Unterhalt und Kinderfreibetrag

Folgende hypothetische Situation:
Jemand hat aus anderer Ehe zwei Kinder. Das eine wäre noch unter 18, das andere in Ausbildung. Auf der Steuerkarte würde eins bei Kinderfreibetrag stehen.
Jedoch könnte der Partner, bei dem die Kinder nicht leben, den Unterhalt nicht bezahlen - da er Einkommen unter dem Selbstbehalt hat. Die staatl. Stellen würden einspringen und die Zahlungen vorab leisten.
Die Anlage K würde ja ausgefüllt werden müssen.

  1. Was müsste in die Spalte des erhaltenen Kindergeldes eingetragen werden?
  2. Oder würde die Anlage komplett wegfallen? Wenn doch aber die Zahlungen später an die staatl. Stellen gezahlt werden würden?
  3. Was wäre, wenn der Partner mit den Kindern den kompl. Kinderfreibetrag beantragt hätte, würde der Partner ohne benachrichtigt werden? Was wäre dann später beim zahlen an die staatl. Stellen?
  4. Was ist, wenn der Unterhalt wieder gezahlt werden könnte. Welche Eintragung würde dann in der Anlage K beim erhaltenen Kindergeld stehen?

Danke für Eure Hilfe

Kindergeld und Kinderfreibetrag
Hallo,

man versucht, den geschilderten Sachverhalt in der Anlage K zu erklären :smile:

Dabei wird ein halber Kinderfreibetrag bei Mutter bzw. Vater angesetzt
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32.html

Beim Kindergeld wird dieses tatsächlich an denjenigen ausbezahlt, der die kinder bei sich hat
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__64.html

Zivilrechtlich wird aber dieses Kindergeld zur Hälfte bei der Berechnung des Unterhalts angerechnet.

Folgende hypothetische Situation:
Jemand hat aus anderer Ehe zwei Kinder. Das eine wäre noch
unter 18, das andere in Ausbildung. Auf der Steuerkarte würde
eins bei Kinderfreibetrag stehen.

= 2x halbes Kind

Jedoch könnte der Partner, bei dem die Kinder nicht leben, den
Unterhalt nicht bezahlen - da er Einkommen unter dem
Selbstbehalt hat. Die staatl. Stellen würden einspringen und
die Zahlungen vorab leisten.
Die Anlage K würde ja ausgefüllt werden müssen.

  1. Was müsste in die Spalte des erhaltenen Kindergeldes
    eingetragen werden?

Hälfte des erhaltenen Kindergelds (wer Bauchweh hat, kann ja darauf hinweisen, dass die andere Hälfte beim Unterhalt durch Sozialamt angerechnet wird)

  1. Oder würde die Anlage komplett wegfallen?

nein, Anlage K ist auszufüllen

Wenn doch aber
die Zahlungen später an die staatl. Stellen gezahlt werden
würden?

Das halbe Kindergeld muss nicht zurückgezahlt werden

  1. Was wäre, wenn der Partner mit den Kindern den kompl.
    Kinderfreibetrag beantragt hätte, würde der Partner ohne
    benachrichtigt werden?

Dass die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wurde, ist nachzuweisen. Falls dies nicht ausreichend geschieht, kann der andere hinzugezogen werden zur Klärung der offenen Fragen.

Bei Übertragung: ganze Kinder beim Kinderfreibetrag und dann auch ganzes Kindergeld anzusetzen. Das läuft entsprechend.

Was wäre dann später beim zahlen an die
staatl. Stellen?
4. Was ist, wenn der Unterhalt wieder gezahlt werden könnte.
Welche Eintragung würde dann in der Anlage K beim erhaltenen
Kindergeld stehen?

halber Freibetrag und halbes Kindergeld

Viele Grüße
C.