Hallo,
Die Partnerin arbeitet nicht und muss Harz4 beziehen,wenn Sie geht.
Er arbeitet voll und verdient im Grundsatz 4141 brutto.Ab Januar hat er zudem Bereitschaftsdienst.Wenn keine besonderen Einsätze sind kommen laut brutto netto Rechner ca. 200-300Euro aus dem Bereitschaftsdienst raus.Gibt es mehr Einsätze kann das Bereitschaftsgeld auch ansteigen.Das ist aber vorher nicht absehbar.
Zudem hat der Haushalt 3Kinder.Der Wechsel in eine andere Steuerklasse ist bekannt.
Der Haushalt hat ca. 25000 Euro Schulden die gemeinsam verschuldet worden sind.
Es existiert eine Zugewinngemeinschaft.
Kann ein leidgeplagter Fachmann/frau da vllt. weiterhelfen?
Was bleibt noch übrig,und was bekommt die Partnerin?
Der Zugang zu den Kindern stellt kein Problem dar.
Da sie sich nicht bekriegen nehmen sie auch einen gemeinsamen Anwalt,wenn nix dazwischen kommt.Die Kinder stehen an 1.Stelle.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
entwederoder
Hallo,
Die Partnerin arbeitet nicht und muss Harz4 beziehen,wenn Sie
geht.
Soll heißen: die Lebensgemeinschaft wird aufgelöst und Partnerin zieht aus oder handelt es sich um die Ehefrau?
Er arbeitet voll und verdient im Grundsatz 4141 brutto.Ab
Januar hat er zudem Bereitschaftsdienst.Wenn keine besonderen
Einsätze sind kommen laut brutto netto Rechner ca. 200-300Euro
aus dem Bereitschaftsdienst raus.Gibt es mehr Einsätze kann
das Bereitschaftsgeld auch ansteigen.Das ist aber vorher nicht
absehbar.
Zudem hat der Haushalt 3Kinder.
Alle Kinder gemeinsam?
Der Wechsel in eine andere
Steuerklasse ist bekannt.
Der Haushalt hat ca. 25000 Euro Schulden die gemeinsam
verschuldet worden sind.
Es existiert eine Zugewinngemeinschaft.
Also doch Ehefrau?
Kann ein leidgeplagter Fachmann/frau da vllt. weiterhelfen?
Wenn die Situation etwas klarer beschrieben wird, sicherlich.
Was bleibt noch übrig,und was bekommt die Partnerin?
Bein 25 TEuro verbleiben Beide die gesamtschuldnerische Haftung für 25TEuro.
Der Zugang zu den Kindern stellt kein Problem dar.
Da sie sich nicht bekriegen nehmen sie auch einen gemeinsamen
Anwalt,wenn nix dazwischen kommt.
Gemeinsamer Anwalt wäre abzuraten, denn wenn ihr Hartz-VI droht, könnten da unangenehme Forderungen geltend gemacht werden, zumindest Trennungsunterhalt steht der Ehefrau zu, wobei zu prüfen wäre, ob der Ehemann unterhaltsfähig wäre.
Die Berechnung kann nicht so pauschal vorgenommen werden.
Die Kinder stehen an
1.Stelle.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
entwederoder
Hallo,
was unterm Strich an UNterhalt gezahlt werden muss bzw. für dejenigen der zahlen muss übrig bleibt kann an dieser Stelle wohl niemand beantworten, da dochzur Berechnung einige Faktoren eine Rolle spielen.
Das einzige was ich sagen kann, dass hier kein gemeinsamer Anwalt genommen werden kann. Ein Anwalt darf gar nicht beide vertreten.
Ein Anwalt wäre nur möglich, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, bei der nichts anderes zu regeln wäre. Und das ist augenscheinlich hier ja nicht der Fall.