Unterhalt und Steuererklärung

Hallo Community,
ich habe als alleinerziehende Mutter derzeit keine eigenen Einkünfte und beziehe für meine bei mir lebenden Kinder Kindergeld und Unterhalt für diese, sowie Unterhalt für mich.

Ich habe meinem Ex-Mann zugestimmt, den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben vorzunehmen, d.h. ich müsste m.E. in einer eigenen Steuererklärung die Unterhaltsleitungen als sonstige Einkünfte in der Anlage SO angeben.

Muss ich überhaupt eine eigene Steuererklärung nun abgeben?
Wenn ich Steuer auf die erhaltenen Unterhaltsleistungen zahlen müsste, bekomme ich sie dann vom Ex-Mann erstattet?

Danke für die Hilfe!

Wer in Deutschland ein Einkommen über 8.652 Euro (Jahr) hat, der muss eine Steuererklärung abgeben. Da du uns keine Zahlen genannt hast, können wir hier keine anderweitige Auskunft geben (Es sei denn @Aprilfisch möchte noch etwas aus dem Nähkästchen plaudern).

Nur so nebenbei: Wenn du das Pamphlet nicht unterschrieben hättest, dann müsstest du - in Abwesenheit anderer Einnahmen - wohl das als Unterhalt für dich erhaltene Geld nicht versteuern (bis zur Scheidung).

Gruß
VB

PS Wie sieht es eigentlich mit der KV bei dir aus?

Die Arge sagt, dass ich ab Zeitpunkt der Scheidung mich selber versichern muss, vorher war ich familienversichert.

Zu dem Einkommen von 8.652,- zählt nur mein Unterhalt oder auch der Kindesunterhalt?

Servus,

dass der Steuerpflichtige den Sonderausgabenabzug beherrscht, wird ihm nicht zugemutet: Bereits wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden (abgesehen von der freiwilligen Veranlagung bei Arbeitnehmern gem. § 46 EStG).

@steschohoch: Vorsicht! Wenn dem Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen beim Zahlenden zugestimmt wurde, sind die erhaltenen Unterhaltsleistungen Einkünfte im Sinn des § 22 EStG.

Schöne Grüße

MM