Leider stimmt das so nicht. Wenn das Realspleeting gemacht wird, also die Anlage U, muss ich den Unterhalt versteuern und wir haben diesen Antrag auf Grund der enormen Rückzahlung die mein Ex dadurch bekommt gemacht und damit für mich kein Nachteil daraus entsteht, bekomme ich die Summe, die ich zahlen muss, von ihm zurück. So trennt man sich freundschaftlich.
„Unterhaltsleistungen wären nur im Rahmen des sogenannten Realsplittings bis zur Höhe von Euro 13.805 dann steuerpflichtig, wenn einen deratigen Antrag für den Abzug der Leistungen gestellt hätte und Sie diesem Antrag zugestimmt hätten. Das Realsplitting wird also nur auf Antrag des Unterhaltsleistenden ( Ihres Ex-Mannes ) gewährt (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Der Antrag ist für 1 Jahr bindend zu stellen und kann nicht nachträglich - auch nicht von Leistendem und Empfänger übereinstimmend - geändert oder zurückgenommen werden. Die Antragstellung erfolgt über eine Anlage U zur deutschen Einkommensteuererklärung“
Die Frage ist jetzt nur, muss ich jetzt selbst noch eine Steuererklärung abgeben oder wird das automatisch mit der Anlage U gemacht.
Trotzdem Danke