Hallo,
ein Vater zahlt bereits monatlichen den Unterhalt für sein Kind aus 1. Ehe. Kann die Ex-Frau nun fordern, dass er sich an einer sehr erheblichen Zahnarztrechnung -welche die Krankenkasse nicht übernimmt- beteiligt ?? Obwohl er hierüber weder gefragt noch unterrichtet wurde ??
Müssen väter sich überhaupt an irgendetwas beteiligen, was ausserhalb der Unterhaltspflicht liegt ??
Vielen Dank schonmal.
joyyy
Hallo joyyy,
wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, scheint es medizinisch nicht notwendig gewesen zu sein. Und für solche Kosten muß der unterhaltspflichtige Vater nicht aufkommen.
Üblicherweise gilt der Grundsatz für besondere zusätzliche Kosten: Voraussetzung ist, dass es sich um überraschende, nicht vorhersehbare Kosten handelt. Zudem dürfen es keine regelmäßig anfallenden Kosten sein, die sind nämlich schon über den allgemeinen Unterhalt gedeckt. Zur Zeit der Festsetzung des Kindesunterhalts dürfen die Kosten noch nicht vorhersehbar oder abschätzbar gewesen sein.
Selbst für Klassenfahrten wird die Kostenübernahme immer häufiger abgelehnt, da diese schon länger (sprich Wochen oder Monate) bekannt sind und daher von den Unterhaltszahlungen angespart werden können.
Es können also für den Unterhaltspflichtigen durchaus Zusatzkosten zum Unterhalt hinzukommen, aber es muß auch nicht alles bezahlt werden.
Juristisch dürfte es in diesem Fall für die Mutter schwierig sein, die Ansprüche durchzusetzen. Zumal ja auch der Grund und die Höhe für Sonderkosten im Vorfeld dem Unterhaltspflichtigen bekannt sein muß.
Ich kenne jetzt nicht den Hintergrund, welche Maßnahmen warum durchgeführt wurden. Der Vater sollte sich überlegen, wie er an Stelle der Mutter gehandelt hätte. Es gibt durchaus Gründe, eine Zahnbehandlung trotz Ablehnung der Krankenkassen durchführen zu lassen. Wie z. B. bei einer Korrektur der Zahnstellung, die lt. Krankenkasse „nur“ kosmetisch ist, weil eben die Zähne nicht krumm genug sind. An seiner Stelle würde ich mich an den Kosten beteiligen, wenn ich die Maßnahme für sinnvoll halte.
Am besten mit der Mutter darüber reden, sofern dies möglich ist.
Viele Grüße
Jekyll
Danke und …
Hallo Jekyll,
besten Dank schonmal für Deine Mühe.
Nehmen wir mal an, dass die Frau nicht die Schlauste ist und eben einfach irgendwas vom Zahnarzt unterschrieben hat und nun nicht weiss woher sie es nehmen soll und dann einfach mal eben beim Vater anruft. Es wäre tatsächlich beim Zahnarzt zu klären gewesen ob und was notwendig ist und was davon die Kasse bezahlt - leider versäumt. Es ist ihr ausserdem peinlich in Raten zu zahlen - wo man doch einfach den Vater anrufen kann !!
Ich denke auch, dass der „angenommene Fall“ klar ist. Vor allem weil man -bei Kenntnis der Sachlage- eine Zusatzversicherung für das Kind hätte abschließen können…
Hmmmm- hast Du vielleicht noch eine Ahnung davon wie der Unterhalt eines weiteren Kindes aus 2. Ehe und der, der 2. Ehefrau zu bemessen ist ? In der Düsseldorfer Tabelle ersehe ich nicht klar - wer welchen Rang hat.
Wenn ja, würde ich mich über Hinweis freuen.
Danke.
Hallo Joyyy
Nehmen wir mal an, dass die Frau nicht die Schlauste ist und
eben einfach irgendwas vom Zahnarzt unterschrieben hat und nun
nicht weiss woher sie es nehmen soll und dann einfach mal eben
beim Vater anruft. Es wäre tatsächlich beim Zahnarzt zu klären
gewesen ob und was notwendig ist und was davon die Kasse
bezahlt - leider versäumt. Es ist ihr ausserdem peinlich in
Raten zu zahlen - wo man doch einfach den Vater anrufen kann
!!
Ich denke auch, dass der „angenommene Fall“ klar ist. Vor
allem weil man -bei Kenntnis der Sachlage- eine
Zusatzversicherung für das Kind hätte abschließen
können…
Ich glaube nicht, dass eine Zusatzversicherung geholfen hätte. Vor Abschluß muß man wahrheitsgemäß Angaben über Krankheiten, behandelnde Ärzte usw. machen. Ob da eine Versicherung einen Abschluß gemacht hätte bzw. die Kosten übernimmt, wage ich zu bezweifeln.
Hmmmm- hast Du vielleicht noch eine Ahnung davon wie der
Unterhalt eines weiteren Kindes aus 2. Ehe und der, der 2.
Ehefrau zu bemessen ist ? In der Düsseldorfer Tabelle ersehe
ich nicht klar - wer welchen Rang hat.
Wenn ja, würde ich mich über Hinweis freuen.
Über die Rangfolge liegt ein Gesetzesentwurf vor, nach dem der Unterhalt der Kinder Vorrang vor allen anderen Ansprüchen steht. Die „Zweitfrau“ soll aber besser gestellt werden.
Aktuell sind meines Wissens die Kinder auf dem gleichen Rang, dann folgt der Unterhaltsanspruch der 1. Ehefrau und falls dann noch was übrig ist, werden die Unterhaltsansprüche der 2. Ehefrau erfüllt.
In dem „angenommenen“ Fall wird der Unterhalt beider Kinder aus der Düsseldorfer Tabelle genommen und vom verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen. Liegt es dann noch über dem Selbstbehalt, werden die Unterhaltsansprüche der 1. Ehefrau berechnet und abgezogen. Erst dann kann der Rest über dem Selbstbehalt für die 2. Ehefrau verwendet werden. Praktisch sieht es meistens jedoch so aus, daß der Zweitfamilie kaum mehr als der Selbsthalt plus dem Unterhalt für das Kind bleibt. Ein Betreuungsunterhalt für die 2. Ehefrau ist mangels Einkommen selten bezahlbar.
Das ist aber nur ein grober Anhaltspunkt, da für die Berechnung viele Faktoren entscheidend sind, die im Einzelfall nur Fachanwalt beurteilen kann. Und ohne gütliche Einigung entscheidet ein Richter darüber. Und da ist alles möglich.
Danke.
Bitte, gerne geschehen.
Viele Grüße
Jekyll