Unterhalt und volljährigkeit wann ist er verwirkt?

huhu…ich habe eine dringende frage zum thema kindesunterhalt…

mein partner hat eine 18 jährige tochter die bei ihren großeltern lebt
die mutter lebt woanders und hat noch ein minderjähriges kind
sie bezieht hartz4 und hat noch einen 1 euro job
mein partner hat immer unterhalt gezahlt.seine tochter hat vor 1,5 jahren eine schulische ausbildung begonnen die sie nun seit november 2012 nicht weiter macht weil sie krank geschrieben sei(wegen allergien die nichts mit dem beruf zu tun haben).sie sagt das sie diese auch nicht weiter machen kann oder will und noch nicht weiß was sie weiter machen möchte.das schuljahr werde wohl nicht gewertet. aber abgemeldet soll sie auch nicht werden.(also offiziel zur schule gehen wahrscheinlich wegen des unterhaltes aber nicht hingegehn wegen AU)
sie ist psychisch ziemlich schwach und besucht eine psychologin.
nun meine frage: muß mein partner nunweiter zahlen?was ist mit der mutter?wir wissen es nur vom hören/sagen das sie keine arbeit hat aber überprüft wurde unseres wissens auch nichts.können wir die zahlung einstellen und zunächst alle unterlagen anfordern wie es schulisch aussieht,einkommens nachweise der kinds-mutter,bemühungen des kindes zu einem abschluß zu kommen.kann sie einfach so das ganze schuljahr zuhause bleiben und kann weiter unterhalt verlangen?
was ist wenn sie erwerbsunfähig geschrieben wird?muss sie dann zur arge wegen der grundsicherung wo doch sicherlich auch das kindergeld angerechnet wird,wie hoch wäre die grundsicherung?
wie hoch ist der selbstbehalt meines mannes(ist doch zum 1.1.2013 gestiegen)wie hoch der der mutter?

es wäre echt super eine antwort zu bekommen…man fühlt sich so hilflos und ein anwalt kostet viel geld…

vilen dank im voraus…blondy

Zunächst ist festzuhalten, der Kindesvater ist so lange unterhaltspflichtig, bis das Kind die Erstausbildung beendet hat, oder den eigenen Unterhalt aus eigenen Mitteln selbst finanzieren kann, jedoch längstens bis zum 27. Lebensjahr.
Grundsicherung ist ein Zuschuß zur Rente, diese wird eine 18 jährige sicher nicht erhalten. Die Tochter könnte eventuell Sozialhilfe bzw. ALG II beantragen. Das Sozialamt/Job-Center wird prüfen, von wo das Geld zurückgeholt werden kann. Diesbezüglich wird sicherlich auch die Mutter überprüft.

Kindergeldansprüche hat nur Derjenige, der auch Unterhalt zahlt. Wenn niemand Unterhalt zahlt, steht das gesammte Kindergeld den Großeltern zu, denn diese versorgen ja das Kind.

Wie hoch die Sozialhilfe sein wird, ist abhängig vom Wohnort, (wegen der Miete) und ob die Tochter wegen Krankheit Mehraufwendungen zugebilligt bekommt

Unterhalt uns Selbstbehalt kann man aus der anhängenden Tabelle herauslesen. http://duesseldorfer-tabelle-online.de/
Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß

Hallo,

hier wäre wichtig zu wissen, ob es einen Unterhaltstitel (Urteil, Notarurkunde oder Jugendamtsurkunde) gibt. Wenn nein, kann man einfach den Unterhalt einstellen. Vorher die Tochter auffordern, unabhängige Nachweise (z. B. von einem Arzt den man selber aussucht) über die Arbeitsunfähigkeit beizubringen.

Bringt sie nichts, den Unterhalt einstellen. Dann muss sie klagen wenn sie weiter Unterhalt will und die Beweise über das Gericht vorlegen.

Gibt es einen Unterhaltstitel, dann auf keinen Fall einfach die Zahlung einstellen. Dann sollte der Vater auf Abänderung des Titels bei Gericht klagen.

Dabei bestreiten, dass die Allergien so schwer sind, dass überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.

In beiden Fällen kann man auf der HP der Arbeitsagentur, in der Zeitung (auch selber Inserat aufgeben) nach offenen Ausbildungsplätzen und auch Kurzeit- und/oder Aushilfsjobs für die Tochter suchen.

Nur gammeln ist nichts für Volljährige. Da sind Richter ziemlich streng. Sogar bei minderjährigen Gammlern gibt es Einschnitte beim Unterhalt.

Die Mutter wird - bei Hartz IV (Bescheid über die Tochter anfordern) - kaum Unterhalt bezahlen können. Das minderjährige Kind geht hier dem volljährigen vor. Da die gemeinsame Tochter NICHT PRIVILEGIERT ist, besteht für die Mutter keine erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Hier zwei Links, unter denen Urteile zu finden sind:
http://www.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…
http://www.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…

Gruß

hallo danke für die schnelle antwort…

ja es besteht ein titel der nicht auf die volljährigkeit beschränkt ist.
was bedeutet eigentlich eine abänderung?was wird dabei abgeändert?was kostet dies?sollte man das machen?
wenn man diesen nicht abändert hat sie dann egal was sie tut recht unterhalt?..sie soll ja das bekommen was ihr zu steht,nur wäre es unser ansicht nicht richtig wenn sie nichts tut.also die schule als alibi für unterhalt benutzt obwohl sie weiß sie wird diese schulische ausbildung nicht fortführt.
können wir auch ohne abänderung des titels bescheinigungen über den aktuellen stand und bemühungen anfordern?

lg blondy

hallo,

leider schreibst du nicht wie lange das mädel schon bei den grosseltern lebt --den normalerweise ist immer der elternteil zu unterhal verplichtet bei dem das kind nicht lebt in diesem fall wären mutter und vater zu unterhalt verpflichtet .

mit 18 endet die unterhaltspflicht …danach müssten die eltern sogenannten barunterhalt zahlen zu gleichen teilen das heisst zb wenn das kind 400 € barunterhalt bekommt dann müssen mutter und vater je 200€ zahlen !!

der barunterhalt muss aber vom kind beim familiengericht eingeklagt werden ansonsten wären unterhaltzahlungen freiwillige zahlungen …das heist solange das kind den unterhalt nicht einklagt muss auch nichts gezahlt werden …zumal die klage dann gegen vater und mutter laufen muss !

barunterhalt gilt auch nur solange das kind in einer ausbildung ist !

sollte die tochter eine ausbildung anfangen …kann sie weiterhin kindergeld beziehen …wohngeld und bab (berufsausbildungsbeihilfe ) beide hilfen bekommt sie aber nur wenn das mädel eine eigene wohnung anmietet !

von der arge grundsicherung zu bekommen oder ähnliches ist nahezu unmöglich …denn hilfen in dieser form gibt es für kinder unter 25 jahren nicht …

sie sollte sich mit der arge in verbindung setzen und sich sich beraten lassen bzgl einer ausbildung …

lieben gruss nancy … solltest du noch fragen haben frag ruhig !

huhu nancy

das ist ja mal wirklich eine ausführliche antwort danke echt!!!..damit kann ich schon was anfangen,weil manches fach-deutsch versteht man als laie einfach nicht.

ein paar antworten und fragen habe ich dennoch.

zu dem mädel,sie lebt seit dem 18.lebensmonat bei den großeltern die sehr dominant sind (nur der großvater).kontakt wollten sie nicht zulassen(obwohl mein partner ein wirklich sehr beantwortungsbewußter mann und mensch ist)
die mutter ist einb halbes jahr nach der trennung(waren nicht verheiratet)weit weg gezogen und hat die kleine da gelassen oder mußte es, das wissen wir nicht genau.

die KM hat dort noch ein kind bekommen welches zu zeit 7 jahre alt ist,lebt aber alleine.menschlich ist auch sie leider verarmt,wo drunter auch leider die tochter leidet.

wir haben erst seit 2jahren kontakt.
es wurde aber sehr von den großeltern in schach gehalten.
so viel dazu…

die KM hat nie gearbeitet und das mädel noch nie unterstützt.mein partner hat immer gezahlt auch als mal arbeitslos war.

heute haben wir uns nun zu einem gespräch bei den gr0ßeltern getroffen.da das mädchen alles gar nicht selber entscheiden darf/soll so zusagen.
ihr opa hat uns gesagt das sie krankgeschrieben ist aber die schulische ausbildung nicht weiter ausführen wird,das hätten ihr die lehrer so empfohlen aus angeblich versichrungs technischen gründen.sie hatte wohl eine kündigung oder abmeldung schon fertig geschrieben aber eben auf anraten der schule sich so entschieden.also es wurde für sie entschiedenvom opa,wie immer!!!

sie bekommt dann keine bewertung für das schuljahr,woran sie ja auch niht teil genommen hat.aber sie wüßten auch nicht ob die schule morgen sagt das es so nicht mehr geht mit AU.(vor allem in einem halben jahr wäre sie fertig mit schulischer ausbildung in der tasche)
sie macht eine psychologische therapie und ihr opa hat gesagt das sie so lange nichts anderes machen könne/will.ich habe eine sozial phädagogische einrichtung empfohlen,dies wurde aber auch sofort verneint.es heißt nur nein frag sie doch, sie sagt: sie will das nicht sie kann das nicht,nein!!!

wir haben gesagt das mein partner ja grundsätzlich unterhalt bezahlen will…aber wir wollen auch sehen das es voran geht und sie ja nicht über jahre einfach zu hause bleiben kann(denn mein partner hat nur ein geringes einkommen von monatl.1300 euro und einen jahres durchschnitt von 1500 euro).und wir haben gesagt das es doch ein unterschied ist ob man 1,2 oder noch 7 jahre zahlt.auch das ihr ziel sein sollte auf eigenen beinen zu stehen bzw. eine ausbildung anzustrebenund und zu beenden oder eben schule zu machen …sie hat ja auch 10 jahre schule geschafft und 1,5 jahre die schulische ausbildung

wir haben gesagt das wenn sie keine schule keine ausbildung aus gesundheitlichen gründen machen kann, wir ein von amtsarzt bescheinigtes gutachten sehen wollen und dann auch evtl.noch andere einrichtungen sie finanziell unterstüzen.das wurde vom großvater auch beneint.sie hätten nur ne AU und was andere gäbe und gibt und machen wir nicht…geantwortet

auf die anfrage ob die KM nicht einwenig mithelfen könnte(da ihr 7jähriger sohn in die schule und anschließent im hort ist).aussage war: sie wäre auch nicht ganz gesund und dürfe von amtswegen nur 4 stunden pro tag arbeiten.ich meinte das das doch schon was bringen könnte und sie dann wenigsten mit 50 euro oder hundert euro ihre eigene tochter unterstützen könne.nein sie würde nix finden seit 10-15 jahren nur ein oder zwei 1 euro jobs.wir haben geäußert das wir auch mal wollen ,das ihr einkommen(KM) auch wenn es nur hartz4 ist überprüft werden sollte…denn wir wissen es ja nur vom hören sagen.vielleicht hat sie auch ne richtig gute anstellung(was ich nicht glaube aber sie sollte merken das auch sie eine verantwortung ihrer tochter gegenüber hat)

wir haben angeboten evtl. erstmal nur die hälfte oder ein bischen mehr zu zahlen solange sie dann halt überlegt was sie tun will.auch das wurde abgelehnt vom großvater(das mädel und auch die oma werden klein gehalten und sagen nich so viel)echt unglaublich was da heute ablief.

er wollte wissen ob wir nun weiter zahlen ansonsten müsse er sich beim JA melden…
er sagt das mädel müsse 338 euro zuhause abgeben(sie hat ein kinderzimmer)150 bleiben ihr.was aber auch nur so erzählt wurde vermuten wir.und die arzt besuche so teuer wären(er hat eine richtig gute rente,also wenig geld ist da nicht)

wir sollen doch zum sozialamt gehen und für sie sozialhilfe beantragen und mit ihr halt alles regeln er dann halt nicht mehr…aber sie muß doch wissen was sie will und ihr eigene entscheidung treffen und sie versteht uns auch aber wie gesagt kann sie sich nicht durchsetzen.

aber deswegen ist doch nicht mein partner dafür verantwortlich und muß zahlen obwohl er es von rechts wegen vielleicht gar nicht muß???

sorry für die lange storry aber so ist vielleicht auch mal alles dabei was man für eine genaue antwort braucht.wie man sieht beschäftigt uns das sehr.da jeder immer viel erzählt und ein anwalt immer teuer ist.
können wir den unterhalt einfach einstellen oder verringern ohne angst zu haben-und abwarten was passiert???(wir bekommen ja auch keinerlei schriftliches,kein atest keine bescheinigung nichts) sie weiß das es nicht mit ihr persönlich zu tun hat darüber haben wir mit ihr gesprochen.angst um ihre gesundheit haben wir dennoch. aber leider ist man irgendwann in der welt der erwachsenen angekommen und muß solche entscheidungen manchmal leider treffen um zu reifen…

über erneute antwort würde ich mich sehr freuen…

und danke nochmal das sich hier jemand echt zeit nimmt obwohl er es nicht müßte :open_mouth:)
noch frage da man so viel verschiedenes hört,woher hast du das wissen ist es beruflich?

vlg blondy

Hallo,

ja es besteht ein titel der nicht auf die volljährigkeit
beschränkt ist.

Dann ist der Titel erst mal gültig. Bedeutet, sie kann, wenn nicht bezahlt wird, sofort den Gerichtsvollzieher zur Pfändung losschicken.

was bedeutet eigentlich eine abänderung?was wird dabei
abgeändert?

Der Titel wird abgeändert. Je nach Rechtslage wird der Titel reduziert oder auf Null gestellt oder auch (wenn es eine erfolgreiche Gegenklage gibt) erhöht. Letzteres ist mehr als selten.

was kostet dies?sollte man das machen?

Was das kostet kann man nicht sagen, wenn man keine Zahlen hat. Im Internet gibt es Prozesskostenrechner. Der Streitwert wäre 12 x die gewünschte Abänderungssumme. Bedeutet: wenn z. B. der Titel um 100 Euro geändert werden soll, wäre der Streitwert 1.200 Euro.
Streitwert ist NICHT gleich Kosten, sondern die Anwaltskosten usw. sind ein Prozentsatz vom Streitwert. Das rechnet ein Prozesskostenrechner relativ ordentlich aus. Achtung: Bei Unterhaltssachen ist für beide Seiten Anwaltspflicht.

wenn man diesen nicht abändert hat sie dann egal was sie tut
recht unterhalt?..

JEIN! Sie hat das Recht zu pfänden, was nicht automatisch bedeutet, dass sie das Recht auf Unterhalt hat. Das „Pfändungsgericht“ bzw. der Gerichtsvollzieher prüfen nicht, ob der Titel noch zu Recht besteht und ob man damit pfänden darf.

Ob sie das Recht auf Unterhalt hat, prüft der Familienrichter. Dabei solltet Ihr zumindest nachweisen können, dass sie die Schule nicht besucht und dass es für sie (Aushilfs-)Jobs und/oder Ausbildungsstellen gibt.

sie soll ja das bekommen was ihr zu
steht,nur wäre es unser ansicht nicht richtig wenn sie nichts
tut.also die schule als alibi für unterhalt benutzt obwohl sie
weiß sie wird diese schulische ausbildung nicht fortführt.

Tja, das solltet Ihr nachweisen können.

können wir auch ohne abänderung des titels bescheinigungen
über den aktuellen stand und bemühungen anfordern?

Natürlich muss sie ihre Zeugnisse, Schulbescheinigungen usw. vorlegen. Wenn sie verweigert, kann das auch eingeklagt werden.

Gruß

hallo danke erneut für die schnellen anworten

so langsam wird einem schwindelig…diese vielen verschiedenen aussagen…

wir haben einen anwalt gefragt wegen der gültigkeit des titels…er sagt weil er nur bis zur 3 alterstufe beschränkt ist,wird er mit voljährigkeit unwirksam.
wir haben auch alle titeländerungen nachgeschaut da mußte mein lebensgefährte auch immer für unterschreiben und im anschließendem brief vom JA (nach änderung des titels im minderjährigem alter) stand dann immer der geänderte unterhalt zu dem sie VERPFLICHTET sind usw…
im letzten brief, der ab der volljährigkeit ausgerechnetem unterhalt vom JA schreiben stand drin der sie zu dem ergebnis gekommen sind das sie den bisher gezahlten unterhalt für noch ANGEMESSEN halten also zahlen sie bitte auf das bisher genannte konto…

also nichts von sie sind VERPFLICHTET.

die dame vom jugendamt hat auch gesagt das sie das nur auf grund der tatsache ausgerechnet hat,da sie(kind) sich in einer schulischen ausbildung befindet…(was ja nicht mehr ganz stimmt,denn seit nov.2012 AU und hat auch gesagt das sie das nicht weiter macht)abmelden sollte sie sich angeblich aus versicherungs technischen gründen nicht.
das letzte mal wurde der titel 2010 geändert 2 jahre bevor das kind 18 wurde.eben beschränkt bis zur 3 alterstufe.es steht zwar nirgendwo das er begrenzt ist aber so sagte es der RA.ein neuer titel wurde nicht erstellt.Er hat uns empfohlen die zahlungen doch einzustellen,da das kind zur zeit nichts macht und auch nicht kann/will und abwarten ob sie klagt.

ein anderer RA sagt das der titel nicht unbedingt beschränkt ist und er uns nicht empfehlen kann die zahlungen einzustellen…

wie bekommen wir nun raus ob er nun noch gültig ist oder nicht???..wenn sich selbst die RA sich nicht einig sind??? was muß in einem titel stehen das er weiter besteht ?? die 4 altersstufe?..oder ein bestimmter satz ein bestimmtes kreuzchen???

auch die frage…sind wir im recht wenn sie obliegenheitspflicht nicht nach kommt…keine ateste,keine unterlagen über krankheits zustand usw. alles wurde abgelehnt was von uns für ihre berufliche weiterbildung vorgeschlagen wurde.

über eine erneute antwort wäre ich sehr beruhigt evtl. :open_mouth:)) lg blondy

Hallo Blondy,

a) Ja, er muss weiter zahlen solange sie Krank geschrieben und ausbildungssuchend ist
b) Unterhalt kann man sich beim Jugendamt ausrechnen lassen. Kostet dann auch nichts
c) Das Jugendamt prüft auch das Einkommen der Mutter, darf euch diese Daten aber nicht weitergeben
d) Den aktuellen Selbstbehalt findest du in der Düsseldorfer TAbelle.

Gruß, DC

huhu…

nun noch zwei dringende fragen

  1. der selbstbehalt unterhaltspflichter väter ist ja 2013 gestiegen…so wie wir es verstehen bei meinem partner auf 1200 euro (kind volljährig(18),lebt seit der kindheit bei den großeltern,mein mann ist erwerbstätig)Mutter lebt weit weg und beommt staatliche unterstützung, also fällt raus…
    Richtig selbstbehalt für meinen partner(wir sind nicht verheiratet) 1200 euro?

wie sieht es aus…das kind geht offiziel zur schule,geht aber seit november nicht mehr hin ist angeblich freigestellt und wird nicht bewertet.sie wird auch nicht weiter hingehen obwohl der abschluß(schulische 2 jährige ausbildung)im august 2013 beendet wäre.ateste liegen nicht vor bzw. bekommen wir nicht!!

frage: kann das volljährige kind einfach angemeldet bleiben in der schule ohne daran teil zu nehmen nur um kindergeld und unterhalt zu verlangen obwohl von dem kind bestätigt wurde, die schulische ausbildung nicht weiter zu besuchen und es somit auch zu keinem abschluß kommt.auch andere bemühungen nicht unternimmt.
ist der unterhalt verwirkt?

danke für antworten im voraus…
lg blondy

Hallo,

wir haben einen anwalt gefragt wegen der gültigkeit des
titels…er sagt weil er nur bis zur 3 alterstufe beschränkt
ist,wird er mit voljährigkeit unwirksam.

Bei ihm wird ja dann nicht das Konto gepfändet und/oder steht der Gerichtsvollzieher auch nicht vor der Tür. Eine Beschränkung des Titels bis zur 3. Altersstufe ist mir bisher noch nicht untergekommen.

wir haben auch alle titeländerungen nachgeschaut da mußte mein
lebensgefährte auch immer für unterschreiben und im
anschließendem brief vom JA (nach änderung des titels im
minderjährigem alter) stand dann immer der geänderte unterhalt
zu dem sie VERPFLICHTET sind usw…
im letzten brief, der ab der volljährigkeit ausgerechnetem
unterhalt vom JA schreiben stand drin der sie zu dem ergebnis
gekommen sind das sie den bisher gezahlten unterhalt für noch
ANGEMESSEN halten also zahlen sie bitte auf das bisher
genannte konto…

Ist dann wohl unverbindliches Wischiwaschi. Immer daran denken, dass das Jugendamt hier nicht den Unterhaltszahler berät und betreut und somit u. U. auch falsch berät.

also nichts von sie sind VERPFLICHTET.

die dame vom jugendamt hat auch gesagt das sie das nur auf
grund der tatsache ausgerechnet hat,da sie(kind) sich in einer
schulischen ausbildung befindet…(was ja nicht mehr ganz
stimmt,denn seit nov.2012 AU und hat auch gesagt das sie das
nicht weiter macht)abmelden sollte sie sich angeblich aus
versicherungs technischen gründen nicht.

Das müsst Ihr halt dann irgendwie nachweisen. Evtl. bist Du der Zeuge für die Aussage, dass sie die Schule nicht wirklich besucht. In Kürze gibt es die Halbjahreszeugnisse. Die muss sie vorlegen und dort stehen dann auch die Fehlzeiten drin.

das letzte mal wurde der titel 2010 geändert 2 jahre bevor das
kind 18 wurde.eben beschränkt bis zur 3 alterstufe.es steht
zwar nirgendwo das er begrenzt ist aber so sagte es der RA.ein
neuer titel wurde nicht erstellt.Er hat uns empfohlen die
zahlungen doch einzustellen,da das kind zur zeit nichts macht
und auch nicht kann/will und abwarten ob sie klagt.

Mir sind schon einige Anwälte untergekommen, die ihre Mandanten durch leichtsinnige Beratung ins offene „Pfändungsmesser“ laufen lassen.

ein anderer RA sagt das der titel nicht unbedingt beschränkt
ist und er uns nicht empfehlen kann die zahlungen
einzustellen…

Seh ich auch so.

wie bekommen wir nun raus ob er nun noch gültig ist oder
nicht???..wenn sich selbst die RA sich nicht einig sind???

Noch einen dritten Anwalt fragen, dabei aber eine Kopie des Titels vorlegen, damit er den Wortlaut genau prüfen kann.

was muß in einem titel stehen das er weiter besteht ?? die 4
altersstufe?..oder ein bestimmter satz ein bestimmtes
kreuzchen???

Unterschiedliche Jugendämter in Deutschland haben für die Titel unterschiedliche Formulare und Formulierungen. Das muss wirklich genau am strittigen Objekt geprüft werden.

auch die frage…sind wir im recht wenn sie
obliegenheitspflicht nicht nach kommt…keine ateste,keine
unterlagen über krankheits zustand usw. alles wurde abgelehnt
was von uns für ihre berufliche weiterbildung vorgeschlagen
wurde.

Atteste, Schulzeugnisse usw. muss sie vorlegen. Wie der Klageweg ist, habe ich wahrscheinlich schon mal beschrieben.

Gruß

Auch hallo,

wenn das in der Düsseldorfer Tabelle so steht mit dem Selbstbehalt, dann wird das auch so sein. wenn es allerdings einen Unterhaltstitell gibt, wär ich vorsichtig mit selber ändern.

Und ja, das Kind kann solange in der Schule angemeldet bleiben, bis die Schule oder das Kind beschließen, dass es nun reicht.

Unterhaltsansprüche verwirken nicht so leicht.

Gruß, DC

unterhalt und volljährigkeit
hallo,
alles kann ich nicht beantworten, aber einiges geht:
da das Kind bei den Großeltern lebt, sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. und zwar entsprechend ihrer einkommenslage. die mutter muss also Einkünfte offen legen und dann wird festgelegt, wieviel jedes Elternteil zahlen muss.
bei müttern machen gerichte scheinbar öfter ausnahmen, wenn sie noch minderjährige kinder zu hause haben … also kann es passieren (und so scheint es bei euch zu sein, dass sie einfach hartzIV beziehen darf ohne sich um arbeit mühen zu müssen).

… mein partner hat eine 18 jährige tochter … seine tochter hat vor 1,5 jahren eine schulische ausbildung begonnen…

handelt es sich um eine allgemeinbildende Schule? also Gymnasium? oder ist es eine Fachschule?
Im ersten Fall wäre sie eine privilegierte volljährige und hat Anspruch bis zum 21. LJ auf Unterhalt.

… die sie nun

seit november 2012 nicht weiter macht weil sie krank
geschrieben sei …

als barunterhaltspflichtige Eltern habt ihr einen Anspruch auf Information. Lasst euch das Attest zeigen! Falls es existiert, weiß ich nicht, ob ihr trotzdem zahlen müsst… bitte weiterfragen.

Wenn es nicht existiert, verwirkt sie ihren Unterhaltsanspruch…

… können wir die zahlung einstellen und zunächst alle

unterlagen anfordern …

das wäre auch anzuraten. denn dann muss die tochter sich rühren und alles liefern. auch den teil der mutter.

… wie hoch ist der selbstbehalt meines mannes…

ab 2013 liegt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen bei 1000 euro. gegenüber volljährigen unverheirateten kindern noch deutlich darüber.

… man fühlt sich

so hilflos und ein anwalt kostet viel geld…

das ist wahr.
lg marqueena