Kindergeld und Kinderfreibetrag
Hallo,
man versucht, den geschilderten Sachverhalt in der Anlage K zu erklären 
Dabei wird ein halber Kinderfreibetrag bei Mutter bzw. Vater angesetzt
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32.html
Beim Kindergeld wird dieses tatsächlich an denjenigen ausbezahlt, der die kinder bei sich hat
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__64.html
Zivilrechtlich wird aber dieses Kindergeld zur Hälfte bei der Berechnung des Unterhalts angerechnet.
Folgende hypothetische Situation:
Jemand hat aus anderer Ehe zwei Kinder. Das eine wäre noch
unter 18, das andere in Ausbildung. Auf der Steuerkarte würde
eins bei Kinderfreibetrag stehen.
= 2x halbes Kind
Jedoch könnte der Partner, bei dem die Kinder nicht leben, den
Unterhalt nicht bezahlen - da er Einkommen unter dem
Selbstbehalt hat. Die staatl. Stellen würden einspringen und
die Zahlungen vorab leisten.
Die Anlage K würde ja ausgefüllt werden müssen.
- Was müsste in die Spalte des erhaltenen Kindergeldes
eingetragen werden?
Hälfte des erhaltenen Kindergelds (wer Bauchweh hat, kann ja darauf hinweisen, dass die andere Hälfte beim Unterhalt durch Sozialamt angerechnet wird)
- Oder würde die Anlage komplett wegfallen?
nein, Anlage K ist auszufüllen
Wenn doch aber
die Zahlungen später an die staatl. Stellen gezahlt werden
würden?
Das halbe Kindergeld muss nicht zurückgezahlt werden
- Was wäre, wenn der Partner mit den Kindern den kompl.
Kinderfreibetrag beantragt hätte, würde der Partner ohne
benachrichtigt werden?
Dass die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wurde, ist nachzuweisen. Falls dies nicht ausreichend geschieht, kann der andere hinzugezogen werden zur Klärung der offenen Fragen.
Bei Übertragung: ganze Kinder beim Kinderfreibetrag und dann auch ganzes Kindergeld anzusetzen. Das läuft entsprechend.
Was wäre dann später beim zahlen an die
staatl. Stellen?
4. Was ist, wenn der Unterhalt wieder gezahlt werden könnte.
Welche Eintragung würde dann in der Anlage K beim erhaltenen
Kindergeld stehen?
halber Freibetrag und halbes Kindergeld
Viele Grüße
C.