Grüß Gott zusammen,
ich habe vor einigen Tagen gepostet und kann meinen Artikel nicht mehr finden, sorry, war plötzlich beruflich verhindert.
Daher nochmal die Frage: Ist eine unterhaltsberechtigte teilzeitbeschäftigte Ex-Frau nicht ab dem 12. Lebensjahr des einzigen Kindes wieder zum Vollzeitjob verpflichtet?
erwartungsvolle Grüße
Leider keine guten Nachrichten…
Niemand???
Hallo Meister Petz,
ich bin ja jetzt die teilzeitbeschäftigte unterhaltberechtigte Ex-Ehefrau meines Ex-Ehemannes, aber der Richter sagte damals auf die Frage meines Ex-Ehemannes: „Vollzeit muß sie erst mit vollendetem 15. Lebensjahr des jüngsten Kindes arbeiten“. Geholfen?
Viele Grüße
Uschi
Danke Uschi für Deine Antwort!
Ich weiß nur leider immer noch nicht, ob dies eine Einzelfallentscheidung war (ich nehm an, du hast mehrere Kinder?) oder eine allgemeingültige Regelung. Wenn ja, steht das wo zum nachlesen?
Schönen Abend noch wünscht Meister Petz
Hallo Meister Petz,
ich hab mal grob geguckt, so ganz Einzelfall war es wohl nicht…
wobei Einzelkind i.d.F. wohl häufig wie jüngstes Kind gesehen wird… (isses ja auch irgendwie…
http://www.scheidung-aktuell.de/trennung-folgen-unte…
Da steht:
Wenn Sie nicht berufstätig sind, muss dies einen guten Grund haben. Ansonsten müssen Sie sich eine Arbeit suchen. Viele Frauen arbeiten z.B. nicht, weil sie sich um die Kinder kümmern. Je nach Alter der Kinder müssen sie auch nicht arbeiten:
Sie müssen nicht arbeiten bis Ihr jüngstes Kind circa 8 - 10 Jahre alt ist. Erreicht das jüngste Kind das Alter zwischen 8 und 10 Jahren, dann wird von Ihnen erwartet, dass Sie stundenweise oder halbtags arbeiten. Erst wenn das jüngste Kind 16 wird, müssen Sie in vollem Umfang arbeiten.
Es kommt aber immer auf Ihren Einzelfall an, z.B. ob Sie auch mit Kindern vor der Trennung gearbeitet haben, wie viele Kinder Sie haben und die Entwicklung und der Gesundheitszustand der Kinder spielt eine Rolle.
Also: Eine Beratung durch einen Anwalt wäre sicher eine gute Idee…
Viele Grüße
Uschi
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