Unterhalt uneheliches Kind

Hallo,

erfundener Fall:

Ein Mann trifft eine Frau. Sie haben für einen Monat eine romantische Beziehung aus der ein Kind entsteht.
Mann ist berufstätig als Steuerberater. Frau lebt von ALG 1 zum Zeitpunkt der Zeugung. Bei der Geburt weiterhin ALG1 und kleine Verdienste aus selbständiger Tätigkeit, zB 300 Euro im Monat.
Der Mann hat bereits 3 Kinder und eine noch nicht geschiedene Ehefrau, für die er ebenso Unterhalt zahlen muss.

Frage zum Unterhalt:
Wenn die Frau den Mann nicht nach Unterhalt für sich selber fragt, muss der Mann automatisch von sich aus zahlen?

Kindesunterhalt berechnet sich nach Düsseldorfer Tabelle.

Wie verteilt sich der Unterhalt ?

Zur Vereinfachung meines Gedankenganges:

Unterhalt Kind 1 und 2 jeweils derzeit 400 Euro = 800 Euro
Noch Ehefrau 1000 Euro
= gesamt vor 3. Kind 1800 Euro Unterhalt

jetzt kommt drittes Kind - auch 400 Euro
Reduziert sich jetzt der Unterhalt der Noch-Ehefrau um 400 Euro weil sie im Rang niedriger steht? Oder erhöht sich der Gesamtunterhalt für den Mann?

Jetzt geht es noch weiter:
Die Freundin (dann ja Ex-Freundin) will doch Erziehungsunterhalt. Was passiert jetzt?

Grüße

Bleihand

Hallo

Jetzt rechnet der Steuerberater aus, was wem zusteht.
Oder die EX-Freundin geht zum Jugendamt, beantragt und kriegt eine Beistandschaft, und dann rechnen die vom Jugendamt es immer aus. Man darf hoffen, dass sie es meistens richtig machen.

Der Selbstbehalt ist gegenüber der Ehefrau natürlich höher als gegenüber minderjährigen Kindern. Da ist er ganz gering, so am Existenzminimum. Wie es sich mit dem Selbstbehalt gegenüber der Ex-Freundin (in den ersten drei Jahren) verhält, weiß ich überhaupt nicht. Ich denke, da ist er auch nicht besonders hoch.

Es kommen auf den Steuerberater also ziemlich magere Jahre zu. Es ist anzuraten, dass er sich um die drei Kinder intensiv kümmert, damit er wenigstens weiß, wofür das gut ist.

Viele Grüße

Grundsätzlich gilt für die „Verteilung“ des Unterhaltes, falls das Einkommen nicht für die gesamte Unterhaltshöhe reicht: der Kindesunterhalt steht an erster Stelle, erst danach kommen die Unterhaltsverpflichtungen für die Erwachsenen…

Beatrix