Unterhalt und Steuererklärung

Hallo

ich beziehe Unterhalt und wir haben uns auf das Realspleeting geeinigt. Dafür füllt mein Ex-Mann ja die Anlage U aus und ich Unterschreibe diese. Muss ich trotzdem noch selbst eine Steuererklärung über mein Unterhalt abgeben, es sind keine weiteren Einkünfte vorhanden.

Ich danke schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

hallo,

unterhalt ist nicht steuerpflichtig. wenn sonst keine einkünfte vorhanden sind, dann ist nichts weiter zu tun.

saludos, borito

Leider stimmt das so nicht. Wenn das Realspleeting gemacht wird, also die Anlage U, muss ich den Unterhalt versteuern und wir haben diesen Antrag auf Grund der enormen Rückzahlung die mein Ex dadurch bekommt gemacht und damit für mich kein Nachteil daraus entsteht, bekomme ich die Summe, die ich zahlen muss, von ihm zurück. So trennt man sich freundschaftlich.

„Unterhaltsleistungen wären nur im Rahmen des sogenannten Realsplittings bis zur Höhe von Euro 13.805 dann steuerpflichtig, wenn einen deratigen Antrag für den Abzug der Leistungen gestellt hätte und Sie diesem Antrag zugestimmt hätten. Das Realsplitting wird also nur auf Antrag des Unterhaltsleistenden ( Ihres Ex-Mannes ) gewährt (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Der Antrag ist für 1 Jahr bindend zu stellen und kann nicht nachträglich - auch nicht von Leistendem und Empfänger übereinstimmend - geändert oder zurückgenommen werden. Die Antragstellung erfolgt über eine Anlage U zur deutschen Einkommensteuererklärung“

Die Frage ist jetzt nur, muss ich jetzt selbst noch eine Steuererklärung abgeben oder wird das automatisch mit der Anlage U gemacht.

Trotzdem Danke

Hallo aster1,

für die erhaltene Unterhaltszahlung deines Mannes mußt du steuern zahlen, d.h. eine Steuererklärung machen. Jetzt ist die Frage ,ob bei eurer Vereinbarung (Scheidung etc.) der Ausgleich für deine steuerliche Belastung berücksichtigt wurde, denn dein Ex-Mann kann die Unterhaltszahlung (Anlage U) voll absetzen und du bist für diesen Betrag steuerpflichtig (Jahressteuermäßig). Also solltest du eine Steuernachzahlung erhalten, müßte geklärt werden, ob dein Ex-Mann nicht dafür aufkommen muß?

Hallo gartehei,

ja, wir haben uns geeinigt, so dass ich kein Nachteil dabei habe. Ich danke recht herzlich.