche ich div. Schriftstücke von ihr. Da die Mutter bei der Geburt des Kindes noch minderjährig war und das Kind jetzt bei Pflegeeltern ist, gehen sämtliche Zahlungen und Schreiben immer an ein Jugendamt. Nun benötige ich aber für o.g. Schriftstücke etc. die Mithilfe der Mutter.

Nun bekomme ich aber von allen Ämtern keine Auskunft zum Aufenthalt der Mutter.

Anschreiben von seitens der Bundeswehr (der die Adresse vorliegt, mir aber nicht mitteilen darf) beantwortet die Mutter nicht. Ein Rechtsberater meinte ich käme nur mit der Anschrift weiter, weil ich sie dann rechtlich zwingen könnte Auskunft zu erteilen da sie ja mir gegenüber eine Auskunftspflicht hätte. Aber wie soll ich an die Anschrift kommen wenn keiner sie mir sagen darf?

Wie zur Hölle stell ich das an dass ich an die nötigen Unterlagen kommen? Sofort Anwalt einschalten??? Aber dazu brauch ich die Anschrift oder?

Gruss Slick

Anschreiben von seitens der Bundeswehr (der die Adresse
vorliegt, mir aber nicht mitteilen darf) beantwortet die
Mutter nicht. Ein Rechtsberater meinte ich käme nur mit der
Anschrift weiter, weil ich sie dann rechtlich zwingen könnte
Auskunft zu erteilen da sie ja mir gegenüber eine
Auskunftspflicht hätte. Aber wie soll ich an die Anschrift
kommen wenn keiner sie mir sagen darf?

Ist dein Rechtsberater ein Anwalt, dann kann er über Einwohnermeldeämter den Aufenthaltsort einer gesuchten Person ermitteln, wenn er einen geeigneten Grund angibt, warum er diese Person sucht. Den Grund sollte er formulieren können. Also ab zum RA.

Wie zur Hölle stell ich das an dass ich an die nötigen
Unterlagen kommen? Sofort Anwalt einschalten??? Aber dazu
brauch ich die Anschrift oder?

siehe vor.

gruss
winkel

Hallo,

also wenn die Guteste nicht gerade unter Zeugenschutz steht, hilft http://www.ewoma.de für ein paar wenige Kröten unter Nennung der letzten bekannten Adresse sicher gerne und schnell weiter. Selbstverständlich kann auch Dein Anwalt die Anfrage übernehmen bzw. den manuellen Weg über das Einwohnermeldeamt gehen. Aber wozu umständlich, wenn es auch ganz einfach geht.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Slick,

wende Dich an das zuständige Jugendamt, von dem Du ja weißt, dass da Zahlungen etc. hingehen. Am besten gleich an den Amtsvormund; denn über das Jugendamt werden derlei Dinge nur abgewickelt, wenn die Kindesmutter eine Beistandschaft mit dem Jugendamt vereinbart hat.

Viel Glück
Jana

mutter
in welcher region vermutest du sie? welche eckdaten hast du zu der frau? wie weit bist du bereit, in ihrer biographie zurückzublättern, um sie zu finden? hast du mehr information über sie als den genbestand des kindes?